Verleih von X-Box360 Spiele

Blueboy hat folgendes geschrieben:
Japp da bin ich sicher...Urheberrecht ist nämlich eins der zentralen Themen meines Berufs;) Gerade aufgrund des Urheberrechts ist es nicht erlaubt Spiele oder DVDs die nicht für den Verleih bestimmt sind zu verleihen. Verkauf von gebrauchten DVDs ist etwas anderes, das ist eine einmalige Sache und normalerweise zwischen Privatleuten. Falls dir die Videothek Gebrauchtware verkauft, hat sie vorher ja schon die Urheberrechte für diese DVD/Spiel bezahlt und tritt somit auch die Verleihrechte an dich ab..egal was du dafür zahlst.
Hey, das ist doch mal fein, darf man fragen was für einen Beruf du ausübst?

Und gleich noch ein paar Fragen zur rechtlichen Seite:

1.) Wieso steht auf praktisch jeder in der Videothek erhältlichen deutschen(!) Film-DVD, dass sie NICHT für den Verleih bestimmt ist? Es gibt kein Gesetz welches einem das Verleihen in Deutschland verbieten kann. Oder?

2.) Software wird rechtlich anders behandelt wie Filme oder Musik. Auf welches Recht berufen sich Videotheken die Software "verleihen", was ja nichts anderes als eine Beihilfe zum Kopieren ist? Denn für den Verleih bestimmte Software gibt es überhaupt nicht.

3.) Microsoft stellt nicht eine einzige Verleihversion ihrer Xbox 360 Spiele her, verbietet dies sogar explizit. Das scheint die Videotheken nicht zu interessieren, die verleihen sie trotzdem. Also scheint es auch hier keine rechtliche Grundlage für ein Verleihverbot zu geben.

4.) Ich meinte schon das kommerzielle An- und Verkaufen gebrauchter Software. Die Hersteller verbieten dies, haben aber in Deutschland keine Handhabe, ganz im Gegenteil, wie der Fall "Half Life 2" der Valve-Klitsche zeigte.


Denn unter uns: Ist es nicht so, dass das Urheberschutzgesetz hier in Deutschland überhaupt nicht richtig fasst? Denn was, außer auf Unterlassung zu klagen, kann man als Vertreiber eines urheberrechtlich geschützten Produkts schon machen?


8) Pitlobster
 
Hey, das ist doch mal fein, darf man fragen was für einen Beruf du ausübst?

Ähm ja, ich bin selbständig, gelernter Werbekaufmann und Diplom Betriebswirt (FH) Electronic Management (e-commerce). Also Fachbereich neue Medien etc. Deshalb hab ich beruflich sehr viel mit Urheberrechten und auch mit Patenten zu tun;)

1.) Wieso steht auf praktisch jeder in der Videothek erhältlichen deutschen(!) Film-DVD, dass sie NICHT für den Verleih bestimmt ist? Es gibt kein Gesetz welches einem das Verleihen in Deutschland verbieten kann. Oder?

Also, das liegt oft daran weil die Videotheken einen Film mehrere Male besitzen. Der Besitzer muss eine Lizenz für diesen Film vorweisen. dabei geht es nicht darum wieviele "Kopien" er hat, sondern ob er das Recht gekauft hat zu verleihen. Er muss also nicht 10 mal die Verleihversion kaufen, wo draufsteht das es die "Verleihversion" ist, sondern er braucht einmal eine Lizenz für einen Film Bzw. die Rechte. Es gibt aber auch sogenannte Sammelrechte, die es erlauben von gewissen Firmen, sagen wir "Warner Brothers" eine Gesamtlizenz zu kaufen, diese ermöglicht dann, das man alle Filme zeigen darf. Natürlich bekommen grosse Videothekenketten ganz andere Konditionen wie kleine. KOmmt natürlich auch drauf an ob das ganze über Franchise Unternehmen läuft oder Einzelunternehmer...is klar.


2.) Software wird rechtlich anders behandelt wie Filme oder Musik. Auf welches Recht berufen sich Videotheken die Software "verleihen", was ja nichts anderes als eine Beihilfe zum Kopieren ist? Denn für den Verleih bestimmte Software gibt es überhaupt nicht.

Normalerweise ist der Verleih von Software verboten, sobald Gefahr der Kopiermöglichkeit besteht, das ist richtig. Allerdings ist das eine ziemliche Grauzone,denn der Videothekenbesitzer stellt sich in dem fall natürlich blöd;) Ich mein, das ist dann bei DVDs dasselbe, denn du kannst ja jede DVD aus der Videothek mit DVD-Shrink runterbrennen, bei fast gleichbleibender Quali :p Im Grunde sind die Urheberrechte bei Software ähnlich wie bei Film und Musik, aber besonders Musik wird sehr streng behandelt (Gema, zb. Jingles...mehr als drei Töne aus einer bekannten Melodie,bzw. wenn was erkennbar ist..dann darfst blechen;)).

