Mafia 2: Konsolenversion von Kumpel ausleihen=verboten?

4daLiberty

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Darf das war sein? Les ich da plötzlich echt (vielleicht hab ichs wieder vergessen oder verdrängt) in diesem rotzigen Wisch, der da eine Spieleanleitung darstellen soll, dass man die 360-Version von Mafia 2 nicht verleihen darf.

Ich hab sie nämlich von einem Kumpel geliehen und war da schon über diese Lizenz-Kacke von Take 2 geschockt.

Mach ich mich also nun strafbar, wenn ich das ausgeliehene Mafia 2 auf meiner 360 spiele?

Geht´s noch:kotz:Take2? Früher hab ich euch geliebt, aber nun seit ihr bald auf EA-Ubisoft-Niveau.
 
Vielleicht ist damit nur der komerzielle Verleih (Videothek) gemeint.
 
Es heißt extra es darf nur auf einem PC oder einer Konsole genutzt werden.
 
Ich sag jetzt einfach mal Schwachsinn. Nach deutschem Recht darfst du im privaten Umfeld verleihen. Solange du kein Geld dafür verlangst und das Spiel rechtmäßig gekauft hast, dürfte das Recht egal sein ...

Behaupt ich jetzt einfach ...

Kann sein dass das anders ist wenn es eine online-Aktivierung oder ähnliches hat, weil es da halt technisch nicht geht.
 
Ver-leihen und Aus-leihen sind ja auch zwei verschiedene Sachen. Ein Verleih ist kommerziell für Geld während das ausleihen was unter Freunden für lau ist
 
Du machst dir vielleicht Gedanken - wird bei uns nicht schon genug verboten ?
 
Nein, du machst dich nicht strafbar - und auch dein Kumpel nicht. Ihr könnt euch untereinander so viele Games ausleihen wie ihr wollt. Diese Aufdrucke bzw. Hinweise sind bei so gut wie jedem Game zu finden und dienen lediglich als Info und betreffen dich auch nur sekundär. Denn der Grund warum das drin steht betrifft u.a. Videotheken (bzw. Stellen, die Games verleihen dürfen). Oft gibt es Verleihversionen von einem Game, welche aber dann Extra-Versionen sind (müssen als solche auch gekennzeichnet sein) und nur diese dürfen dann durch z.B. Videotheken verliehen werden. Fassungen, die für den Endverbraucher bestimmt sind (die, die man schlicht im Laden kauft), dürfen nicht von Videotheken, usw. verliehen werden. Deswegen steht dann auch in der Anleitung einer Verkaufsfassung eine solche Info drin, so dass ersichtlich ist, ob es eine Verleih- oder eben eine Endkunden-Fassung ist und die Endkunden-Fassung, also das, was du in Händen hältst ist nicht für den Verleih bestimmt.

Mach dir also keine Gedanken, es ist alles ok und wie gesagt, privat verleihen geht vollkommen in Ordnung! :)
 
Das das in Anleitungen steht ist auch nichts neues, das ist schon SPÄTESTENS seit der frühen PS2 Ära so, wahrscheinlich sogar noch viel früher.
 
Ich würde sagen, auch wenn es strafbar sein sollte, es zu verleihen, könnte man ja sagen, dass man es gebraucht gekauft hat :sun: . Und wer soll das denn auch kontrollieren, wer wem jetzt was ausgeliehen hat :) .

Die Entwickler/Publisher würden solche Sperren nur allzu gerne Realität werden lassen, um den Gebrauchtmarkt absterben zu lassen. Wobei, durch den Onlinepass u.ä. ist es ja schon einigermaßen Realität...
 
Das ist doch Schnick-Schnack...über sowas habe ich mir ja noch nie Gedanken gemacht^^

Natürlich kannst du das an nen Freund verleihen, oder auch von nem Freund borgen. Das kann einem doch keiner verbieten!
Ich denke mal, da brauchst du dir wirkich keine Gedanken machen, also:
Viel Spaß beim spielen
:mosh:
 
Ich hab allerdings schon Games ausgeliehen von verschiedenen Videotheken, wo das drauf stand ^^
 
KPOC_Fabi hat folgendes geschrieben:

Ver-leihen und Aus-leihen sind ja auch zwei verschiedene Sachen. Ein Verleih ist kommerziell für Geld während das ausleihen was unter Freunden für lau ist

Achtung, ich geh kurz in den *Klugscheißermodus*

Das stimmt glaube ich so nicht. Wenn du was verleihst, dann ist das stets unentgeltlich. Wenn man sich ein Spiel aus der Videothek holt, dann leiht man es sich nicht, sondern mietet es.
Ansonsten besteht der Unterschied aus VERleihen und AUSleihen einfach darin, dass der, dem das Spiel gehört, es VERleiht und der Kumpel, der es erhält, es AUSleiht. ;)

*Klugscheißermodus* aus.
 
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