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Ebay Verkäufer sendet Ware nicht

Mustafa2

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01.06.2009
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Hallo,
Ich habe in Ebay ziemlich billig einpaar DVDs ersteigert und der Verkäufer will die Ware nicht senden.
Ich habe in meinem Posteingang beiweise das er mir die Ware nicht senden will weil ich es zu billig ersteigert habe.
Er will mir mein Geld wieder zurück schicken aber ich will die DVDs kann man da irgendwie was machen?
Er hat bei dem Artikel auch nicht geschrieben das er ein Privat Verkäufer ist.
Muss das mit Anwalt geregelt werden oder geht das auch anders?

Würde mich auf eure antworten freuen.
 
Also rein rechtlich hast du Anspruch auf die Ware, da ein Kaufvertrag abgeschlossen wurde!
 
An Ebay wenden, die können da auch oft was regeln.

Witzige Sache aber :D

Ich versteigere etwas und wenn mir der letzte Preis nicht gefällt, gebe ich es nicht her :D

Wozu kann man den Startpreis individuell festlegen?
 
Bin ich an mein Angebot gebunden, auch wenn das Höchstgebot viel zu niedrig ist?

Ja!

Kommt es über den eBay-Marktplatz zum Abschluss eines Kaufvertrages, sind Sie nach § 433 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) grundsätzlich verpflichtet, den gekauften Artikel an den Käufer zu übergeben.

Dies gilt auch, wenn sie mit dem Höchstgebot nicht zufrieden sind oder Sie zwischenzeitlich den Verkauf des Gegenstandes bereuen.

Quelle: Ebay

Über den eBay-Marktplatz werden rechtsverbindliche Verträge über die dort angeboten Waren oder Dienstleistungen geschlossen. Nach den allgemeinen Regeln der §§ 145ff. des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) kommt ein Vertrag durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen, nämlich Angebot und Annahme zustande. Dies gilt auch für Verträge, die über den eBay-Marktplatz geschlossen werden.

Wie der Vertrag zwischen Käufer und Verkäufer zustande kommt, ist in den §§ 10 und 11 der eBay-AGB festgelegt.

Wer als Verkäufer einen Artikel bei eBay einstellt, gibt ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrages über diesen Artikel ab.

Wenn ein Käufer bei einer Online-Auktion ein Gebot für einen Artikel abgibt, erklärt er damit die Annahme des Angebots. Das Gebot erlischt, wenn ein anderer Bieter während der Angebotsdauer ein höheres Gebot abgibt. Bei Ablauf der Auktion kommt zwischen Verkäufer und Höchstbietendem ein Vertrag zustande. Bei Sofort-Kaufen-Angeboten kommt ein Vertrag zustande, wenn der Käufer die Schaltfläche "Sofort-Kaufen" anklickt und den Vorgang anschließend bestätigt.

Sowohl Käufer als auch Verkäufer sind an den Vertrag gebunden. Der Verkäufer ist verpflichtet dem Käufer die Ware ohne Mängel zu übergeben. Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen und die gekaufte Ware abzunehmen.



Quelle: Ebay

Darauf kannst du dich berufen! Ich würde dem Verkäufer dies zuerst persönlich schreiben, mich dann gegebenenfalls an den Ebay-Kundenservice wenden.
 
In dem Falle bist du sowas von im Recht, dass du ihm auch munter mit deinem Anwalt drohen kannst, denn diesen darf er dann auch bezahlen ;)
 
Du bist zwar im Recht aber man muss ja nicht mit Kanonen auf Spatzen schiessen. Red doch einfach mal mit dem Verkäufer und evt könnt ihr euch ja irgendwie einigen ohne die überlasteten Gerichte noch mehr zu belasten ;)
 
Mersadion hat folgendes geschrieben:

Du bist zwar im Recht aber man muss ja nicht mit Kanonen auf Spatzen schiessen. Red doch einfach mal mit dem Verkäufer und evt könnt ihr euch ja irgendwie einigen ohne die überlasteten Gerichte noch mehr zu belasten ;)


Gute Einstellung!! =)

Tatsächlich hab ich auch schonmal aus Mitleid mit dem Verkäufer nen 5er draufgezahlt. Nachtreten ist doch fürn Arsch ;)
 
Es gibt Vögel...Unglaublich! Zum :kotz:

Sende ihn den Gesetzestext von rommel93 zu und richte ihn dabei aus das die Artikel bitte so zu dir kommen sollen wie sie beschrieben sind da sonst die vermutung besteht das wen sie Defekt von ihm kommt er aus lauter frust diese absichtlich beschädigt hat!