Bei Videospielen liegt der Fall halt so, dass die Software nicht verändert oder kopiert werden kann, zumindest offiziell. PC Spiele bei denen eine vollständige Festplatteninstallation möglich ist und die nicht genügend kopiergeschützt sind dürften zb. gar nicht in der Videothek stehen, das ist verboten. Normalerweise stehen solche Sachen übrigens im Heftchen der Spiele mit drin. Selbst eine öffentliche Vorführung könnte Ärger geben (ebenso wie eine öffentliche Veranstaltung oder in einer Diskothek...normalerweise müsste die extra Gema Gebühren zahlen,wenn die Platten spielen. Hierbei wird die Summe der Gema-Gebühr an den Leuten gemessen die diese Party besuchen und natürlich an der Plattenauswahl)



3.) Microsoft stellt nicht eine einzige Verleihversion ihrer Xbox 360 Spiele her, verbietet dies sogar explizit. Das scheint die Videotheken nicht zu interessieren, die verleihen sie trotzdem. Also scheint es auch hier keine rechtliche Grundlage für ein Verleihverbot zu geben.

Das ist Microsofts gutes Recht! Gerade MS hat ja leider riesige Probleme und grosse Verluste durch geklaute Software. Also wenn Videotheken trotz des offiziellen Verbots von Microsoft diese Spiele ausstellen und verleihen und dabei erwischt werden....viel Spass mit den MS-Urheberrechtsanwälten das gibt dicke Ärger und im Normalfall reicht das kleine Einkommen eines Videothekenbesitzers dann nicht mehr aus um seinen Laden zu behalten ;) Also das Verleihverbot liegt definitiv beim Hersteller bzw. Urheber, wenn die das nicht wollen ist eigentlich nichts zu machen. Wers trotzdem macht, riskiert Ärger. Im Prinzip nichts anderes als wenn dich jemand beim mp3s brennen erwischt....


4.) Ich meinte schon das kommerzielle An- und Verkaufen gebrauchter Software. Die Hersteller verbieten dies, haben aber in Deutschland keine Handhabe, ganz im Gegenteil, wie der Fall "Half Life 2" der Valve-Klitsche zeigte.

Du sprichst auf die ganze Stream kacke mit registrierung an? Das ganze gildet nicht für Deutschland, sondern EU weit. Der Hersteller kann zwar versuchen sein Recht auf die Art und Weise zu verteidigen, kann es aber nicht durchsetzen. Warum? Nunja, wenn du dir eine Software gekauft hast, hast du eine Lizenz erworben und bist rechtmässiger Eigentümer. Wenn du diese Software verkaufst, entsteht ein ganz normaler Kaufvertrag in dem du alle Rechte an der Software abtrittst. Das ist ganz normal unter Kaufvertrag im BGB geregelt dagegen kann kein internationaler Softwarehersteller was machen. Einzig könnte Valve ärger machen, wenn du jetzt hingehst und programmierst das Spiel um (denn du hast kein Urheberrecht auf diese Software, du hast nur eine Nutzungslizenz).



Denn unter uns: Ist es nicht so, dass das Urheberschutzgesetz hier in Deutschland überhaupt nicht richtig fasst? Denn was, außer auf Unterlassung zu klagen, kann man als Vertreiber eines urheberrechtlich geschützten Produkts schon machen?

Also das Urheberrecht ist schon ziemlich geschützt in Deutschland. Wenn du zb. nach China schaust, dort gibt es gar kein Urheberrecht! Warum? Weil schon Konfuzius sagte:

Der Mensch hat dreierlei Wege, klug zu handeln:

erstens durch Nachdenken -
das ist der edelste.

zweitens durch Nachahmen -
das ist der leichteste.

und drittens durch Erfahrung -
das ist der bitterste.



Konfuzius


Man beachte besonders den zweiten Satz...und darauf berufen sich die meisten Chinesen;)

Gegen Missbrauch kannst du als Unternehmer nie etwas machen, da kannst du tausendmal dein Copyright draufhauen oder sonstwas. Du kannst nur versuchen so viele wie möglich zu erwischen die Missbrauch damit betreiben. Du siehst es ja selbst wie Markenpiraterie, Softwarepiraterie etc betrieben wird...gehört alles zum Urheberrecht.

Ich hoffe ich konnte das ein bisschen erklären? :) [/b]
 
@blueboy:
Ja, viele Informationen die noch mehr Fragen aufwerfen. Darfst auch gerne abwinken wenn ich zu lästig werde :bigsmile:


Nochmal zurück zu den 360-Spielen in der Videothek: Microsoft vergibt definitiv keine Verleihlizenzen für 360er Spiele, sie haben ganz im Gegenteil bereits mehrmals verlauten lassen, dass sie sowas nicht dulden. Trotzdem hat jede zweite Videothek bereits 360er Spiele im Programm. Ist es denn tatsächlich so, dass Microsoft irgendwem vorschreiben kann WIE mit seinem Produkt verfahren wird? Oder gibt es schlicht keine gesetzliche Grundlage für so ein Vorgehen, denn WIE ich WELCHES Produkt weiterverkaufe kann Microsoft innerhalb der EU ja auch nicht festlegen, schließlich haben wir den freien Warenverkehr innerhalb der EU der nicht behindert werden darf. Die Frage ist, ob sich das aufs "Verleihen" anwenden lässt oder nicht?


8) Pitlobster
 
Zum Glück ist bei uns in der City ein EB-Games, da kann man die Games wieder binnen 7 Tagen zurückbringen und bekommt sein Geld zurück, also besser wie Ausleihen, denn das kostet und bei Eb-Games bekomm ich mein Geld wieder.

