Swar
Bekanntes Gesicht
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Ich habe was überraschendes entdeckt
http://www.amazon.de/2K-The-Darkness/dp/B000OQF5MI/ref=sr_1_1/303-4064024-4647448?ie=UTF8&s=videogames&qid=1177700063&sr=1-1
USK-Einstufung: Keine Jugendfreigabe gemäß § 14 JuSchG
Ist das jetzt wirklich so ? Weil auf der Homepage der USK, habe ich diese Prüfung nicht gesehen
http://www.amazon.de/2K-The-Darkness/dp/B000OQF5MI/ref=sr_1_1/303-4064024-4647448?ie=UTF8&s=videogames&qid=1177700063&sr=1-1
USK-Einstufung: Keine Jugendfreigabe gemäß § 14 JuSchG
Ist das jetzt wirklich so ? Weil auf der Homepage der USK, habe ich diese Prüfung nicht gesehen
Nur sehe ich so etwas nicht als Innovation, sondern als überzogene Gewaltdarstellung. Ich will jetzt nicht den Moralapostel raushänge lassen und ich bin grundsätzlich für (dosierte) Gewalt in Spiele, solange diese nicht überzogen ist....