partykiller hat folgendes geschrieben:
Blueboy, kleine Korrektur.
Ja, es sind zwei Jahre Gewährleistung, für die der Verkäufer gerade zu stehen hat.
Die Garantie als Herstellerversprechen läuft ergänzend und zusätzlich nebenher.
Wenn in den ersten sechs Monaten der Gewährleistung ein Mangel auftritt, geht man davon aus, dass das Gerät von Anfang an diesen Mangel hatte, als Käufer ist man in dieser Zeitperiode raus aus der Nachweispflicht, in den restlichen 18 Monaten der Gewährleistung schwenkt dann allerdings die Beweislast auf den Kunden. Wer also im siebten Monat nach Kauf reklamiert, muss selber nachweisen, dass das Ding von Anfang an einen Mangel hatte.
Nach zwei Jahren Gewährleistung fällt der Verkäufer als Ansprechpartner weg, dann gibt es unter Umständen nur noch den Weg zum Hersteller.
Vielleicht lässt sich dann noch etwas über die Garantie machen. Wenn auch die abgelaufen ist, geht es unter Umständen auf Kulanzbasis, wenn der hersteller ungern einen Kunden verlieren will.
Mein erster Weg wäre immer direkt zum Laden, in dem ich es gekauft habe, denn die Gewährleistung habe ich nur gegenüber ihm, die Garantie habe ich auch noch parallel. Aber der Verkäufer hat schließlich meine Asche gesehen, warum soltle ich ihn aus diesem Vertrag heraus verschonen und stattdessen dem Hersteller auf den Geist gehen? Der Verkäufer soll dem Hersteller oder seinem Vorlieferanten auf den Senkel gehen, nachdem ich beim Verkäufer reklamiert habe.
Manche Verkäufer wälzen dies gerne auf den Kunden ab, was in der Praxis auch gar keine so schlechte Idee ist.
Ich würde mich aber immer direkt an meinen Vertragspartner wenden.