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Neues Jugendschutzgesetz

ES darf natürlich weiterhin über alle Spiele, ausser den indizierten oder beschlagnahmten, berichtet werden.

Es gibt oder gab in Deutschland noch nie eine "freie" Marktwirtschaft.

Es ist egal wer die Regierung stellt oder wer Minister/in ist. Die derzeiige Opposition wollte das Gesetz sogar noch weiter verschärfen.

Es war noch nie Voraussetzung Ahnung von etwas zu haben um Minister/in
zu werden.

Es gibt schon seit Jahre fast das gleiche Gesetz für Filme und da hat bisher keiner gemeckert.
 
Hey... vielleicht sollten alle Zocker auf die Straße gehen und ne Art Protest machen! Das wäre doch mal was! ;) Vor allem dürften das eine ganze Menge werden. Jung und alt, das würde in die Millionen gehen!
 
:bigsmile:
@Cyber Marci
Ich bin seit einem Monat 15...:bigsmile: :bigsmile: :bigsmile:

@Klasch 8) :0 :bigsmile:
 
@Timerly - Hmmm... O.K.! Ich deinem Profil steht eben 14. Sorry!
 
grrr, dachte die hätten das geändert, jhab ja sogar meine 1000Zonis zum Geburtstag gekriegt...

Aber eins muss man dem Forum lassen:

Hier bleibt man ewig jung!:bigsmile:
 
Dieses leidige Thema scheint sich allmählich zum Thema Nr.1 zu entwickeln. Ich hatte schon damals, beim letzten wirklich grossen Indizierungswahn, einen dicken Hals bekommen. Als Trotz, oder vielleicht auch Neugier, begann ich meine neuen Games nach der aktuellen BPS-Liste auszusuchen. So fand ich wahre Gameklassiker wie Barbarian, Lost Patrol, Hostages, Moonstone und Wolfenstein. Un diese Spiele waren KLASSE!!
Ich finde es einfach lächerlich, dass so ein modernes Land wie Deutschland, es für nötig erachtet seinen Bürgern vorschreiben zu müssen, was sie zocken und sehen dürfen und was nicht. Die Zensur ist erbärmlich und verstößt, in gewisser Weise, gegen unser eigenes Grundgesetz. Sie ist, so hart es sich anhört, ein Überbleibsel aus dem dritten Reich. Einer Zeit, die wohl alle Politiker so schnell als möglich vergessen wollen. Aber Zensur/Indizierung ist eine beschränkung der Freiheit und des freien Willens.
Genauso erbärmlich ist es, dass Deutschland Filme kürzt. Das heisst gewisse Szenen herausschneidet. Nun gut...zum Teil liegt es daran, dass es in Deutschland eine STEUER auf Artikel in der Unterhaltungsbranche gibt, die ab 18 sind!! Das ist kein Scherz. So sind Filme ab 18 im Kino mit einer Sonderabgabe belastet; daher versuchen viele Hersteller ihre Movies auf 16 zurückzuschneiden, um diese (unsinnige) Sonderabgabe nicht zahlen zu müssen.
Das neue Jugendschutzgesetz begündet sich außerdem auf Vermutungen; Mutmassungen, die selbst von Experten NICHT bewiesen werden können. Die Verantwortlichen unterstellen, dass durch realistische Kriegsspiele im Wohnzimmer kleine Terroristen ausgeblidet werden, die nach dem Spielgenuss mit einer Kettensäge bewaffnet in die Fußgängerzone rennen und Passanten zerteilen;) . Oder so ähnlich.

Fazit: Deutschland ist rückständiger als es zugeben will und reiht sich so bei Ländern mit ein, bei denen Diktatur oder Zwang herrscht. So wie China, Nordkorea, Irak usw. Denn es nimmt seinem Volk die Möglichkeit selbst zu entscheiden, sich selbst ein Bild zu machen. DANKE DEUTSCHLAND!!!:( :( :knockout:
 
Tja... ich sehe gerade in meinem Profil steht auch noch 23, obwohl ich seit dem 20.02 ja bereits 24 bin. Na ja, wir werden es aber glaube ich überleben! ;)

@lidofrin - Klasse Text!
 
@ lidofrin:

Sorry, das ganze hat nix mit Nazitum oder so etwas zu tun. Das nennt sich Jugendschutz, und den gibt es in JEDEM fortschrittlichen Land. Und wenn ich ein Kind hätte, wäre ich froh, wenn man mich dabei unterstützt, es zu verhindern, dass mein Kind ungehindert an jedes Spiel oder jeden Film herankommt. Auch in UK und den USA gibt es Altersbegrenzungen bei Filmen (und Spielen, dort aber noch nicht bindend)

Filme werden nicht von "Deutschland" geschnitten, sondern von den Verleihern selbst, und nicht, wie du es sagst, wegen irgendwelcher abgaben, sondern aus dem Grund, dass bei einem Film ab 12 die Zielgruppe eben deutlich größer ist, als bei einem Film ab 16. Und wenn du glaubst, dass die US-Kinogänger den Film in ungeschnittener Fassung sehen... träum weiter. Auch dort wird wegen den Ratings munter geschnitten.

