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Neues Jugendschutzgesetz

Jeah Snake003, du bist nominiert zum "Beitrag der Woche". :bigsmile:
 
Danke!! Kannst du mir mitteilen, wenn ich gewonnen habe?
 
@Cybermarci:
Ach so,

ich habe noch was vergessen. Ich habe heute aus Neugier mal bei der Deutschen Post vorbei geschaut und wollte mir mal das "Post Ident Verfahren" erklären lassen. Die haben mich aber alle nur ungläubig angeschaut und gemeint, das dies eigentlich nichts mit der Deutschen Post zu tun hat und eigentlich nur von Banken gemacht wird. Wie darf ich das denn verstehen!?

Da hast Du aber eine besonders uninformierte Zweigstelle erwischt. Selbstverständlich bietet die Deutsche Bundespost das Post-Ident Verfahren an:
http://www.deutschepost.de/dpag?lang=de_DE&xmlFile=872

:bigsmile: Pitlobster
 
ZITAT von Herr Schäfer:

Richtig ist, dass ab dem 01. April 2003 Produkte, die gar nicht gekenntzeichnet oder mit dem Kennzeichen "keine Jugendfreigabe" versehen werden über den Versandhandel im Sinne des Jugendschutzgesetzes nicht mehr angeboten, überlassen oder anderweitig zugänglich gemacht werden dürfen. Auch für den Vertrieb der übrigen kennzeichnungspflichtigen Produkte gilt das Erfordernis der altersgerechten Abgabe - d.h. ein Produkt mit der Kennzeichnung "Freigegeben ab 16 Jahren" darf nur an Personen verkauft werden, die das Freigabealter erreicht haben - dies ist auch im Rahmen des Versandhandels sicher zu stellen.

Genau so ist es, allerdings betont er extra wieder dieses "Versandhandel im Sinne des Gesetzes". Laut seiner Aussage auf der Pressekonferenz ist aber ein Verkauf per Post-Ident kein "Versandhandel im Sinne des Gesetzes" mehr und deswegen erlaubt. Verdrehte Juristenlogik. :blackeye: Aber in diesem Zusammenhang fällt mir ein, dass bei Videos und DVDs ab 16 das Alter des Käufers beim Versandhandel doch auch nicht geprüft wird, oder?

Bin nun schon ziemlich gespannt auf den ersten April (jaja) und wie sich das neue Gesetz in der Praxis behaupten kann. Ob dann die Teens vor den Läden stehen und Erwachsene anquatschen, oder wann der erste Händler wegen eines Pokémon angezeigt wird das er einem 12 Jährigem verkauft hat. Aber auch die Flohmärkte werden sicher von einer ganzen Schar abmahnwütiger Anwälte bevölkert werden, auf der Suche nach unmarkierten Videospielen. Oder Rossi, kann man sowas Abmahnen? Wenn ja, was ist dann mit eBay? Müssen die dann die komplette Retroecke schließen?

8) Pitlobster
 
@Pit - Moment... das heißt also tatsächlich es müssen in Zukunft ALLE Spiele die über den Versand gehen, mit den "Post-Ident-Verfahren" abgewickelt werden!? Auch die z.B. ab 12? Ist ja nicht auszuhalten!!! Man is mir schlecht! Entschuldigt mich! Ich geh mich jetzt kurz aufhängen! Bitte sorgt dafür, das mir alle Spiele ab 18 und alle ungekennzeichnet mit in´s Grab gelegt werden! ;) Auf dem Grabstein soll folgendes stehen: "Keine Jugendfreigabe gemäß § 12 JuSchG"!

So viel zum Thema...
 
@HerrLobster:
Also ganze Horden abmahnwütiger Anwälte wird es auf Flohmärkten ganz sicher nicht geben. Den schlechten Ruf hat uns der Herr Kollege Herr Gravenreut aus München beschert. Der hat das Abmahnen zum Volkssport gemacht und ist unter Kollegen auch äußerst unbeliebt.

Ein Anwalt selbst, von sich aus kann jedoch nicht abmahnen. Den zu einer entsprechenden wettbewerbsrechtlichen Abmahnung ist nur befugt, wer im geschäftlichen Verkehr in einem Konkurrenzverhältnis zu dem Gegner steht. Nur um es zu verdeutlichen. Gamezone könnte nen Anwalt beauftragen (nehmt mich !!!!:bigsmile: sorry mußte an der Stelle kommen) um zum Beispiel einen Flohmarkthändler oder auch ebay abzumahnen. Einschlägig wäre in dem Fall wohl:

§ 1 UWG Gegen gute Sitten verstoßende Handlungen im geschäftlichen Verkehr

Wer im geschäftlichen Verkehre zu Zwecken des Wettbewerbes Handlungen vornimmt, die gegen die guten Sitten verstoßen, kann auf Unterlassung und Schadensersatz in Anspruch genommen werden.


