Man kann auf dem Amazon Marketplace auch schlechte Wertungen kommentieren. Ich vermute leider, Du bist hier an den Typ "Arschloch-Kunde" geraten, der Dich vermutlich jetzt um Porto und sogar Ware bescheißen will.
Es gibt einen ganz bestimmten Menschenschlag, der versucht einfach alle Tricks. Ich würde keinen Millimeter nachgeben. Ich würde im Gegenteil vermutlich hingehen und ihm vorschlagen, dass er bei der Post eine Schadensmeldung abgeben soll, damit man der Beschädigung der Ware offiziell nachgeht. Dann könntest Du im Nachgang nach Rückerhalt der Ware ihm sein Porto erstatten und obendrein einen Schaden gegenüber der Post geltend machen.
Glaub mir: sobald du mit dieser offiziellen Masche kommst, wird die Ware auf einmal gar nicht so schlimm beschädigt sein und man könne ja alles auf sich beruehen lassen.
Ich würde darauf bestehen, dass Du die Ware ordnungsgemäß versendet hast und korrekt beschrieben hast, insofern brauchst Du dann nicht szurückzunehmen, das ist ausgeschlossen und als Privatanbieter auch ganz üblich. Er hat wahrscheinlich irgendwo ein günstigeres Exemplar aufgetrieben und versucht nun, Dein Exemplar zu behalten und Dir das schlechte unterzujubeln. Geh auf keinen Fall auf eine Rücknahme ein. Es gibt Menschen, die scheuen sich vor gar nichts, denen ist kein Trick und kein Beschiss zu dreckig, und so ein Typ Kunde ist das bei Dir. Das sind die Portobescheißer, die wollen das komplette Risiko wieder bei Dir abladen, obwohl der Deal völlig sauber abgelaufen ist.
Aussitzen, auflaufen lassen, keinen Millimeter nachgeben. Diese Art von Kunde darf mit dieser Art von Betrug nicht durchkommen. Allein sein Verhalten lässt darauf schließen, dass er häufiger mit dieser Masche operiert. Hier hilft nur freundlich sein und auf eine saubere Abwicklung verweisen. Dann muss er Dich eben negativ bewerten, dann kannst Du reagieren und ihm zumindest noch einen Kommentar wegen unglaubwürdiger Reklamation reindrücken.
Ich hatte mal so einen Fall, da hatte meine Frau ein Fachbuch verkauft und blitzsauber beschrieben. Das war ein richtig teures.
Sie hat auch schnell versandt, und plötzlich kam die Rückmeldung:
1.) wegen Nichtgefallens bitte man um Rücknahme des Artikels
Das haben wir mit Verweis auf "Privatanbieter" abgelehnt.
Dann kam der zweite Versuch:
2.) Er habe angeblich eine Mail bekommen, in dem ihm ein Rücktrittsrecht zugesichert worden sei.
Daraufhin erwiderte ich ihm, dass Amazon eine solche Mail niemals stellvertretend für private Marketplace Anbieter versenden würde, da sie hier nur die Plattform bereitstellen und gar nicht der Vertragspartner sind.
Jetzt kommt Nummer drei:
3.) Wir hätten durch unser Angebot auf dem Marketplace aufgrund der Aufmachung so professionell gewirkt, dass er von einem gewerblichen Angebot ausging und daher aufgrund dieses von uns nach außen erweckten Eindrucks (und gesetzten Rechtsscheins) wie ein gewerblicher Anbieter behandeln lassen und ein Rücktrittsrecht einräumen müssten.
Ich erwiderte daraufhin, dass wir bis dato mit unseren Marketplace Transaktionen noch im einstelligen Angebots- und Wertungsbereich seien, wie auf dem Marketplace eindeutig erkennbar ist, weiterhin handelte es sich bei unseren Artikeln niemals um neuware, sondern immer um gebracuhte Artikel, und auch die Menge an Angeboten sprach für einen Privatanbieter, außerdem waren wir als Privatanbieter gekennzeichnet.
Weiter geht es mit Nummer vier.
4.) Der Artikel sei im Zustand erheblich von der Artikelbezeichnung abgewichen und viel stärker beschädigt, als das angegeben war.
Das war einfach nur glatt gelogen, der Artikel war fair und ehrlich beschrieben und sorgfältig verpackt gewesen.
An der Stelle hatte ich damals Rossi um Rat gefragt. Ich meinte zu ihm, dass es, wenn es tatsächlich zu einer Klage kommen sollte, allein aufgrund der Historie des Vorgangs im Beweisvortrag des Käufers unglaubwürdig klingen würde, er bestätigte das und meinte, man müsse bei seinen Geschriebenen Worten daher immer haargenau darauf achten, was man genau erklären wolle.
Wer mit "Nichtgefallen" loslegt, der will eigentlich eine Kulanzregelung (Kulanz heißt: Rücknahme, obwohl dazu keine Verpflichtung besteht und man selber alles richtig gemacht hat). Wenn man dann nachher bei "Mangel" und "falsche Artikelbeschreibung" landet, wirkt man unglaubwürdig.
In unserer Wertung hieß es dann auch lustigerweise: "keinerlei Kulanz".
Der Witzbold wusste ja noch nicht mal, dass Kulanz bedeutet, dass gar kein Verschulden auf meiner Seite vorliegt.
Ich woltle damals noch kommentieren: "für Spaßbieter gibt es keine Kulanz", meine Frau hielt mich aber davon ab.
Interessanterweis hatte eine Frau das Buch ersteigert, wir durften aber die ganze Zeit mit einem Mann Emails wechseln, vermutlich wollte Papa die übereifrige Tochter retten, die sich verklickt hatte.
Fazit: solcher üblen Zecken-Kundschaft darf man keinen Raum bieten.
Die Abwicklung, die Du vorsiehst, muss Zug um Zug laufen, erst muss die Ware zurück, dann kannst Du Porto erstatten.
Ich tippe hier auf einen Betrugsversuch Deines Kunden. Er hat ein günstiges schäbiges Exemplar bekommen und will sich jetzt Dein gutes unter den Nagel reißen, nun schiebt er Dir das schlechte unter und lässt Dich für Dein eigenes nochmal kräftig draufzahlen.