Schreib Formel und sei höfflich, am ende des Satzes einfach noch mal daran erinnern das ein Rechtlicher Kaufvertrag besteht und er sich schon selber ins bein Geschossen hat da er dir geschrieben hat das er dir die Sachen nicht zu schicken will weil sie zu Günstig weggegangen sind.

GGfs am wen du die Ware gekriegt hast Ebay benachrichtigen damit solche Leute nicht mehr verkaufen dürfen!

Lass mal hören was er so schreibt!


Sicher ist der Gang zum Gericht fürn Hintern und lohnt meist nicht, trotzdem würde ich ebay danach Kontaktieren damit er Verwarnt wird. Mit sowas darf man kein Mitleid haben, wir müssen uns alle an Sachen halten und nur weil jemand meint das er zu wenig bekommen hat, hat er kein Recht das einzubehalten. Hätte er bei Kleinanzeigen rein setzen können!
 
Mersadion hat folgendes geschrieben:

Du bist zwar im Recht aber man muss ja nicht mit Kanonen auf Spatzen schiessen. Red doch einfach mal mit dem Verkäufer und evt könnt ihr euch ja irgendwie einigen ohne die überlasteten Gerichte noch mehr zu belasten ;)
Andererseits gibt es Leute, die geradezu darum betteln, eine vor den Latz geknallt zu bekommen.

@Threadersteller
Wie ist denn die Bewertung des Verkäufers? So oder so, die wirst du ihm wohl versauen müssen...
 
An Ebay melden reicht.
Er hat Pech gehabt, wenn er das Zeug nicht abgeben will.
Erst zu geizig sein für die Gebühren und deswegen für 1 Euro reinstellen und dann nicht verschicken wollen.
Ich sag mal so: Am Arsch!

Da kommt er nicht mehr raus. Wie auch immer.
 
Klar ist es sinnlos mit dem Anwalt oder einer Anzeige zu kommen. Aber wer so bockig ist und dann auch noch offen zugibt, er will es für den festgelegten Wert nicht verkaufen - dem würde ich gerade noch 5€ draufzahlen. Hätte er nett gefragt, ob man eventuell bereit ist ein bisschen mehr zu bezahlen, da der Verkaufspreis viel zu niedrig ist, dann kann man darüber nachdenken. Aber nach so einer Aktion? Never. Ich würde ihm erst selbst schreiben was Sache ist (siehe meine obigen Auszüge aus dem Ebay Rechtsportal) und wenn er dann noch bockt, es zumindest versuchen, die Sache über den Kundenservice von Ebay zu klären.
 
@ Igno

Ich war mal so frei, kurz zu googeln und bei frag-einen-anwalt schreibt -oh Wunder ein Anwalt :bigsmile: - folgendes:

1.Vertrag
Zunächst bleibt festzuhalten, dass durch den Zuschlag auf Ihr Höchstgebot ein rechtswirksamer Kaufvertrag gem. § 433 BGB zustande gekommen ist. Daraus ist der Verkäufer nach § 433 Abs. 1 BGB verpflichtet, Ihnen als Käufer die Sache zu übergeben und das Eigentum daran zu verschaffen.

2. Praktische Möglichkeiten
Sie haben die Möglichkeit diesen Anspruch gerichtlich durchzusetzen. Wenn der Verkäufer auf Ihre außergerichtlichen Mahnungen nicht reagiert, können Sie einen Anwalt damit beauftragen, den Anspruch auf Verschaffung der Sache durchzusetzen und nach Erwirken eines Titels auch zu vollstrecken. Die Kosten des Kollegen muss der Verkäufer aufgrund des Verzugs tragen.

Der Anwalt wird regelmäßig ein letztes Mal per Einschreiben, unter Hinweis auf eine mögliche Strafbarkeit wegen eines versuchten Eingehungsbetruges, mahnen und auch auf die deutlichen Kostenfolgen zu Lasten des Verkäufers hinweisen. Das alleine hilft oft.
Ich denke, dieser Punkt ist der wichtigste.
Kommt ein Brief vom Anwalt (der je nach Anwalt zwischen 20 und 100 Euro kostet - billige Kategorie), kuschen 90%.
Unwahrscheinlich, dass der Verkäufer dann dem Anwalt schreibt, jetzt hat mir so ein Arsch die Ware geklaut.

