• Forum geschlossen!
    Das Forum befindet sich im Nur-Lese-Modus. Das Erstellen neuer Themen und Beiträge ist nicht mehr möglich.

Das wars dann wohl mit der PS3, Sony sperrt Konsolen mit US-Accounts

Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Spidey hat folgendes geschrieben:

@ GarfieldausHN


Keep cool! Kein Grund rost_83 gleich anzufauchen. Wer nett frägt, hat auch eine nette Antwort verdient.

Danke!

tomk hat folgendes geschrieben:
@ rost

Nein, ich mache mich nicht straffällig wenn ich meinen 15 jährigen Sohn Gears spielen lasse. Da die Erziehungpflicht bei mir liegt.

Stimmt haste recht. Siehste mal, nur begreift das leider nicht die Politik sondern möchte eben für dich die Verantwortung mit übernehmen, bzw. stellt dich als unfähig hin und sperrt lieber Internetseiten oder verbietet Spiele.

Da sieht man mal, wie die Politiker alles verdreht und manipuliert:

Hier mal ein Beispiel:

§ 184 StGB Verbreitung pornographischer Schriften

(1) Wer pornographische Schriften (§ 11 Abs. 3)

1.einer Person unter achtzehn Jahren anbietet, überläßt oder zugänglich macht,
2.an einem Ort, der Personen unter achtzehn Jahren zugänglich ist oder von ihnen eingesehen werden kann, ausstellt, anschlägt, vorführt oder sonst zugänglich macht,
3.im Einzelhandel außerhalb von Geschäftsräumen, in Kiosken oder anderen Verkaufsstellen, die der Kunde nicht zu betreten pflegt, im Versandhandel oder in gewerblichen Leihbüchereien oder Lesezirkeln einem anderen anbietet oder überläßt,
3a.im Wege gewerblicher Vermietung oder vergleichbarer gewerblicher Gewährung des Gebrauchs, ausgenommen in Ladengeschäften, die Personen unter achtzehn Jahren nicht zugänglich sind und von ihnen nicht eingesehen werden können, einem anderen anbietet oder überläßt,
4.im Wege des Versandhandels einzuführen unternimmt,
5.öffentlich an einem Ort, der Personen unter achtzehn Jahren zugänglich ist oder von ihnen eingesehen werden kann, oder durch Verbreiten von Schriften außerhalb des Geschäftsverkehrs mit dem einschlägigen Handel anbietet, ankündigt oder anpreist,
6.an einen anderen gelangen läßt, ohne von diesem hierzu aufgefordert zu sein,
7.in einer öffentlichen Filmvorführung gegen ein Entgelt zeigt, das ganz oder überwiegend für diese Vorführung verlangt wird,
8.herstellt, bezieht, liefert, vorrätig hält oder einzuführen unternimmt, um sie oder aus ihnen gewonnene Stücke im Sinne der Nummern 1 bis 7 zu verwenden oder einem anderen eine solche Verwendung zu ermöglichen, oder
9.auszuführen unternimmt, um sie oder aus ihnen gewonnene Stücke im Ausland unter Verstoß gegen die dort geltenden Strafvorschriften zu verbreiten oder öffentlich zugänglich zu machen oder eine solche Verwendung zu ermöglichen,

wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Absatz 1 Nr. 1 ist nicht anzuwenden, wenn der zur Sorge für die Person Berechtigte handelt; dies gilt nicht, wenn der Sorgeberechtigte durch das Anbieten, Überlassen oder Zugänglichmachen seine Erziehungspflicht gröblich verletzt. Absatz 1 Nr. 3a gilt nicht, wenn die Handlung im Geschäftsverkehr mit gewerblichen Entleihern erfolgt.

Sowie §27 Abs. 4 JUschG:

Absatz 1 Nr. 1 und 2 und Absatz 3 Nr. 1 sind nicht anzuwenden, wenn eine personensorgeberechtigte Person das Medium einem Kind oder einer jugendlichen Person anbietet, überlässt oder zugänglich macht. Dies gilt nicht, wenn die personensorgeberechtigte Person durch das Anbieten, Überlassen oder Zugänglichmachen ihre Erziehungspflicht gröblich verletzt.


Alleine dadurch steht die Aktion der Sperrung unter Berufung des Jugendschutzes im Widerspruch, da ja ausdrücklich in den AGBs des PSN steht, man muss mindestens 18Jahre alt sein um diesen Bedingungen zuzustimmen, bzw. ein Erziehungsberechtigter bei Kindern unter 18Jahre.

Was alles nach der Akzeptierung passiert ist nun mal Sache der Eltern, nur leider nicht für unsere Politiker genug.
 
Shadow Sniper hat folgendes geschrieben:

rost_83 hat folgendes geschrieben:


Shadow Sniper hat folgendes geschrieben:



@rost_83



wieso werden in deiner gamercard deine spiele nicht mehr angezeit?



Oh oh! Na gute Nacht! :meckern:

es beginnt! :bigsmile: ;)

Auf der Seite von Playstation kann ich mich noch anmelden. Auch die Trophies stimmen noch, nur fehlen auch die roten Buttons wie "nach neuste Sortieren" und so.

Ich muss jetzt Heim. Jetzt krieg ich weiche Knie.

Ist jemand von Sony hier? Leute, es waren doch nur Demos und bin auch schon alt genug dafür, glaubte ich jedenfalls mal.
 
Na mal schaun, ich kann erst am Wochenende mit meiner PS3 online gehen.

Werd aber vorher die anderen Accounts löschen.

Bei http://de.playstation.com/psn/ kann ich mich nachwievor ganz normal anmelden.
 
GarfieldausHN hat folgendes geschrieben:

Das ist ja schlimmer wie der ROD bei der BOX :crazy:

Ich habe zum Glück noch Garantie. Geht der Zugang zum Internet nicht mehr, dann geht die Kiste zurück da ich dann das Gerät als defekt ansehe.

Eigentlich wollte ich mir das WipeOut-HD Pack Heute holen, aber das fällt wohl flach.
 
@rost_83:

Na wer weiß. Falls du tatsächlich gesperrt sein solltest, bringt ein Anruf bei Sony vielleicht ebenfalls Abhilfe, so wie bei giles ;)
 
rost_83

Ich bezweifle das das unter Garantie fällt.
Da es ja eigen Verschulden war.
 
Puh, noch geht alles, gerade getestet. Fragt sich nur wie lange noch.
 
So, der Übersicht halber geht es hier weiter:
http://www.gamezone.de/forum/topic_view.asp?pn=8&fid=1&tid=70117&ss=&sa=&sm=&gid=

Nix gegen den Threadsteller, aber für einen der beiden musst ich mich halt entscheiden. ;)

--->Close
 
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Zurück