Versteh auch gar nicht was ihr alle für ein Geschiss bei Condemned macht, denn bei uns und nicht nur im EB-Games, wird es ganz normal verkauft und auch ausgestellt.

Gruß Vaio
 
Vaiolicous hat folgendes geschrieben:
Versteh auch gar nicht was ihr alle für ein Geschiss bei Condemned macht, denn bei uns und nicht nur im EB-Games, wird es ganz normal verkauft und auch ausgestellt.
Spricht ja auch nichts dagegen. Condemned ist nicht indiziert, darf also ausgestellt und an Volljährige verkauft werden. Das Problem liegt ganz woanders, nämlich beim deutschen Jugendschutz und wie gewisse Publisher damit umgehen.

Wie du weisst, darf die BPjM nur noch Spiele indizieren bei denen die USK eine Alterskennzeichnung abgelehnt hat. Das alleine ist schon schwachsinnig und in Europa einmalig, dass eine Alterskennzeichnung abgelehnt(!) werden kann. Im Umkehrschluss bedeutet dies, das ein nie der USK vorgelegter Titel auch nie indiziert werden kann, womit wir beim zweiten Schwachsinn wären, denn die Publisher haben schnell gepsannt, dass man indizierungsgefährdete Titel am besten der USK überhaupt nicht vorlegt, den Titel offiziell auch nicht in Deutschland vertreibt und sich auf die importierenden Händler verlässt. Somit ist jeder deutsche Jugendschutz ausgehebelt, aus eigener Blödheit wohlgemerkt, und die Publisher haben sich aus der Affäre gezogen, was natürlich auch nicht Koscher ist, denn "Condemned" als Beispiel wird auch hier in Deutschland beworben, aber nicht von Sega vertrieben. Ein Schlingel wer hier böses denkt.


8) Pitlobster
 
pitlobster hat folgendes geschrieben:

@blueboy:

Ja, viele Informationen die noch mehr Fragen aufwerfen. Darfst auch gerne abwinken wenn ich zu lästig werde :bigsmile:



Nochmal zurück zu den 360-Spielen in der Videothek: Microsoft vergibt definitiv keine Verleihlizenzen für 360er Spiele, sie haben ganz im Gegenteil bereits mehrmals verlauten lassen, dass sie sowas nicht dulden. Trotzdem hat jede zweite Videothek bereits 360er Spiele im Programm. Ist es denn tatsächlich so, dass Microsoft irgendwem vorschreiben kann WIE mit seinem Produkt verfahren wird? Oder gibt es schlicht keine gesetzliche Grundlage für so ein Vorgehen, denn WIE ich WELCHES Produkt weiterverkaufe kann Microsoft innerhalb der EU ja auch nicht festlegen, schließlich haben wir den freien Warenverkehr innerhalb der EU der nicht behindert werden darf. Die Frage ist, ob sich das aufs "Verleihen" anwenden lässt oder nicht?



8) Pitlobster

So, sorry das ich erst heute antworte. Also Microsoft vergibt gewisse Rechte mit dem Erwerb einer Software. Diese Lizenzrechte besagen ganz genau was man mit der erworbenen Software machen darf und was nicht. Wenn Microsoft sagt es darf nciht verliehen werden, dann darf es das auch nicht. Die Rechte für sowas liegen nur bei MS!!Wenn MS sagt: "Nix Verleih!" Dann gildet das auch! Und wer sich dann als Videothekenbesitzer erwischen lässt ist definitiv am Arsch.

Und hey, versetzt euch mal in MS! Warum machen die das wohl? Tja um genau das zu verhindern das sich Leute spiele aus der Videothek holen, in paar Tagen durchspielen und dann wieder zurückbringen. Für MS wirkt das genauso schlimm wie eine Raubkopie...denn derjenige kauft das Spiel nicht mehr. Wer zb. fable ein oder zweimal durch hat, legts auf die Seite...weisst was ich mein ;)

MS muss sich in dieser Sache definitiv reinhängen. Verleihrechte zu verweigern ist die Eine Sache, die andere Sache ist einen wirksamen Mod-Schutz und Kopierschutz zu installieren. Ein Kumpel von mir arbeitet direkt bei MS und ist in der 360er Geschichte etwas involviert und das war eins der wichtigsten Themen...solange es geht die xbox360 vor Hackern schützen, sonst könnte es zu ner riesen pleite werden. Das ging bei MS so weit das sie selbst Hacker, die die xbox1 gehackt hatten bzw. die Modchips umgangen haben, beauftragt haben die 360er auf "modbarkeit" zu testen ;)

@pitlobster: So, jetzt hab ich aber viel verraten;) Hoffe es beantwortet deine Fragen, wenn nich, frag ruhig. Übrigens, mit freiem Warenverkehr hat das überhaupt nichts zu tun, das ist ne ganz andere Geschichte(hat eher was mit verzollung innerhalb der EU etc zu tun) ;)
 
Blueboy hat folgendes geschrieben:

pitlobster hat folgendes geschrieben:

@blueboy:

Ja, viele Informationen die noch mehr Fragen aufwerfen. Darfst auch gerne abwinken wenn ich zu lästig werde :bigsmile:



Nochmal zurück zu den 360-Spielen in der Videothek: Microsoft vergibt definitiv keine Verleihlizenzen für 360er Spiele, sie haben ganz im Gegenteil bereits mehrmals verlauten lassen, dass sie sowas nicht dulden. Trotzdem hat jede zweite Videothek bereits 360er Spiele im Programm. Ist es denn tatsächlich so, dass Microsoft irgendwem vorschreiben kann WIE mit seinem Produkt verfahren wird? Oder gibt es schlicht keine gesetzliche Grundlage für so ein Vorgehen, denn WIE ich WELCHES Produkt weiterverkaufe kann Microsoft innerhalb der EU ja auch nicht festlegen, schließlich haben wir den freien Warenverkehr innerhalb der EU der nicht behindert werden darf. Die Frage ist, ob sich das aufs "Verleihen" anwenden lässt oder nicht?