Er hat geschrieben, er WILL nicht liefern.

Verkauft man was und hat dann die Ware gar nicht, dann muss man die Ware halt neu beschaffen.

Wäre mal interessant, wie viele DVD`s das waren, welchen Wert die haben und wie hoch das Gebot letztendlich war.
Dann könnte man auch abschätzen, welcher Aufwand sich lohnt und welcher nicht.
 
@ Igno

Wenn er den Beweis hat, dass der Typ nicht versenden WILL, dann kann er behaupten was er mag, er kommt dran. Und dann sind wir auch schon bei keiner Nichtigkeit mehr, sondern gehen in echt strafbare Regionen, sodass eine Anzeige mit Sicherheit erfolgreich sein wird (berufe mich hier auf Aussagen meiner Freundin, die mitten in ihrem Jurastudium steckt). Denn so kann ihm sehrwohl Vorsatz unterstellt werden, zusammen mit Betrug und hab schon wieder vergessen was alles^^

@Rest

Habe ja nie gesagt, dass er sofort den Anwalt einschalten soll, sondern damit drohen.
Ich würde doch einen Scheiß auf Nettigkeit geben, wenn man mir sagt:
Nö du, bekommst meine Sachen nicht, weil ist mir zu billig weggegangen. Wenn er mit solchen Äußerungen ankommt würde ich mit genau demselben Extrem kommen.
 
So einfach wie du dir das vorstellst ist das nicht.
Es ist alleine das Problem des Verkäufers wenn der Ware was passiert (bevor sie verschickt wurde).
Die Ware ist verbrannt? Wann, wo, warum? Ist das Haus mit abgefackelt? Versicherungen?
Ware geklaut? Wann, wo, warum? Wo ist die Anzeige? Versicherungen?
Ware verloren? Wann, wo, warum? Auf dem Weg zur Post aus der Hand gefallen - unbemerkt?
Da muss man sich schon ne gute Story einfallen lassen, die man dann dem Anwalt oder einem Gericht auftischt.

In solchen Fällen geht es meist nicht darum, unbedingt Recht zu bekommen und die Ware zu erhalten sondern eher, um schwarze Schafe aus Ebay mal eine auf den Kopf zu hauen, damit man selbst das letzte "Opfer" war.
 
Menirules hat folgendes geschrieben:

So einfach wie du dir das vorstellst ist das nicht.

Es ist alleine das Problem des Verkäufers wenn der Ware was passiert (bevor sie verschickt wurde).

Die Ware ist verbrannt? Wann, wo, warum? Ist das Haus mit abgefackelt? Versicherungen?

Ware geklaut? Wann, wo, warum? Wo ist die Anzeige? Versicherungen?

Ware verloren? Wann, wo, warum? Auf dem Weg zur Post aus der Hand gefallen - unbemerkt?

Da muss man sich schon ne gute Story einfallen lassen, die man dann dem Anwalt oder einem Gericht auftischt.


In solchen Fällen geht es meist nicht darum, unbedingt Recht zu bekommen und die Ware zu erhalten sondern eher, um schwarze Schafe aus Ebay mal eine auf den Kopf zu hauen, damit man selbst das letzte "Opfer" war.

Genau so sehe ich das auch. Mir würde es nicht darum gehen den Typen fertig zu machen, bloß weil ich im Recht sein wollte. Aber allein die Dreistigkeit seiner Aussage wäre es mir schon wert meine Ware zu erhalten.
Den wirklichen Wert der DVD´s kennen wir ja auch gar nicht. Wenn es sagen wir einmal 100 Filme für 10€ sind, würde ich schon darauf bestehen meine Ware zu erhalten.

Und @ Igno

Er soll mit einer Aussage wie: Die Sachen sind verbrannt/ wurden gestohlen/ sind verloren/ sind während sie gebrannt haben geklaut worden... etc kommen, NACHDEM er bereits gesagt hat, dass er nicht verschicken WILL. Dann müssen seine Beweise schon sehr stichhaltig sein (wie Meni sagt). Und wenn er die Teile selber verschlammt, ist er auch wieder alleine Schuld und muss für Schadensersatz sorgen.

