Ach so,
ich habe noch was vergessen. Ich habe heute aus Neugier mal bei der Deutschen Post vorbei geschaut und wollte mir mal das "Post Ident Verfahren" erklären lassen. Die haben mich aber alle nur ungläubig angeschaut und gemeint, das dies eigentlich nichts mit der Deutschen Post zu tun hat und eigentlich nur von Banken gemacht wird. Wie darf ich das denn verstehen!?
PitlobsterZITAT von Herr Schäfer:
Richtig ist, dass ab dem 01. April 2003 Produkte, die gar nicht gekenntzeichnet oder mit dem Kennzeichen "keine Jugendfreigabe" versehen werden über den Versandhandel im Sinne des Jugendschutzgesetzes nicht mehr angeboten, überlassen oder anderweitig zugänglich gemacht werden dürfen. Auch für den Vertrieb der übrigen kennzeichnungspflichtigen Produkte gilt das Erfordernis der altersgerechten Abgabe - d.h. ein Produkt mit der Kennzeichnung "Freigegeben ab 16 Jahren" darf nur an Personen verkauft werden, die das Freigabealter erreicht haben - dies ist auch im Rahmen des Versandhandels sicher zu stellen.
Aber in diesem Zusammenhang fällt mir ein, dass bei Videos und DVDs ab 16 das Alter des Käufers beim Versandhandel doch auch nicht geprüft wird, oder?
Pitlobster
Auf dem Grabstein soll folgendes stehen: "Keine Jugendfreigabe gemäß § 12 JuSchG"!
sorry mußte an der Stelle kommen) um zum Beispiel einen Flohmarkthändler oder auch ebay abzumahnen. Einschlägig wäre in dem Fall wohl:
)
(und nein, kein Arbeitsrecht!)
PitlobsterJetzt muss ich doch noch eine Berichtigung zu meinem letzten Statement abgeben: Cybermarci hat tatsächlich Recht mit seiner Vermutung, bei Videospielen mit Kennzeichnung 16 oder 12 Jahren sind die Eltern verantwortlich, was ihr Nachwuchs kauft, von wegen Aufsichtspflicht. Also kein Versand per Post-Ident nötig oder Ähnliches, wie bei den Videos und DVDs.
Pitlobster