8) Pitlobster

So, sorry das ich erst heute antworte. Also Microsoft vergibt gewisse Rechte mit dem Erwerb einer Software. Diese Lizenzrechte besagen ganz genau was man mit der erworbenen Software machen darf und was nicht. Wenn Microsoft sagt es darf nciht verliehen werden, dann darf es das auch nicht. Die Rechte für sowas liegen nur bei MS!!Wenn MS sagt: "Nix Verleih!" Dann gildet das auch! Und wer sich dann als Videothekenbesitzer erwischen lässt ist definitiv am Arsch.

Und hey, versetzt euch mal in MS! Warum machen die das wohl? Tja um genau das zu verhindern das sich Leute spiele aus der Videothek holen, in paar Tagen durchspielen und dann wieder zurückbringen. Für MS wirkt das genauso schlimm wie eine Raubkopie...denn derjenige kauft das Spiel nicht mehr. Wer zb. fable ein oder zweimal durch hat, legts auf die Seite...weisst was ich mein ;)

MS muss sich in dieser Sache definitiv reinhängen. Verleihrechte zu verweigern ist die Eine Sache, die andere Sache ist einen wirksamen Mod-Schutz und Kopierschutz zu installieren. Ein Kumpel von mir arbeitet direkt bei MS und ist in der 360er Geschichte etwas involviert und das war eins der wichtigsten Themen...solange es geht die xbox360 vor Hackern schützen, sonst könnte es zu ner riesen pleite werden. Das ging bei MS so weit das sie selbst Hacker, die die xbox1 gehackt hatten bzw. die Modchips umgangen haben, beauftragt haben die 360er auf "modbarkeit" zu testen ;)

@pitlobster: So, jetzt hab ich aber viel verraten;) Hoffe es beantwortet deine Fragen, wenn nich, frag ruhig. Übrigens, mit freiem Warenverkehr hat das überhaupt nichts zu tun, das ist ne ganz andere Geschichte(hat eher was mit verzollung innerhalb der EU etc zu tun) ;)

Sorry, aber was du da sagst ist völliger schwachsinn.

Erstens ist Microsoft kein Gesetzgeber, geschweige den ein Richter der Urteilen darf und erst Recht keiner der einfluss in die Deutsche Politik hat.

Selbstverständlich dürfen die Spiele Verliehen werden, wir reden hier von Eigentumsrechten.
Jede Videothek die dieses Spiel kauft ist Rechtlicher Eigentümer in Deutschland und darf damit verfahren wie er möchte.

Leider gibt es immer noch zu viele Leute die durch Microsofts gequatsche sich einschüchtern lassen.

MfG
 
DiGGa hat folgendes geschrieben:
Erstens ist Microsoft kein Gesetzgeber, geschweige den ein Richter der Urteilen darf und erst Recht keiner der einfluss in die Deutsche Politik hat.
Ich glaube so kann man das nicht abtun, denn beim Kauf(!) eines Microsoft-Produktes schließt du einen Nutzungsvertrag ab, und der kann sehr wohl Bestimmungen enthalten. Man wird ja nicht gezwungen ihn abzuschließen.

Selbstverständlich dürfen die Spiele Verliehen werden, wir reden hier von Eigentumsrechten.
Jede Videothek die dieses Spiel kauft ist Rechtlicher Eigentümer in Deutschland und darf damit verfahren wie er möchte.
Da bin ich mir nicht sicher, denn Microsoft verkauft dir die Software überhaupt nicht, sie geht auch nie in deinen Besitz über, du hast lediglich das Recht erworben sie zu benutzen. Steht so zumindest in praktisch jeder EULA, wie rechtskräftig sowas ist weiss ich aber nicht, weswegen ich diese Diskussion angeregt habe.

Leider gibt es immer noch zu viele Leute die durch Microsofts gequatsche sich einschüchtern lassen.

MfG
Das hat doch primär nichts mit Microsoft zu tun und könnte auf fast jeden Publisher umgemünzt werden. Oder schon mal die EULA zu Half Life 2 von Valve gelesen?


8) Pitlobster
 
@ pit

Da bin ich mir nicht sicher, denn Microsoft verkauft dir die Software überhaupt nicht, sie geht auch nie in deinen Besitz über, du hast lediglich das Recht erworben sie zu benutzen. Steht so zumindest in praktisch jeder EULA, wie rechtskräftig sowas ist weiss ich aber nicht, weswegen ich diese Diskussion angeregt habe.
Naja, aber du kaufst ja die DVD und die DVD gehört somit ja dir. Sprechen wir mal nicht vom Inhalt.
Und die DVD darfst du ja eigentlich auch verleihen, verschenken oder in die Microwelle stecken. Das geht MS ja eigentlich nix an...
Bin mir da aber auch nicht so sicher.
 
