pitlobster hat folgendes geschrieben:
Uiuiui, Leute, hier werden aber wieder Kraut und Rüben durcheinandergeworfen!
Zur Aufklärung: Ein Titel, der von der USK einen Sticker verpasst bekam, kann nicht mehr von der BPjM indiziert werden. Da "The Darkness" von der USK einen 18er Sticker bekam, kann diese Version nicht mehr indiziert werden. Sehr wohl aber die ausländischen Versionen, was aber erst geht, wenn es das Spiel auch schon gibt, und nicht im Vorfeld.
Ein Spiel "beschlagnahmen" aber kann nur der Staatsanwalt, und dann muss es schon verfassungsfeindliche und verbotene Symbole benutzen oder gewaltverherrlichend sein, was in Deutschland sowieso generell verboten ist, egal bei welchen Medien. Aber "Gewalt" alleine ist kein Grund, denn erwachsene Menschen dürfen sich auch in Deutschland mit dem Thema Gewalt auseinandersetzen, da kann auch der Staatsanwalt nichts verbieten.
Der Handel mit indizierter Ware ist unter Erwachsenen erlaubt, denn indiziert bedeutet nicht verboten, beschlagnahmte Titel hingegen darf man auch nicht unter Freunden verkaufen/tauschen/verschenken.

Pitlobster