Das heißt jetzt aber NICHT, dass ich mit der jetztigen Situation zufrieden bin, denn es gibt genügend Punkte, die es bei dem neuen Gesetz zu bemängeln gibt. Als erstes wäre da natürlich das Problem mit den Spieleklassikern. Hier hätte man einfach SNES, MD, GB usw. Spiele von der Regelung ausschließen können.

Ebenfalls finde ich zum kotzen, dass als Altersnachweis im Versand nur das Post Ident Verfahren zugelassen ist, dass ja wirklich schweineteuer ist. Über 6 Euro für den Privatkunden, na danke. So sollte es meiner Meinung nach zum Beispiel für einen ebay-Kauf die Tatsache ausreichen, dass sich dort nur Erwachsene anmelden und mitsteigern dürfen (was ja inzwischen auch durch die Schufa-Prüfung überprüft wird). Und wenn dann Lieferadresse und Name mit dem bei ebay angemeldeten Daten übereinstimmt, wo ist dann das Problem. Ob einem Kind das Spiel im Briefkasten in die Hand fällt, oder es sich das Spiel dann aus dem Regal des 18 jährigen Bruders klaut, ist doch exakt das gleiche...
Mal abgesehen davon, dass das Post-Ident Verfahren auch nur die Identität des Empfängers bestimmt, nicht aber dessen Alter. Womit dieses Verfahren für die Altersbestimmung sowieso etwas seltsam ist.

Das mit den Demos auf Zeitschriften ist ja wohl auch so ziemlich das letzte. Allerdings muss dann halt der Hersteller schon die Demo bei der USK vorlegen...

Generell finde ich es auch sehr schade, dass Deutschland wieder einen eigenen Weg gehen musste, denn immerhin haben sich ja die meisten anderen Länder der EU auf ein einheitliches Ratingssystem für Software geeinigt. Wenn sie wenigstens das Rating auch akzeptieren würden, wären zumindest die importe aus Europa ganz legal anzubieten...
 
ohh man, die scheiße geht langsam zu weit!
Jetzt schaffen es Titel wie mortal Kombat nie mehr nach Deutschland...vieleicht wird man sogar verhaftet wenn man sowas kauft....Wenn ihr ein Protest macht egal wo, ich bin dabei!:( :( :( :( :( :( :( :( :( :( :( :( :(
 
@lido: Also das mit dieser "Ab-18"-Abgabe interessiert mich. Kannst Du da vielleicht mal ne Fundstelle posten. Kommt mir komisch vor. Auf die Schnelle konnt ich dazu nix finden...
Danke:0
 
@Pit:

Lob für das neue Special, gut zu lesen und übersichtlich erklärt. Ich bin nur gespannt, wie sich die Umsetzung des neuen Gesetzes gestalten wird...


@Chocobo:
Dein Post ist herrlich...

"...in meinem profil stimmt das alter auch nicht mehr..."

und darunter:

DIE ANTWORT IST 42 ! *ablach*
 
@ Pit

Danke für das sehr gute Special; vor allem für die verständliche Auslegung der Praktiken, die ab dem 01.04. gelten werden!

@ Rave

:bigsmile: :bigsmile: :)
 
@axel:
Ich rege mich nicht gegen Altersbeschränkungen auf, die sind O.k. und absolut berechtigt. Auch, dass sie bindend sind ist in Ordnung. Was ich nur schrecklich finde ist, dass Deutschland sich herausnimmt gewissen Spielen die Werbung zu verbieten. Eine FSK ist ja o.k., aber eine Indizierung ist mit dem Grundgesetz eigentlich nicht zu vereinbaren. Zensur ist einfach keine Lösung und sollte in einem fortschrittlichen Land nicht betrieben werden, denn sie IST nunmal eine Becshneidung der persönlichen Freiheit und somit in einem demokratischen Land nicht zulässig.

@rossi:
Ich kann Dir leider keine Quelle angeben, da ich mich mit diesem Problem schon seit etwa 10 Jahren befasse und daher ein wenig Ahnung habe. Aber ich denke, dass Du auf Pages der deutschen Regierung irgendetwas finden müsstest oder so.
 
@lidofrin:

Mit Deiner Behauptung, Zensur verstoße gegen das Grundgesetz und sei eigentlich in einem demokratischen Rechtsstaat unmöglich, liegst Du leider nicht ganz richtig. Die Zensur hat eigentlich auch nur bedingt etwas (sekundär) mit dem Grundrecht der persönlichen Freiheit zu tun.