Menirules hat folgendes geschrieben:

@ pit

Da bin ich mir nicht sicher, denn Microsoft verkauft dir die Software überhaupt nicht, sie geht auch nie in deinen Besitz über, du hast lediglich das Recht erworben sie zu benutzen. Steht so zumindest in praktisch jeder EULA, wie rechtskräftig sowas ist weiss ich aber nicht, weswegen ich diese Diskussion angeregt habe.
Naja, aber du kaufst ja die DVD und die DVD gehört somit ja dir. Sprechen wir mal nicht vom Inhalt.
Und die DVD darfst du ja eigentlich auch verleihen, verschenken oder in die Microwelle stecken. Das geht MS ja eigentlich nix an...
Bin mir da aber auch nicht so sicher.
Die Diskussion ist schon älter, dernach dir gerade mal die Dateien "gehören" die du selbst erstellt hast. 99% aller Files auf einem PC aber sind nicht Eigentum des PC-Besitzers, sondern nur geliehen auf Zeit, deswegen diese "Nutzungsvereinbarungen" die man so gerne wegklickt.

8) Pitlobster
 
@ Pit

Könnte dann rein theoretisch einer von Microsoft bei mir vorbei kommen und mir Windows deinstallieren wenn er Lust dazu hat? 8)
 
Menirules hat folgendes geschrieben:

@ Pit

Könnte dann rein theoretisch einer von Microsoft bei mir vorbei kommen und mir Windows deinstallieren wenn er Lust dazu hat? 8)
Früher gab es in Deutschland ein Gesetz welches dich in deiner Privatwohnung vor solchen Übergriffen geschützt hat. Aber seit dem Anti-Terror-Gelaber unserer Regierenden besitzt schon die Musikindustrie so viele Rechte, dass sie in deine Wohnung eindringen und sie durchsuchen lassen darf. Ist alles schon passiert, oder schon von den fast 3000(!) (minderjährigen) Schülern gehört, dessen Wohnungen durchsucht wurden weil sie Material für ihre Chemiebaukästen übers Internet bestellt haben? Denn so tolle Experimente wie wir sie selbst noch in der Schule durchgeführt haben, wie die Blitze unter Wasser, sollte man heute unterlassen, möchte man nicht als Terrorist klassifiziert werden. Und wennde dann noch einen Vollbart hast, wirste gleich ins Flugzeug der CIA gesetzt.


8) Pitlobster
 
Hab mir schon gedacht das jetzt hier grosse Diskussion wieder losgeht;)

Sorry, aber was du da sagst ist völliger schwachsinn.

Erstens ist Microsoft kein Gesetzgeber, geschweige den ein Richter der Urteilen darf und erst Recht keiner der einfluss in die Deutsche Politik hat.

Selbstverständlich dürfen die Spiele Verliehen werden, wir reden hier von Eigentumsrechten.
Jede Videothek die dieses Spiel kauft ist Rechtlicher Eigentümer in Deutschland und darf damit verfahren wie er möchte.

Leider gibt es immer noch zu viele Leute die durch Microsofts gequatsche sich einschüchtern lassen.

MfG

Jo, wenn man keine Ahnung hat...einfach mal die Fresse halten! Sorry, das ist mir jetzt so rausgerutscht, nimms nicht persönlich;) Du musst differenzieren zwischen Eigentumsrechten und Lizenzrechten. Bei Software erlangst du ein Lizenzrecht das ausschliesslich besagt was du damit machen darfst und was nicht. Das Eigentumsrecht hast du in dem Fall nur dann, wenn MS die kompletten Entwicklungsrechte udn alles was zu dieser Software gehört an dich abtreten würde. In diesem Fall könntest du mit der Software nach belieben verfahren und sie auch weitervermarkten bzw. verleihen.
Das du das Game privat an deinen Kumpel weitergibst und er ne Runde zockt..das ist MS kaum nachvollziehbar und wird auch nicht geahndet. Es geht lediglich um die gewerbliche Weitervermarktung der Software, und da gibt MS ganz klar Anweisungen wie zu verfahren ist.

@pitlobster: sehr richtig!

@Menirules: ist ne ganz andere Geschichte! Du erwirbst die DVD udn kannst mit dieser FAST machen was du willst! Du darfst diese nämlich nicht öffentlich vorführen oder gewerblich verleihen. Das müsste auf jeder DVD Packung draufstehen bzw. bei der produzierenden Firma einzusehen sein. Du darfst den Film im übrigen auch NICHT verändern! Also szenen rausschneiden und anderweitig verwenden...no chance! Absolutes Copyright!



@ Pit

Könnte dann rein theoretisch einer von Microsoft bei mir vorbei kommen und mir Windows deinstallieren wenn er Lust dazu hat?

Das wiederum ist nicht möglich udn auch rechtlich nicht in Ordnung. Erstens hat keiner von MS eine befugnis in dein Haus zu kommen. Zweitens hast du eine Lizenz für die Verwendung des Produktes und darfst damit alles machen was darin vereinbart ist. Falls du was anderes damit machst, kommt, wenn sie dich erwischen eine nette Abmahnung...Wobei das bei Windows kaum möglich ist, es ist ja kein Opensource System wo jeder rumprogrammieren kann. Im übrigen MS schert sich um Privatleute eh kaum.



