Oh weh, da wirbelts juristisch echt einiges durcheinander, das kann man echt nicht einfach stehen lassen ...
rost_83 hat folgendes geschrieben:
Punkt 1) Dass Sony auf Druck (Bitte wäre zu harmlos) unserer Regierung bzw. Rechtslage Fake-Accounts sperrt mag laut AGB legitim sein, aber, wenn sich mein 7jähriger Sohn im Store bewegen würde, so hätter dieser auch Zugriff auf Dinge die erst ab 12 und 16 Jahren freigegeben sind.
Hier bewegen wir uns also in Bezug auf der Begründung des Jugendschutzes auf schwammigen und dünnen Eis, zumal auch eindeutig gesagt wird, dass Nutzer des PSN unter 18 Jahren die Zustimmung Erziehungsberechtigter benötigt wird.
Im letzten Absatz sagst Dus eigentlich schon - wenn Deine Erlaubnis vorliegt, dann darf Dein Kind alle Inhalte sehen, die Du für geeignet hältst. Du darfst dich im privaten Bereich über den Jugendschutz hinwegsetzen.
Für Sony sieht das anders aus - die müssen sicherstellen, dass zumindest Inhalte ab 18 nicht ohne weiteres für Jugendliche zugänglich sind, weil das nunmal ein Konzern ist, der auf einer öffentlichen Plattform agiert, und da gelten andere Regeln. Videotheken würden auch gern Kinder unter 18 reinlassen, dürfen sie aber nicht. Trotzdem kann ich meinen Kindern Horrorfilme zeigen. Es gibt da einen Unterschied.
rost_83 hat folgendes geschrieben:
Punkt 2) die Sperrung der Konsole im ganzen ist rechtlich gesehen fraglich und glaub nicht durchsetzbar.
Opfer sollten einen Anwalt aufsuchen!
Warum? Nun, wer gegen ein Gesetz verstößt wird bestraft, soweit Okay. Aber!
Hier wurde gegen die AGB verstoßen, diese haben hinsichtlich der Gesetzgebung eine eher untergeordnete Bedeutung. Da hinsichtlich des Fakeaccounts keine Straftat nach Strafgesetzbuch begangen wurde (Gewalt gegen andere Personen, Verbreitung von strafrechtlichen Symbolen etc.) darf das Gerät nicht gesperrt werden.
Wenn man mit dem Auto zu schnell fährt, oder bei Rot über die Ampel, dann wird auch nicht gleich das ganze Auto vernichtet oder stillgelegt, selbst wenn damit Drogen oder Leichen transportiert wurden bleibt das Auto in Betrieb (natürlich erst mal nur als Beweisstück).
Ein komplette Sperrung geht auf alle Fälle zu weit und ist nicht berechtigt, die Löschung des Accounts muss auf Jugendschutzaspekten reichen, ansonsten ist das, der erste Schritt der geheimen Zensur um uns vom Medium Internet wegzubekommen (siehe Debatte um jüngste Aussagen diverser Politiker Jugendlichen den PC wegzunehmen weil sie USK18 Dinge gesehen haben).
Ich kann schließlich als 12jähriger im großen Geschäft auch Playboy-Zeitung und Co. anschauen solange es keiner sieht.
Auf alle Fälle ist eine komplette Sperrung des Gerätes nicht rechtens und jedem ist nahe zu legen sich einen Anwalt zu suchen, vor allem weil in der AGB nichts davon steht sondern nur den Account betrifft.
Ansonsten Sammelklage zusammentragen da als Begründung des Jugendschutzes diese Maßnaheme nur reine Willkür ist und der allgemeinen Hetzkampangen gleichkommt da man gut und gerne 1000 andere Alternativen aufzählen kann, wo der Jugendschutz auf ganzer Linie versagt (siehe den Pseudo-Geburtsdaten bei Videos auf Gametrailers.com und Co.).
@Admins: Könnt ihr die Thematik mal zusammenlegen? Oder Thread schließen?
Sorry, aber das ist völliger Schwachsinn. Zum einen spielen AGBs juristisch keine untergeordnete Rolle, keine Ahnung wo Du das her hast. Zum zweiten - ist das ist viel gravierender - kann man auch gegen Gesetze verstoßen, ide nicht im StGB geregelt sind. Denkst Du das BGB wurde umsonst geschrieben?? Wenn zwei Firmen einen Vertrag schließen, und eine ist zahlungsunfähig, dann wird das Deiner Meinung nach nicht geahndet, weil es ja kein Mord oder so ist?? Ist das echt Dein Rechtverständnis? Nur ein Verstoß gegen das StGB ist ein Gesetzesbruch?
Wenn Du mit Sony einen Vertrag schließt (und das tust Du mit der Anmeldung beim PSN), dann bist Du an deren AGB gebunden. Ein Ausschluss aus dem PSN bei Nicht-Einhaltung der AGB ist mit Sicherheit keine Willkür, auch wenn Dir andere Möglichkeiten der Bestrafung einfallen würden!! Das ist eine absolut logische Konsequenz, und das wird dir jeder Anwalt bestätigen.
Wenn Du mit Deiner Sammelklage zum Anwalt gehst und sagst, Dir wurde Dein Zugang zum PS-Netzwerk gesperrt, weil Du entgegen der AGB einen falschen Account erstellt hast und damit Inhalte heruntergeladen hast, auf die Du aus Lizenzgründen (mit dem Jugendschutz hat das nämlich sowieso nicht sooo viel zu tun) nicht hättest zugreifen dürfen - was denkst Du wohl, was der dir sagt???
Ums nochmal klarzustellen: ich finde das Verhalten von Sony nicht gut, ganz im Gegenteil. Aber ihnen vorzuwerfen, das sei juristisch nicht haltbar, ist einfach Schwachsinn ...