Hey, das ist doch mal fein, darf man fragen was für einen Beruf du ausübst?
Ähm ja, ich bin selbständig, gelernter Werbekaufmann und Diplom Betriebswirt (FH) Electronic Management (e-commerce). Also Fachbereich neue Medien etc. Deshalb hab ich beruflich sehr viel mit Urheberrechten und auch mit Patenten zu tun
1.) Wieso steht auf praktisch jeder in der Videothek erhältlichen deutschen(!) Film-DVD, dass sie NICHT für den Verleih bestimmt ist? Es gibt kein Gesetz welches einem das Verleihen in Deutschland verbieten kann. Oder?
Also, das liegt oft daran weil die Videotheken einen Film mehrere Male besitzen. Der Besitzer muss eine Lizenz für diesen Film vorweisen. dabei geht es nicht darum wieviele "Kopien" er hat, sondern ob er das Recht gekauft hat zu verleihen. Er muss also nicht 10 mal die Verleihversion kaufen, wo draufsteht das es die "Verleihversion" ist, sondern er braucht einmal eine Lizenz für einen Film Bzw. die Rechte. Es gibt aber auch sogenannte Sammelrechte, die es erlauben von gewissen Firmen, sagen wir "Warner Brothers" eine Gesamtlizenz zu kaufen, diese ermöglicht dann, das man alle Filme zeigen darf. Natürlich bekommen grosse Videothekenketten ganz andere Konditionen wie kleine. KOmmt natürlich auch drauf an ob das ganze über Franchise Unternehmen läuft oder Einzelunternehmer...is klar.
2.) Software wird rechtlich anders behandelt wie Filme oder Musik. Auf welches Recht berufen sich Videotheken die Software "verleihen", was ja nichts anderes als eine Beihilfe zum Kopieren ist? Denn für den Verleih bestimmte Software gibt es überhaupt nicht.
Normalerweise ist der Verleih von Software verboten, sobald Gefahr der Kopiermöglichkeit besteht, das ist richtig. Allerdings ist das eine ziemliche Grauzone,denn der Videothekenbesitzer stellt sich in dem fall natürlich blöd
Ich mein, das ist dann bei DVDs dasselbe, denn du kannst ja jede DVD aus der Videothek mit DVD-Shrink runterbrennen, bei fast gleichbleibender Quali
Im Grunde sind die Urheberrechte bei Software ähnlich wie bei Film und Musik, aber besonders Musik wird sehr streng behandelt (Gema, zb. Jingles...mehr als drei Töne aus einer bekannten Melodie,bzw. wenn was erkennbar ist..dann darfst blechen
).
Bei Videospielen liegt der Fall halt so, dass die Software nicht verändert oder kopiert werden kann, zumindest offiziell. PC Spiele bei denen eine vollständige Festplatteninstallation möglich ist und die nicht genügend kopiergeschützt sind dürften zb. gar nicht in der Videothek stehen, das ist verboten. Normalerweise stehen solche Sachen übrigens im Heftchen der Spiele mit drin. Selbst eine öffentliche Vorführung könnte Ärger geben (ebenso wie eine öffentliche Veranstaltung oder in einer Diskothek...normalerweise müsste die extra Gema Gebühren zahlen,wenn die Platten spielen. Hierbei wird die Summe der Gema-Gebühr an den Leuten gemessen die diese Party besuchen und natürlich an der Plattenauswahl)
3.) Microsoft stellt nicht eine einzige Verleihversion ihrer Xbox 360 Spiele her, verbietet dies sogar explizit. Das scheint die Videotheken nicht zu interessieren, die verleihen sie trotzdem. Also scheint es auch hier keine rechtliche Grundlage für ein Verleihverbot zu geben.
Das ist Microsofts gutes Recht! Gerade MS hat ja leider riesige Probleme und grosse Verluste durch geklaute Software. Also wenn Videotheken trotz des offiziellen Verbots von Microsoft diese Spiele ausstellen und verleihen und dabei erwischt werden....viel Spass mit den MS-Urheberrechtsanwälten das gibt dicke Ärger und im Normalfall reicht das kleine Einkommen eines Videothekenbesitzers dann nicht mehr aus um seinen Laden zu behalten
Also das Verleihverbot liegt definitiv beim Hersteller bzw. Urheber, wenn die das nicht wollen ist eigentlich nichts zu machen. Wers trotzdem macht, riskiert Ärger. Im Prinzip nichts anderes als wenn dich jemand beim mp3s brennen erwischt....
4.) Ich meinte schon das kommerzielle An- und Verkaufen gebrauchter Software. Die Hersteller verbieten dies, haben aber in Deutschland keine Handhabe, ganz im Gegenteil, wie der Fall "Half Life 2" der Valve-Klitsche zeigte.
Du sprichst auf die ganze Stream kacke mit registrierung an? Das ganze gildet nicht für Deutschland, sondern EU weit. Der Hersteller kann zwar versuchen sein Recht auf die Art und Weise zu verteidigen, kann es aber nicht durchsetzen. Warum? Nunja, wenn du dir eine Software gekauft hast, hast du eine Lizenz erworben und bist rechtmässiger Eigentümer. Wenn du diese Software verkaufst, entsteht ein ganz normaler Kaufvertrag in dem du alle Rechte an der Software abtrittst. Das ist ganz normal unter Kaufvertrag im BGB geregelt dagegen kann kein internationaler Softwarehersteller was machen. Einzig könnte Valve ärger machen, wenn du jetzt hingehst und programmierst das Spiel um (denn du hast kein Urheberrecht auf diese Software, du hast nur eine Nutzungslizenz).
Denn unter uns: Ist es nicht so, dass das Urheberschutzgesetz hier in Deutschland überhaupt nicht richtig fasst? Denn was, außer auf Unterlassung zu klagen, kann man als Vertreiber eines urheberrechtlich geschützten Produkts schon machen?
Also das Urheberrecht ist schon ziemlich geschützt in Deutschland. Wenn du zb. nach China schaust, dort gibt es gar kein Urheberrecht! Warum? Weil schon Konfuzius sagte:
Der Mensch hat dreierlei Wege, klug zu handeln:
erstens durch Nachdenken -
das ist der edelste.
zweitens durch Nachahmen -
das ist der leichteste.
und drittens durch Erfahrung -
das ist der bitterste.
Konfuzius
Man beachte besonders den zweiten Satz...und darauf berufen sich die meisten Chinesen
Gegen Missbrauch kannst du als Unternehmer nie etwas machen, da kannst du tausendmal dein Copyright draufhauen oder sonstwas. Du kannst nur versuchen so viele wie möglich zu erwischen die Missbrauch damit betreiben. Du siehst es ja selbst wie Markenpiraterie, Softwarepiraterie etc betrieben wird...gehört alles zum Urheberrecht.
Ich hoffe ich konnte das ein bisschen erklären?
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