Frage bezüglich Internetüberwachung am Arbitsplatz!!!

Hilly the Kid

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Moin moin,

meine Dame hat mich grad mal angeschrieben und meinte etwas panisch, seit sie aus dem Urlaub wieder da wäre hätte sie schiss das ihr Chef dabei zusehen kann, das sie im Netz ist!

Aufgefallen sei ihr das durch eine "hellere Adressleiste".
Genaue Infos hab ich leider noch nicht!
Aber die Farbliche unterscheidung der Adressleiste soll der ausschlaggebende Punkt sein!

Kennt da irgendwer was???

Danke ;)

PS: Dank Gott dass ich nen coolen Job hab ^^
 
also dein/euer chef darf bzw. muss schauen was seine angestellten im netz treiben sobald dies vertraglich festgelegt und ausdrücklich verboten ist. bei einem verbot ist der chef dazu verpflichtet stichproben an den einzelnen arbeitsplätzen zu machen. ist dies nicht der fall darf dein chef weder spyware nutzen noch einfach an den arbeitsplatz gehen und z.b. nach e-mails schauen.
tut er es ohne vertragliche vereinbarung kann man ihn vor das arbeitsgericht ziehen.
 
Was heist hier, wenn es vertraglich festgehalten ist? Im Arbeitsvertrag niedergeschrieben?

Also wenn mein Chef mich schriftlich informiert, dass ich nicht ins Internet darf oder dass er die Möglichkeit hat zu sehen, welche Seiten besucht werden, dann muss ich das doch wohl so akzeptieren und hinnehmen. Ich muss doch nicht unbedingt darauf bestehen, dass wir jetzt einen neuen Arbeitsvertrag aushandeln oder?
 
No-Limits hat folgendes geschrieben:

Was heist hier, wenn es vertraglich festgehalten ist? Im Arbeitsvertrag niedergeschrieben?


Also wenn mein Chef mich schriftlich informiert, dass ich nicht ins Internet darf oder dass er die Möglichkeit hat zu sehen, welche Seiten besucht werden, dann muss ich das doch wohl so akzeptieren und hinnehmen. Ich muss doch nicht unbedingt darauf bestehen, dass wir jetzt einen neuen Arbeitsvertrag aushandeln oder?

nein, ein ganz neuer arbeitsvertrag natürlich nicht, aber eine ergänzung zum aktuellen vertrag wo alles genau geregelt ist muss gemacht werden. das ganze thema ist soweiso ziemlich verzwickt und verwurstelt.

man muss es vertraglich verbieten und muss dann aber auch stichproben machen (unangekündigt) und ganz verbieten kann man es allerdings auch nicht, da es so etwas wie eine "freigrenze" gibt, in der die nutzung eben nicht als geschäftsschädigend angesehen wird. bei eingeschränkter nutzung kann der arbeitgeber trotz verbot nichts machen kann und wird es denke ichmal auch nicht.
ich sage ja das ganze ist noch nicht ganz klar wer was darf und was nicht.
 
Am besten schaust du dich bzw. deine Kollegin hier einfach mal um; da sollten alle deine Fragen so weit beantwortet werden:

http://www.onlinerechte-fuer-beschaeftigte.de/faq.php?view=&lang=&si=#482addaeab0fd
 
Zum Glück brauche ich das Internet für meine Arbeit und mein Chef ist superlocker drauf - surfen, skypen? Kein Problem, sondern ein Muss :mosh:
 
djhousepunk hat folgendes geschrieben:

Zum Glück brauche ich das Internet für meine Arbeit und mein Chef ist superlocker drauf - surfen, skypen? Kein Problem, sondern ein Muss :mosh:

Dito ^^

Und danke an die Anderen ;)
 
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