Verfasst am: 22.12.2005 16:30:49

Menirules hat folgendes geschrieben:

@ Pit

Könnte dann rein theoretisch einer von Microsoft bei mir vorbei kommen und mir Windows deinstallieren wenn er Lust dazu hat?


Früher gab es in Deutschland ein Gesetz welches dich in deiner Privatwohnung vor solchen Übergriffen geschützt hat. Aber seit dem Anti-Terror-Gelaber unserer Regierenden besitzt schon die Musikindustrie so viele Rechte, dass sie in deine Wohnung eindringen und sie durchsuchen lassen darf. Ist alles schon passiert, oder schon von den fast 3000(!) (minderjährigen) Schülern gehört, dessen Wohnungen durchsucht wurden weil sie Material für ihre Chemiebaukästen übers Internet bestellt haben? Denn so tolle Experimente wie wir sie selbst noch in der Schule durchgeführt haben, wie die Blitze unter Wasser, sollte man heute unterlassen, möchte man nicht als Terrorist klassifiziert werden. Und wennde dann noch einen Vollbart hast, wirste gleich ins Flugzeug der CIA gesetzt.

Ja heute gibts leider gerade bezüglich CIA einige probleme, da anscheinend sogar unsere Regierung ziemlich den Schwanz einzieht gegen diese Arschlöcher (siehe aktuelle Stern-Reportage über CIA). Die Musikindustrie hat nicht mehr Rechte wie du als Privatmann. Das einzelne Unternehmen als Juristische Person kann dir nur an die Eier wenn das ganze über die Exekutive geht, sprich die BUllen. Ohne Polizei und offiziellen durchsuchungsbefehl der staatsanwaltschaft sollte man niemanden ins Haus lassen. Und zwar genauso wenig jemanden von BMG (Bertelsmann Media Group) wie jemanden von der GEZ.
 
Also ich weiß das ganze Thema an sich ist sehr kompliziert und es gibt auch bei Fachleuten ständig Probleme damit. Meine Freundin arbeitet in einer Patentanwaltskanzlei, die natürlich hauptsächlich mit Copyrights etc zu tun haben und selbst für die Anwälte ist es oft ziemlich schwer und kompliziert. Ich selbst hab mich im studium 2 Semester damit befasst und als Werbekaufmann hat man natürlich ebenso ziemlich viel mit verschiedenen Rechten zu tun. Angefangen von Bildrechten über bestimmte Tonabfolgen (GEMA) bis hin zu lizensierter Software auf der gewerblich produziert wird...es gibt immer Ärger und das ganze ist sehr sehr komplex.
 
@Blueboy:
Ja, verzeih, ich habe die Sache natürlich etwas überspitzt dargestellt. Selbstverständlich kann weder Sony-Musik noch Microsoft bei irgendwelchen Privatleuten einlaufen, das ist schon klar.

Aber: Wie uns die Praxis gezeigt hat kann es doch zu solchen Fällen kommen, wobei der Geschädigte natürlich Anzeige erstattete und der Staatsanwalt reagieren musste. Ich erinnere nur an den aktuellen Fall Zussex (oder Suzzex oder wie?), welche die Staatsanwaltschaft gleich mit mehreren Zehntausend(!) Anzeigen überhäufte, und die hat nichts besseres zu tun als alle Leute erst mal unter Generalverdacht zu nehmen, wo doch absolut klar ist, dass sich Zussex die Daten illegal besorgen hat lassen, mit Methoden die kein Mensch kennt und ein Geheimnis dieser schweizer Datenklauer ist. Da gilt die Unverletzbarkeit der Privatwohnung plötzlich nicht mehr, wenn der Staatsanwalt im Namen eines Publishers die Schränke durchsucht. Als Laie frag ich mich natürlich weshalb der Staatsanwalt die Anschuldigungen nicht überprüft bevor man Hausdurchsuchungen anstrengt.

Umgekehrt frage ich mich erst recht, weshalb man Sony nicht verklagen kann, welche ungefragt RootKits auf den PCs ihrer Kunden installieren? Oder warum darf auf kopiergeschützten Musik-CDs die nicht mehr dem CD-Standard entsprechen trotzdem das CD-Symbol gedruckt werden, wo es doch ganz offensichtlich eine Irreführung des Kunden ist? Denn sogenannte UnCDs dürften kein offizielles CompactDisc-Logo tragen, da sie nicht der Norm entsprechen. Etc....

Langer rede kurzer Sinn: Als Kunde kommt man sich oft vor als wäre man einer Meute wilder Wölfe ausgeliefert, die man weder abknallen noch vertreiben kann. Und hinter dem Rudel steht der Staat und sagt laut: "Lauf, lauf so schnell du kannst!"

8) Pitlobster
 
Blueboy hat folgendes geschrieben:

Hab mir schon gedacht das jetzt hier grosse Diskussion wieder losgeht;)

Sorry, aber was du da sagst ist völliger schwachsinn.

Erstens ist Microsoft kein Gesetzgeber, geschweige den ein Richter der Urteilen darf und erst Recht keiner der einfluss in die Deutsche Politik hat.

