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The House of the Dead 3: HoD3: UK- PC- Version und USK?

DaLexus

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wie auch in den neusten news zu lesen existiert ja von "The House of DEad 3" auch eine PC- version, jedoch nur als UK- Import (so im shop zu lesen). erst mal finde ich es komisch, dass die pc-version hier nicht aufgeführt ist (hat die jetzt nur jemand vergessen einzutragen?) und ausserdem findet man das game im online-shop für 29,99€ mit dem USK- zeichen "ab 16". jedoch steht genau unter dem kurz-review in roter schrift geschrieben "dieser titel darf gemäß des jugenschutzgesetzes (vom 1.april) nur an personen über 18 jahre abgegeben werden.

ja, was nu? darf ich mit meinen 16 jahren das game für PC kaufen, oder wie oder was? :knockout: bitte um baldige antwort :)
 
Hi!
Ich würde sagen, da ist was falsch eingetragen worden. Da es sich ja um einen UK-Import handelt, hat das Spiel keine USK-Freigabe; somit ist das Spiel also nur ab 18 erhältlich. Da ändert auch eine 16er Freigabe der PEGI nichts :)
 
Genau so ist es. Befindet sich kein USK-Sticker auf der Verpackung darf es nur an Personen ab 18 Jahren verkauft werden, was auf alle Importe zutrifft. Das regelt das neue deutsche Jugendschutzgesetz so, demnach sogar ein Pacman fürs NES eine Jugendgefährdung darstellt. :crazy:

Das PEGI-Symbol zählt in Deutschland nicht.


8) Pitlobster
 
argh, das ist natürlich schade.......und vor allem total unsinnig:
1. gibt es ja eine xbox-version ab 16 erhältlich
2. und ausserdem wurde hier im download- bereich eine demo angeboten

:knockout:
 
DaLexus hat folgendes geschrieben:

argh, das ist natürlich schade.......und vor allem total unsinnig:
1. gibt es ja eine xbox-version ab 16 erhältlich
2. und ausserdem wurde hier im download- bereich eine demo angeboten

:knockout:
Ja, das neue JuschG ist etwas unsinnig. Und nein, die Demo hat ja nichts mit dem Verkaufstitel zu tun. Zum einen werden Demos "extra" von der USK geprüft, und zum anderen betrifft das neue JuschG in Sachen Demos nur die Printmedien. Die Online-Medien sind von der Regelung (noch) explizit ausgenommen, weswegen man im Internet Demos "ungeprüft von der USK" anbieten darf wohingegen die Kollegen von den Zeitschriften ihre Demo-DVDs prüfen lassen und sogar auf die Zeitung den USK-Sticker drucken müssen. Allerdings kann die BPjM eine Demo indizieren, dann darf man sie auch nicht mehr im deutschen Web anbieten.


8) Pitlobster
 
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