Wie gesagt, es geht nicht darum, dass ich den Menschen unbedingt verlieren sehen will, aber wenn jemand doch solche Aktionen von sich aus initiiert, dann hat er gefälligst auch mit den Konsequenzen zu leben.
 
Er hat mich einfach ignoriert gehabt bis ich ihn angeboten hatte 25€ für die DVDs zu zahlen damit er mir antwortet.
7 Tage hatte er mich ignoriert und als ich ihm dann mehr Geld angeboten habe hat er mir nach 5 Tagen diese Nachricht gesendet:




Hallo detlefp1991,

Hallo,


Sorry ersma das ich mich nicht gemeldet habe,hatte Probleme mit meinem Internet!


Also ich hoffe sie können mich verstehen aber die 8 DVD's die sie ersteigert haben sind eigtl bissel mehr wert als die 2€ gewinn


für 25€ würde ich die DVD's gleich Morgen losschicken aber ich würde sie dann bitten,das Geld das sie mir bereits wie ich gesehen hab via PayPal gezahlt haben (waren glaub 9€) ob sie das dann auch lassen KÖNNTEN,damit ich davon halt das Paket+Versand zahle? Würde die DVD's dann gleich morgen an sie verschicken!

Wenn sie möchten können sie den restbetrag von 25€ an mein PayPal konto [email protected] überweisen

Sobald ich ne Zahlung feststelle,werde ich alles verpacken und morgen an sie verschicken!

lG

Und sorry nochmal das ich mich nich vorher gemeldet hab!





Angeblich ging sein Internet nicht : als ich ihn am 16.2.12 gefragt hatte ob er es gesendet hat, hat er den Artikel einfach als gesendet Markiert gehabt.
Nachdem ich von ihm diese Nachricht bekommen hatte habe ich ihm mir einer Anzeige gedroht.
Dann habe ich diese Nachricht von ihm bekommen:






Tut mir leid für sie,werde den/die Artikel NICHT Verschicken


Werde ihnen am Donnerstag die Rückzahlung von 9€ Schicken und Fertig

Habe beweise,das ich kein Internet hatte Brief vonnner T-kom wo's schwarz auf weiß drinn steht


Sone "Drohung" können sie sonst wem erzählen,bei mir beißen sie auf granit in diesem Ton


Wie gesagt für ihre Ausdrucksweise schicke ich schon GARNIX und 2.Kriegen sie Donnerstag ihre Rückzahlung wenn das Geld auf meinem Konto is schick ich es gleich rüber


Trotzdem noch n Schönen Abend


Wegen dieser Ausdrucksweise sendet er mir gar nichts schreibt er :) wie soll ich mich ausdrücken wenn ich jemanden mit einer Anzeige Drohe?
Soll ich schreibe "Ich würde sie gerne anzeigen, wären sie damit einverstanden"
Er hatte sowieso nicht vor mir zu senden was man daran sehen kann das er die Artikel nicht einmal verpackt hat und mich 7 Tage lang ignoriert hat.


Morgen kann ich dann ein Fall bei Ebay melden.

Für alle die es interessiert, es geht um diesen Artikel:
http://www.ebay.de/itm/330685074872?ssPageName=STRK:MEWNX:IT&_trksid=p3984.m1439.l2649
 
Ich hatte zum Glück noch nicht so einen Fall.
Kann man aber mit einem Anwalt nicht eine frist von 14 tagen setzen?
Dachte so etwas würde gehen, ob das nun alles für ein paar dvds wert ist...naja
 
Also, so wie der da schreibt, solltest Du tunlichst die Finger davon lassen.
Der ist auf Beschiss aus, das kann man ganz deutlich raushören, der will Dich abziehen.
Lass Dir das Geld zurücküberweisen und donner ihm ein Minus rein.
Wenn er nicht zurücküberweist, melde ihn bei eBay. Hat er diese Mail über das eBay System geschickt oder über seinen privaten Mailaccount? Mails zum Geschäftsvorfall immer über das eBay Sytem schicken.

Ich würde das als Problemfall sofort melden, gar nicht mehr warten.

Wenn er falsch kalkuliert hat, dann hat er Pech gehabt. Sein Gewinn interessiert mich nicht, dann soll er woanders tauschen oder es geschickter anstellen. Es gibt kein Recht auf Gewinn. Nachverhandeln nach abgeschlossener Auktion ist einfach unprofessionell.