Selbstverständlich dürfen die Spiele Verliehen werden, wir reden hier von Eigentumsrechten.
Jede Videothek die dieses Spiel kauft ist Rechtlicher Eigentümer in Deutschland und darf damit verfahren wie er möchte.

Leider gibt es immer noch zu viele Leute die durch Microsofts gequatsche sich einschüchtern lassen.

MfG

Jo, wenn man keine Ahnung hat...einfach mal die Fresse halten! Sorry, das ist mir jetzt so rausgerutscht, nimms nicht persönlich;) Du musst differenzieren zwischen Eigentumsrechten und Lizenzrechten. Bei Software erlangst du ein Lizenzrecht das ausschliesslich besagt was du damit machen darfst und was nicht. Das Eigentumsrecht hast du in dem Fall nur dann, wenn MS die kompletten Entwicklungsrechte udn alles was zu dieser Software gehört an dich abtreten würde. In diesem Fall könntest du mit der Software nach belieben verfahren und sie auch weitervermarkten bzw. verleihen.
Das du das Game privat an deinen Kumpel weitergibst und er ne Runde zockt..das ist MS kaum nachvollziehbar und wird auch nicht geahndet. Es geht lediglich um die gewerbliche Weitervermarktung der Software, und da gibt MS ganz klar Anweisungen wie zu verfahren ist.

@pitlobster: sehr richtig!

@Menirules: ist ne ganz andere Geschichte! Du erwirbst die DVD udn kannst mit dieser FAST machen was du willst! Du darfst diese nämlich nicht öffentlich vorführen oder gewerblich verleihen. Das müsste auf jeder DVD Packung draufstehen bzw. bei der produzierenden Firma einzusehen sein. Du darfst den Film im übrigen auch NICHT verändern! Also szenen rausschneiden und anderweitig verwenden...no chance! Absolutes Copyright!



@ Pit

Könnte dann rein theoretisch einer von Microsoft bei mir vorbei kommen und mir Windows deinstallieren wenn er Lust dazu hat?

Das wiederum ist nicht möglich udn auch rechtlich nicht in Ordnung. Erstens hat keiner von MS eine befugnis in dein Haus zu kommen. Zweitens hast du eine Lizenz für die Verwendung des Produktes und darfst damit alles machen was darin vereinbart ist. Falls du was anderes damit machst, kommt, wenn sie dich erwischen eine nette Abmahnung...Wobei das bei Windows kaum möglich ist, es ist ja kein Opensource System wo jeder rumprogrammieren kann. Im übrigen MS schert sich um Privatleute eh kaum.



Verfasst am: 22.12.2005 16:30:49

Menirules hat folgendes geschrieben:

@ Pit

Könnte dann rein theoretisch einer von Microsoft bei mir vorbei kommen und mir Windows deinstallieren wenn er Lust dazu hat?


Früher gab es in Deutschland ein Gesetz welches dich in deiner Privatwohnung vor solchen Übergriffen geschützt hat. Aber seit dem Anti-Terror-Gelaber unserer Regierenden besitzt schon die Musikindustrie so viele Rechte, dass sie in deine Wohnung eindringen und sie durchsuchen lassen darf. Ist alles schon passiert, oder schon von den fast 3000(!) (minderjährigen) Schülern gehört, dessen Wohnungen durchsucht wurden weil sie Material für ihre Chemiebaukästen übers Internet bestellt haben? Denn so tolle Experimente wie wir sie selbst noch in der Schule durchgeführt haben, wie die Blitze unter Wasser, sollte man heute unterlassen, möchte man nicht als Terrorist klassifiziert werden. Und wennde dann noch einen Vollbart hast, wirste gleich ins Flugzeug der CIA gesetzt.

Ja heute gibts leider gerade bezüglich CIA einige probleme, da anscheinend sogar unsere Regierung ziemlich den Schwanz einzieht gegen diese Arschlöcher (siehe aktuelle Stern-Reportage über CIA). Die Musikindustrie hat nicht mehr Rechte wie du als Privatmann. Das einzelne Unternehmen als Juristische Person kann dir nur an die Eier wenn das ganze über die Exekutive geht, sprich die BUllen. Ohne Polizei und offiziellen durchsuchungsbefehl der staatsanwaltschaft sollte man niemanden ins Haus lassen. Und zwar genauso wenig jemanden von BMG (Bertelsmann Media Group) wie jemanden von der GEZ.


Wie man sehen kann hast du keinerlei ahnung in sachen Rechtskunde.
Das eine Wiederspricht sich dem anderen.

Wir gehen hier ganz klar von den Bürgerrechten aus, und da werden solche Lizensrechtlichen sachen nichtig weil die Privaten Bürgerrechte vorrangig sind.

Zum ersten solltest du wissen, wenn eine Videothek ein spiel ausleiht (z.B xbox360) dann leiht sie dir die DVD aus, somit bezieht sich das sofort auf die Eigentumsrechte.
Deshalb brauch man hier auch keine Lizensrechte zu nennen, denn wir installieren hier nix.

Es geht schlicht und einfach um die nutzung der DVD.

MfG
 
Wie man sehen kann hast du keinerlei ahnung in sachen Rechtskunde.
Das eine Wiederspricht sich dem anderen.