[color=#white]in Verbindung mit:[/color]

§ 13 UWG

(2) In den Fällen der § 1, § 3, § 4, § 6 bis § 6c, § 7 und § 8 kann der Anspruch auf Unterlassung geltend gemacht werden

1. von Gewerbetreibenden, die Waren oder gewerbliche Leistungen gleicher oder verwandter Art auf demselben Markt vertreiben, soweit der Anspruch eine Handlung betrifft, die geeignet ist, den Wettbewerb auf diesem Markt wesentlich zu beeinträchtigen,

2. von rechtsfähigen Verbänden zur Förderung gewerblicher Interessen, soweit ihnen eine erhebliche Zahl von Gewerbetreibenden angehört, die Waren oder gewerbliche Leistungen gleich oder verwandter Art auf demselben Markt vertreiben, soweit sie insbesondere nach ihrer personellen, sachlichen und finanziellen Ausstattung imstande sind, ihre satzungsgemäßen Aufgaben der Verfolgung gewerblich Interessen tatsächlich wahrnehmen, und soweit der Anspruch eine Handlung betrifft, die geeignet ist, den Wettbewerb auf diesem Markt wesentlich zu beeinträchtigen,


Also wie ich das aus rechtlicher Sicht sehe, wäre ebay ein Abmahnopfer Nummer eins. Aber eben auch Ihr, wenn Ihr z.B. nicht genau auf die Einhaltung der Vorschriften achtet.

Alles klar, oder noch fragen?





[color=#white][/color]
 
@Zwitscherpiepser:

Du hast recht. Genau das war die Masche von unserem Lieblingskollegen. Aber er scheint mächtige Freunde bei den entsprechenden Anwaltskammern zu haben. Da das Verhalten nach Ansicht vieler Kollegen eigentlich gegen die Berufsehre eines Anwaltes verstößt (BRAO-Gesetz).

Das war schon ziemlich die mieseste Numemr, die ich je erlebt habe. Angeblich mußte er sich nach dieser Aktion mehrere neue Kanzleischilder kaufen. Die Kanzlei soll nun mehr dem Hochsicherheitstrakt in Stadelheim gleichen, als einer gemütlichen Anwaltskanzlei.:bigsmile:
 
Hm.. sollten Anwälten nach Möglichkeit nicht objektiv und unparteiisch sein?? Insofern dass sie ihre Mandantschaft vertreten und gut ist? (Gaaanz banal ausgedrückt!! :bigsmile: )

Dieser "nette Herr" scheint sich wohl allzu wichtig zu nehmen, und die beschriebene Methode ist ja wohl... einfach nur dämlich!! Spontan fiel mir dazu ein, dass man sich dann nicht wundern braucht, dass Videogamer bzw. Zocker an sich gerne mit den Kopierern in einen Topf geschmissen werden.. :0 :blackeye:

Kann ich mir gut vorstellen, rossi, dass ihr auf den guten Herren nicht wirklich freundlich zu sprechen seid!! Und danke für die ausführliche Information in Sachen Rechtssprechung in Kombination mit den neuen Gesetzen.. sehr aufschlussreich!
 
@CharLu:
Gern geschehen. Muß ja hier den schlechten Ruf der Anwälte ein bischen aufpolieren.

Allerdings würde ich bei dem besagten Kollegen nicht sagen, daß es dämlich war: Der Typ ist jetzt schweinereich. Es war vielmehr eine riesen Schweinerei. Auch hier fehlt der Kotzsmiley.
 
@ rossi

Denke ich mir schon, dass es "allgemein gesagt in der Form für den Herrn selbst nicht dämlich" war.. aber die Aktion an sich war es - zumindest für mich!! ;)

Und ich jedenfalls hab kein schlechtes Bild von Anwälten.. meine bisherigen haben hervorragende Arbeit geleistet - und ich hab schno den einen oder anderen gebraucht!! :0 ;) (und nein, kein Arbeitsrecht!)

