Und schon wieder : Witzurteil gegen Kinderschänder !!

gyroscope hat folgendes geschrieben:



Und zur kostenfrage: Wieviel ist die verhinderte Vergewaltigung eines Kindes wert, Silverhawk? Was kosten uns die Triebtäter mit schlechter Prognose, die zur Zeit von der Polizei in Wechselschicht bewacht werden? :devil:


Ich wusste das so ein schwachsinn kommt...

Zu deiner Frage:
Die Überwachung kostet weniger als die Inhaftierung.
 
Silverhawk hat folgendes geschrieben:
Ich wusste das so ein schwachsinn kommt...

Entschuldigung, das war unter der Gürtellinie. Ich gelobe Besserung.

Zu deiner Frage:
Die Überwachung kostet weniger als die Inhaftierung.

Kommt wahrscheinlich darauf an, wie intensiv die Person überwacht werden
muss. Ich lese hier von 80.000 Euro für vierzehn Tage, für eine 24/7-
Überwachung durch Polizeibeamte. Im Kontrast zu 3500 Euro für eine Person im
Regelvollzug. Aber ich glaube Dir gerne, Du bist der Spezialist auf dem Gebiet - bei solch einem hochpolitischen Thema gibt es im Internet die unterschiedlichsten Zahlen.
 
Bei den Gelddingen bin ich kein Spezialist ;)

Und ich glaube auch nicht wirklich bei den anderen, aber egal.

80.000 für 14 Tage kommt mir sehr viel vor.
Wenn es stimmt wäre es teurer als der Knast.

Müsste man dennoch gegenrechnen.
Weil nur ein Bruchteil der Täter polizeilich überwacht wird.
Im Falle eines pauschalen Lebenslang fallen für alle gewisse Kosten an und das je nachdem für vielleicht noch 40 Jahre.

Und es geht nicht darum kosten gegen Leben aufzuwiegen.
Aber man muss sich auch mit dieser Frage beschäftigen wenn man diese Forderung hat.
 
Wie gesagt, der Satz tut mir leid - habe mich in Rage diskutiert. Mea Culpa :blackeye: Du bist von Deinen Motiven her natürlich "ein Guter", auch wenn wir uns in Teilbereichen nicht einig sind.
 
piko hat folgendes geschrieben:

Man lässt seine Kinder nicht bei wildfremden im Schlauchboot mitfahren

Bei dem mutmaßlichen Täter handelt es sich um einen Mann, der nach SZ-Informationen seit Jahrzehnten immer wieder Kinder sexuell missbraucht hat. Ein generelles Kontaktverbot zu Kindern besteht bereits, auf Kinderspielplätzen beispielsweise darf er sich nicht aufhalten.

Gegen derartige Auflagen allerdings hat der 63-Jährige immer wieder verstoßen, saß deshalb auch kurzzeitig in Haft - und kam wieder frei. Er muss sich regelmäßig bei der Polizei melden, auch im Mai gab es einen Gesprächstermin, und er wird in der sogenannten Heads-Datei für entlassene Sexualstraftäter geführt. Die Datenbank soll die Zusammenarbeit von Justiz und Polizei bei der Nachbetreuung der Straftäter verbessern und einen rechtzeitigen Informationsaustausch ermöglichen.

Aufsichtspflicht schwer verletzt, ganz klar. Warum der Kinderschänder allerdings im Schlauchboot auf die Jagd gehen kann und bei der Karriere & Prognose nicht im Kerker sitzt, ist ein wunderschönes deutsches Kuscheljustiz-Wunder. :devil:
 
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