jesus2k hat folgendes geschrieben:
@chocobo,
aha das heißt ich muss wissen das ich eine schriftliche bestätigung brauche ? muss das denn jeder wissen ?
und wenn mir jemand am telefon sagt, dass es damit erlädigt sei, dann verlass ich mich drauf, wir sind hier nicht in polen...
ich sag nur scheiß mitarbeiter...fuck of xbox live service
von chocobo
ohne grund? hallo? so wie´s aussieht ist deine kündigung schließlich (warum auch immer) NICHT angekommen/bestätigt worden.
somit HAST du nicht gekündigt und MS darf dir das geld abziehen.
für mich ist das kein grund weil ich den service nciht mehr nutze und es deutlich gesagt habe und telefonisch bestätigt bekommen habe
Lass mal schön die polnischen Nachbarn in Frieden. Die können nichts dafür, daß Du Dich im Geschäftsleben nicht so gut auskennst. Wer alt genug ist, eine Kreditkarte zu benutzen, sollte sich wenigstens ansatzweise über sein Verhalten und Rechtsfolgen im klaren sein.
Obwohl ich jetzt sehe, daß Du erst 17 bist. Gibt es da eine Ausweichmöglichkeit oder andere Bezahlungsmöglichkeit?
Ich verstehe Deine Aufregung durchaus, Dein Rechtsempfinden ist auch in Ordnung, aber es kann Dir fast jeder, der sich im normalen Geschäftsleben bewegt, herunterbeten, daß allein Schriftform sinnvoll ist. Wozu glaubst Du, sind Kassenbons gut?
Ich würde natürlich auch erst einmal denken, daß es mit der mündlichen Bestätigung durch einen Mitarbeiter erledigt ist.
Wenn Du nun aber eine Kündigungsbestätigung "per sofort" erhalten hast, solltest Du mal genau auf den Text der Bestätigung achten. Wenn MS Dir trotzdem die Kündigung jetzt bestätigt hat, "außer der Reihe" sozusagen, Sonderkündigung quasi, dann sollte auch des Vertragsende genannt sein. Und wenn Dein Abo als sofort gekündigt gilt, sollte Dir auch der Beitrag wieder anteilig zurückerstattet werden, da ja auch der Rechtsgrund (die geschuldete Leistung) dann nicht mehr von MS erbracht wird, somit also auch Deine Leistung nicht mehr nötig sein sollte. Darum mußt aber Du Dich kümmern.
"Man muß schwätze mit de Leut", ich würde mit dem MS Kundenservice eine Gutschrift eines anteiligen Jahresbeitrages klären und diese schriftlich bestätigen lassen. Falls das keinen Erfolg hat, solltest Du den Kreditkartenumsatz mit der Kreditkartengesellschaft klären (ich vermute mal, es ist die Eurocard, die Servicenummer solltest Du irgendwo in Deinen Kreditkartenunterlagen haben oder nachschauen können) und nachfragen, wie lange der Umsatz noch rückgängig gemacht werden kann (ist glaube ich nur 90 Tage lang möglich), erstmal nur fragen!
Du könntest natürlich auch (zumindest bis zu sechs Wochen nach Einlösung der Lastschrift) die Lastschrift wegen Widerspruchs zurückgehen lassen. Problematisch ist dabei nur, daß dann die Kreditkartenfirma eine Rückbelastung bekommt, die sie dann an MS weitergeben wird. Deshalb vorher mit den Kreditkartenleuten klären und dem MS Kundendienst, was die Folgen einer solchen Lastschriftrückgabe sein können. Denn wenn Du da einen eigenmächtigen Alleingang startest, kann es sein, daß die betroffenen Unternehmen Dir noch Bearbeitungsgebühren wg. Lastschriftrückgaben in Rechnung stellen wollen.
Am einfachsten ist die Variante mit dem Kundendienst, Du verweist auf die als "sofort" bestätigte Kündigung und möchtest nun den anteiligen Jahresbeitrag wiederhaben. Wenn Du Dich da einigermaßen geschickt anstellst, solltest Du auf die andere Variante nicht mehr zurückgreifen müssen, falls da nicht sowieso schon die Fristen abgelaufen sind.