Wir gehen hier ganz klar von den Bürgerrechten aus, und da werden solche Lizensrechtlichen sachen nichtig weil die Privaten Bürgerrechte vorrangig sind.

jepp, ok ich hab davon keine Ahnung...ich hab das ja nur studiert und auch täglich arbeitstechnisch damit zu tun (is wie bei der FEDEX werbung mit den Paketen "Ach, sie haben studiert?! Ja dann muss ichs ihnen natürlich nochmal erklären!" ;)).

Nur doof das du als Privatmensch jedesmal wenn du Windows installierst gewisse Lizenzrechte bejahen musst hmm? Kaufvertrag, dürfte auch in deinem BGB drinstehen;) Du erwirbst das Eigentum der Lizenz über die Verwendung dieser Software. das ist genauso wie wenn du dir ein Poster von StarWars kaufst, du hast das Poster,aber du hast eben kein Recht jetzt selbst starwars Poster zu drucken" weil auf diesen Namen ein Copyright drauf ist. Software ist geistiges Eigentum des Herstellers und du kannst nur eine Nutzungslizenz erwerben, von dieser bist du dann Eigentümer. Mit dieser Lizenz darfst du alles machen, was der Hersteller dir in dieser Lizenz zugesichert hast. Ausserdem hast du dieser Lizenz zugestimmt, als du zb. Windows installiert hast.
In diesem Sinne, das ganze widerspricht eben nicht dem BGB (insbesondere nicht dem Kaufvertrag). Wenn ich falsch lieg,dann beweise mir bitte das Gegenteil. Ich habs BGB und HGB direkt neben mir stehen, brauchst mir nur die entsprechenden Paragraphen nennen, ich lasse mich gern überzeugen....



@Blueboy:
Ja, verzeih, ich habe die Sache natürlich etwas überspitzt dargestellt. Selbstverständlich kann weder Sony-Musik noch Microsoft bei irgendwelchen Privatleuten einlaufen, das ist schon klar.

Aber: Wie uns die Praxis gezeigt hat kann es doch zu solchen Fällen kommen, wobei der Geschädigte natürlich Anzeige erstattete und der Staatsanwalt reagieren musste. Ich erinnere nur an den aktuellen Fall Zussex (oder Suzzex oder wie?), welche die Staatsanwaltschaft gleich mit mehreren Zehntausend(!) Anzeigen überhäufte, und die hat nichts besseres zu tun als alle Leute erst mal unter Generalverdacht zu nehmen, wo doch absolut klar ist, dass sich Zussex die Daten illegal besorgen hat lassen, mit Methoden die kein Mensch kennt und ein Geheimnis dieser schweizer Datenklauer ist. Da gilt die Unverletzbarkeit der Privatwohnung plötzlich nicht mehr, wenn der Staatsanwalt im Namen eines Publishers die Schränke durchsucht. Als Laie frag ich mich natürlich weshalb der Staatsanwalt die Anschuldigungen nicht überprüft bevor man Hausdurchsuchungen anstrengt.

Umgekehrt frage ich mich erst recht, weshalb man Sony nicht verklagen kann, welche ungefragt RootKits auf den PCs ihrer Kunden installieren? Oder warum darf auf kopiergeschützten Musik-CDs die nicht mehr dem CD-Standard entsprechen trotzdem das CD-Symbol gedruckt werden, wo es doch ganz offensichtlich eine Irreführung des Kunden ist? Denn sogenannte UnCDs dürften kein offizielles CompactDisc-Logo tragen, da sie nicht der Norm entsprechen. Etc....

Langer rede kurzer Sinn: Als Kunde kommt man sich oft vor als wäre man einer Meute wilder Wölfe ausgeliefert, die man weder abknallen noch vertreiben kann. Und hinter dem Rudel steht der Staat und sagt laut: "Lauf, lauf so schnell du kannst!"

Also im Allgemeinen kannst du davon ausgehen das die Staatsanwaltschaft nur loslegt bei begründetem Verdacht bzw. bei Beweisen. Die werden denen schon ein paar dicke daten auf den Tisch geknallt haben, sonst geht gar nix. Wie das jetzt bei dem Fall in der Schweiz war was du angesprochen hast, kann ich net sagen, ich kenn den Fall nicht. Kann aber mal unseren Rechtsanwalt fragen ob er davon was weiß, der verfolgt sowas immer ziemlich begierig;).

Das was du mit den CDs ansprichst ist ne ziemlich dumme Sache aber ist wiederum was ganz anderes;) Wobei just for info sony schon ziemlich eine auf den Sack gekriegt hat, besonders wegen kopiergeschützten Cds die sich oftmals nichtmal von normalen Playern abspielen lassen. Da gilt, zurückbringen ins geschäft..und dann Sony eine reinpressen indem man sichs halt illegal ausm Netz runterlädt :devil: :mosh:

Aber ich versteh was du meinst ja. Das Problem ist aber nicht das du von allein seiten als Kunde verarscht wirst, sondern das die meisten Verbraucher ihre Rechte nicht kennen! Klar, die Hersteller setzen oft auf die Dummheit des Verbrauchers und diese sind nicht selten eingeschüchtert, weil sie gar nicht wissen was ihnen zusteht und was nicht....
 
Übrigens...von wegen wir installieren nichts...allein die Savegames können schon als Installation ausgelegt werden, da muss man höllisch aufpassen!
 
4 Seiten und immer noch keine Adresse von einer Münchner Videothek mit 360 Spielen...:blackeye:
 
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