Das Zensurverbot ist in Art. 5 Abs. 1 Satz 3 GG geregelt. Man nennt solche eine Regelung eine Schranken-Schranke, weil die Beschränkung von Grundrechten (die zulässig ist) mit solchen Regelungen erneut eingeschränkt wird. Das Bundesverfassungsgericht hat in einer bahnbrechenden Entscheidung (BVerfgE 27;88-102) entschieden, daß Art. 5 Abs. 1 Satz 3 GG nicht auf die Informationsfreiheit angewendet werden kann. Denn das Zensurverbot schütze nach der Natur der Sache nur den Schöpfer eins Geisteswerkes, nicht jedoch den Bezieher und Konsumenten. Das Zensurverbot wirkt also nur als Reflex auch auf die Informationsfreiheit ein.

Die Definition von Zensur ist: "jede einschränkende Maßnahme vor der Herstellung oder Verbreitung eines Geisteswerkes, insbesondere das Abhängigmachen von einer behördlichen Vorprüfung und Genehmigung seines Inhaltes" (vgl. BVerfGE, 33; 52-72, 73; 118-166) Somit ist NUR die Vorzensur erfasst Nachträgliche Maßnahmen sind auch aus der Verfassung heraus erlaubt, wenn sie in den Grenzen des Art. 5 Abs. 2 GG erfolgt (Schranke). Und nichts anderes wird hier gemacht. Denn erst nach Antrag und Prüfung wird hier "zensiert".

Ich teile zwar die Meinung, daß die Bestimmungen immer mehr in eine Grauzone der Aushebelung der Schranken-Schranke verkehrt werden und daß die Entwicklung beginnt aus dem Ruder zu laufen. Aber die Behauptung, die Du aufgestellt hattest konnte einfach nicht unwidersprochen bleiben, weil sie schlichtweg falsch war. Sorry.;)
 
@rossi:
Akzeptiert, aber nicht überzeugt;) .
Ich bin dennoch der Meinung, das Zensur die Freiheit einschränkt und dass es einem selbst überlassen bleiben sollte, ob man sich diverse Titel zulegt oder nicht. Zudem scheint bei der Zensur teilweise willkürlich vorgegangen werden. In letzter Zeit zwar weniger, aber besonders früher.

Sei wie es sei ZENSUR STINKT, FSK reicht!
 
Hi Leute,

nach meiner Anfrage bei der USK VOR dem Special habe ich gestern eine E-Mail von einem Herr Schäfer, der wohl der Anwalt der USK ist, bekommen. Eine Sache macht mich dabei etwas stutzig: Hieß es nicht, das es beim Versandhandel die Pflicht der ELTERN ist, Spiele unter 18 Jahren nicht z.B. einem 15 jährigen bestellen zu lassen und NICHT zu den Aufgaben des Versandhauses gehört!? Im besagten Text stand dies aber nicht so drin! Ich hab euch die besagte Stelle mal raus kopiert und den wichtigsten Satz rot markiert. Kann mir mal einer erklären, was genau jetzt stimmt!? Muss ich jetzt jedes mal wenn ich hier bei GZ was bestelle hinterlegen das ich 24 bin!?

ZITAT von Herr Schäfer:

Richtig ist, dass ab dem 01. April 2003 Produkte, die gar nicht gekenntzeichnet oder mit dem Kennzeichen "keine Jugendfreigabe" versehen werden über den Versandhandel im Sinne des Jugendschutzgesetzes nicht mehr angeboten, überlassen oder anderweitig zugänglich gemacht werden dürfen. Auch für den Vertrieb der übrigen kennzeichnungspflichtigen Produkte gilt das Erfordernis der altersgerechten Abgabe - d.h. ein Produkt mit der Kennzeichnung "Freigegeben ab 16 Jahren" darf nur an Personen verkauft werden, die das Freigabealter erreicht haben - dies ist auch im Rahmen des Versandhandels sicher zu stellen.
 
Ach so,

ich habe noch was vergessen. Ich habe heute aus Neugier mal bei der Deutschen Post vorbei geschaut und wollte mir mal das "Post Ident Verfahren" erklären lassen. Die haben mich aber alle nur ungläubig angeschaut und gemeint, das dies eigentlich nichts mit der Deutschen Post zu tun hat und eigentlich nur von Banken gemacht wird. Wie darf ich das denn verstehen!?
 
Heh, die BpjM geht mir so auf dem Sack. Und die die da arbeiten sitzen sicher vor der Glotze, spielen GTA VC und holen sich dabei einen runter, oder wie?:knockout:
 
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