Aber mal interessehalber.. da es ja indirekt mit der Materie zu tun hat.. neues Jugendschutzgesetz und rechtliche Lage.. wie ist eigentlich der Sachverhalt, wenn ich jetzt z.B. ein Game (oder mehrere) importiere, die ja bekanntermaßen dann ohne hiesige Kennzeichnung laufen. Ich bestelle die also und bisher war es schon so, dass ich Gefahr gelaufen bin, dass die Games am Zoll hängen bleiben, die Zustellung bei mir also ausbleibt. Ebenso schon geschehen, dass man die Games dann quasi auch nicht mehr bekommen hat (es geht hier ganz klar um Originale), die dann einbehalten worden sind aus verschiedensten Gründen (aber keiner wirklich nachvollziehbar - zumindest für mich). Welche Möglichkeiten habe ich als Privatperson hier quasi gegen vor zu gehen, bzw. solche Vorkommnisse zu vermeiden??

Generell weiß ich, dass Importierungen, usw. nach wie vor machbar sind - aber die Praxis hat leider gezeigt, dass man auch hier Quertreiber hat. Somit.. was kann man im Fall X tun, danke!
 
Jetzt muss ich doch noch eine Berichtigung zu meinem letzten Statement abgeben: Cybermarci hat tatsächlich Recht mit seiner Vermutung, bei Videospielen mit Kennzeichnung 16 oder 12 Jahren sind die Eltern verantwortlich, was ihr Nachwuchs kauft, von wegen Aufsichtspflicht. Also kein Versand per Post-Ident nötig oder Ähnliches, wie bei den Videos und DVDs.

:) Pitlobster
 
@CharLu alias Garfield:
Uff, das ist mal ne echt schwierige Frage. Wenn Du gestattest, muß ich darüber erst mal ein bischen nachdenken. Und auch nachschauen... *huiuiui*:knockout:
 
Jetzt muss ich doch noch eine Berichtigung zu meinem letzten Statement abgeben: Cybermarci hat tatsächlich Recht mit seiner Vermutung, bei Videospielen mit Kennzeichnung 16 oder 12 Jahren sind die Eltern verantwortlich, was ihr Nachwuchs kauft, von wegen Aufsichtspflicht. Also kein Versand per Post-Ident nötig oder Ähnliches, wie bei den Videos und DVDs.

:) Pitlobster

@Pit - Hmmm... und wie meint der liebe Herr Schäfer das dann, das vom Versand auch darauf zu achten ist, das Spiele ab 6, 12 oder 16 nicht in jüngere Hände fallen!? Also meinen rot markierter Bereich meine ich!
 
@ rossi

Keine Hektik.. ;) , bei Gelegenheit und wenn es paßt und vorab schon mal Danke!! :)
 
Indizierungen stinken.
Das wiederhole ich sooft ihr wollt.
Macht mich später nur nicht für die Doppelposts verantwortlich.:halo:

Bis dato lass ich mir halt alle indizierten Spiele von jemand kaufen und hatte nie Probleme damit...und meine Eltern stört das auch nicht, nur mein Vater findets "IIIHHHHH!!!!!" wenn ich in Q**** III (böses Spiel, darf man nicht nennen...) gefragt hab.

Und mein Stammdealer macht sich auch keine Schwierigkeiten mit mir, das weiß er, also krieg ich sowieso das meiste...es gibt für mich persönlich kein sinnloseres Gesetz.

Naja, soviele Steuergelder können für die Ausarbeitung nicht draufgegangen sein...:bigsmile:
 
Hab mal ne Frage, auch wenn se blöd klingt. Also das mit den Post Ident Verfahren, also ich spiele gerne Japanische Spiele, reicht es dann aus mich einfach bei der post Identifiezieren zu lassen, oder muss das diejenige Seite( bei der ich Importspiele bestellen will) auch anbieten mit den Post-Ident-Verfahren( so wie bei Ebay)????
Hab echt kein Plan:knockout:
 
HAHA, April, April! Der war schon witzig mit dem neuen Jugendschutzgesetz! HAHA! So dumm kann doch niemand sein!
 
@Piepomatz: Naja, so ein Gedanke drängte sich mir auch schon auf:bigsmile:
 
MUHA, oh chocobo du bist so lächerlich. man merkt es dir tatsächlich nicht an wie alt du bist. ich lach mich krank.
 
@Ultra"Hirn": Wie früher schon - informiere Dich etwas, oder trage etwas SINNVOLLES bei - dann kann man DICH ernst nehmen.
 
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