Du kannst auf Erfüllung pochen, aber das will er ja nicht, dann ist er aber wegen Nichterfüllung dran.
Aber der Schadenersatz wegen Nichterfüllung geht nur auf das negative Erfüllungsinteresse. -> Wie stünde der Käufer da, wenn er nicht gezahlt hätte? Dann hättest Du 9 EUR mehr.
Also läuft es auf eine Erstattung hinaus.
Nimm die Erstattung an, donner ein Minus rein. Wenn Du Dein Geld nicht bekommst, dann nimm es entweder mit Fassung, oder schick ihm einen schönen Mahnbescheid, dann bekommt er die offene Forderung direkt per gerichtlicher Zustellung. Darauf muss er reagieren, sonst droht bei Fristversäumnis eben direkt die Vollstreckung, und dann zahlt er auch die Kosten des Mahnbescheids.
 
partykiller hat folgendes geschrieben:

Also, so wie der da schreibt, solltest Du tunlichst die Finger davon lassen.

Der ist auf Beschiss aus, das kann man ganz deutlich raushören, der will Dich abziehen.

Lass Dir das Geld zurücküberweisen und donner ihm ein Minus rein.

Wenn er nicht zurücküberweist, melde ihn bei eBay. Hat er diese Mail über das eBay System geschickt oder über seinen privaten Mailaccount? Mails zum Geschäftsvorfall immer über das eBay Sytem schicken.


Ich würde das als Problemfall sofort melden, gar nicht mehr warten.


Wenn er falsch kalkuliert hat, dann hat er Pech gehabt. Sein Gewinn interessiert mich nicht, dann soll er woanders tauschen oder es geschickter anstellen. Es gibt kein Recht auf Gewinn. Nachverhandeln nach abgeschlossener Auktion ist einfach unprofessionell.


Du kannst auf Erfüllung pochen, aber das will er ja nicht, dann ist er aber wegen Nichterfüllung dran.

Aber der Schadenersatz wegen Nichterfüllung geht nur auf das negative Erfüllungsinteresse. -> Wie stünde der Käufer da, wenn er nicht gezahlt hätte? Dann hättest Du 9 EUR mehr.

Also läuft es auf eine Erstattung hinaus.

Nimm die Erstattung an, donner ein Minus rein. Wenn Du Dein Geld nicht bekommst, dann nimm es entweder mit Fassung, oder schick ihm einen schönen Mahnbescheid, dann bekommt er die offene Forderung direkt per gerichtlicher Zustellung. Darauf muss er reagieren, sonst droht bei Fristversäumnis eben direkt die Vollstreckung, und dann zahlt er auch die Kosten des Mahnbescheids.


Habe über Paypal gezahlt müsste deswegen mein Geld sowieso zurück bekommen können :)
 
Ignorama hat folgendes geschrieben:

Ich finde seine Aktion natürlich auch extrem falsch und würde die Partykiller es vorschlägt handeln, würde sowieso bei Ebay melden egal was kommt, aber was mich stutzig macht ist seine zweite Antwort. Ich würde an dieser Stelle gerne deine Mail lesen um mir ein Bild zu machen was er meint ;)
Das hier habe ich geschrieben :) habe aber sowieso nicht groß damit gerechnet das er mir die Ware sendet und sind leere Drohungen :) .


Hallo,
Jetzt als ich ihnen ein Angebot von 25€ mache antworten sie mir gleich.
Wenn das Paket diese Woche nicht ankommt gehe ich am Montag zu meinem Anwalt ich zahle nicht mehr Geld für den Artikel.
Ich habe ihnen die vorherige Nachricht nur geschrieben damit ich einen Beweis habe das sie mir den Artikel nicht senden wollen, damit ich vor Gericht auch einen Beweis habe damit sie nicht mit ausreden kommen.
Wenn sie mir von Anfang an geschrieben hätten würde ich das verstehen und wahrscheinlich würde ich dann nur mein Geld zurück wollen aber das sie mich dann einfach ignorieren und den Artikel als gesendet Markieren, ist echt eine Unverschämtheit.
Hoffe sie antworten mir.

Der will das ich mit ihm Höflich rede obwohl er so höfflich war mich einpaar Tage lang zu ignorieren.
 
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