Meine 360 stihihihihirbt...

Blueboy hat folgendes geschrieben:

MathewX85 hat folgendes geschrieben:


2 Jahre sollten Garantie drauf sein. Ist doch im Normalfall immer so.


Das ist irgendwie ein Irrglaube der sich eingeschlichen hat! Laut Gesetz sind es 2 Jahre Gewährleistung und nicht Garantie! Bei einer Garantie wird immer ersetzt, bei der Gewährleistung musst du nachweisen das es ein Herstellerfehler ist und nicht du die Schuld hast an dem Defekt des Gerätes. Und glaub mir...es ist verdammt schwer dem Hersteller einen Fehler nachzuweisen;)
...
Was aber den Angestellten im Saturn oder MM meistens egal ist :D

@topic: Microsoft gibt auf die Xbox 360 eine "eingeschränkte Garantie" von 12 Monaten, was auch immer das konkret bedeuten mag.
 
partykiller hat folgendes geschrieben:

Blueboy, kleine Korrektur.

Ja, es sind zwei Jahre Gewährleistung, für die der Verkäufer gerade zu stehen hat.
Die Garantie als Herstellerversprechen läuft ergänzend und zusätzlich nebenher.

Wenn in den ersten sechs Monaten der Gewährleistung ein Mangel auftritt, geht man davon aus, dass das Gerät von Anfang an diesen Mangel hatte, als Käufer ist man in dieser Zeitperiode raus aus der Nachweispflicht, in den restlichen 18 Monaten der Gewährleistung schwenkt dann allerdings die Beweislast auf den Kunden. Wer also im siebten Monat nach Kauf reklamiert, muss selber nachweisen, dass das Ding von Anfang an einen Mangel hatte.

Nach zwei Jahren Gewährleistung fällt der Verkäufer als Ansprechpartner weg, dann gibt es unter Umständen nur noch den Weg zum Hersteller.
Vielleicht lässt sich dann noch etwas über die Garantie machen. Wenn auch die abgelaufen ist, geht es unter Umständen auf Kulanzbasis, wenn der hersteller ungern einen Kunden verlieren will.

Mein erster Weg wäre immer direkt zum Laden, in dem ich es gekauft habe, denn die Gewährleistung habe ich nur gegenüber ihm, die Garantie habe ich auch noch parallel. Aber der Verkäufer hat schließlich meine Asche gesehen, warum soltle ich ihn aus diesem Vertrag heraus verschonen und stattdessen dem Hersteller auf den Geist gehen? Der Verkäufer soll dem Hersteller oder seinem Vorlieferanten auf den Senkel gehen, nachdem ich beim Verkäufer reklamiert habe.

Manche Verkäufer wälzen dies gerne auf den Kunden ab, was in der Praxis auch gar keine so schlechte Idee ist.
Ich würde mich aber immer direkt an meinen Vertragspartner wenden.

Worauf bezog sich jetzt deine Korrektur? Da steht doch nix anderes drin als das was ich gesagt hab...oder hab ich was überlesen? Meinst du mit "Korrektur" die Vertragspartner (Hersteller Verkäufer)?
 
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