Nö, ich habe gelernt die Schlagzeilen zu ignorieren.
Aber: Sag sie doch mal! *neugierigsei*
Aber: Sag sie doch mal! *neugierigsei*


Du bist ja geradezu "wahnsinnig leichtsinnig"! Derweil hoffe ich doch, dass du weisst was dein Genom wert ist, der Bauplan deines Körpers und verantwortlich für dein Leben. Denn du ziehst dich ja auch nicht vor einem Polizisten nackig aus, nur weil der gerade geil ist. Warum also willst du den Staat in dein Inneres sehen lassen? Dir sollte schon klar sein, dass unsere Regierenden "noch nie" unsere Bestes im Auge hatten, sondern "ihr Bestes". Man wird diese Daten also gegen dich verwenden wo man nur kann. Dann heisst es: "Ne, tut uns leid, aber diesen Beruf können sie mit ihren vielleicht auftretenden Gebrechen nicht ausüben, und ihre Krankenversicherung wird auch viel teuerer werden als die der anderen, denn schließlich besteht eine 40% Chance, dass sie an Krebs erkranken. Sich Fortzupflanzen erlauben wir ihnen ebenfalls nicht mehr, außer sie unterschreiben bereits jetzt alle Folgekosten ihres behinderten Kindes selbst zu tragen. Das darf dann aber nur auf diese speziellen bewachten Schulen gehen, bei einem genschwachen Vater wie sie es sind ja kein Wunder".Menirules hat folgendes geschrieben:
Und die Gendatenbank bekommen wir nicht nur, die BRAUCHEN wir auch!
Warum denn auch nicht? Man hat doch keinen Nachteil davon. Ganz im Gegenteil. Mord, Sexualverbrechen... Das alles kann dann sofort aufgeklärt werden.
Wüsste nicht, was an einer Gendatenbank falsch wäre.
PitlobsterWas haben die Aussagen mit der Polizei, dem Richter und dem Staat gemein? Soll dir die Polizei etwa sagen, dass du einmal an Krebs erkranken wirst? Oder ist das doch die Sache deines Arztes, der nicht umsonst an die "Schweigepflicht" gebunden ist. Der Polizist/Richter/Abgeordnete aber nicht!Menirules hat folgendes geschrieben:
@ Pit
Deine Argumente sind zwar alle verständlich, nur musst du hier auch immer die andere Seite sehen:
Bist du nicht froh, wenn man dir mitteilen kann dass -solltest du eines zeugen wollen- dein eventuelles Kind zu 75% Behindert wäre?
Bist du nicht froh, wenn man dir mitteilt, du hast ein hohes Krebsrisiko? Dann hast du noch die Chance nicht zu rauchen und dich gut zu ernähren (einfach so bekommt man selten unheilbaren Krebs).
Bist du nicht froh, wenn man man im Krankenhaus sofort weiss gegen was du allergisch bist und welche Medikamente du nicht verträgst?
Klar hat es negative Aspekte, ich denke aber die positiven überwiegen.
Pitlobster
Du verstehst absichtlich nicht: Der Staat hat sich nicht in die persönlichen Dinge seiner Bürger einzumischen, ganz einfach. Der Staat ist der Diener der Bürger, nicht umgekehrt. Deswegen gehören medizinische Daten ausschließlich in die Hände der Mediziner, die an die Schweigepflicht gebunden sind. Und genau aus diesem Grund haben wir eine Gewaltenteilung in Deutschland, damit sich eben nicht ein Polizist zum Richter aufspielen kann oder ein Richter zum Mediziner!Menirules hat folgendes geschrieben:
Natürlich sollte die Datenbank auch für Krankenhäuser zugänglich sein. Das habe ich jetzt mal vorausgesetzt.![]()
PitlobsterMenirules hat folgendes geschrieben:
Natürlich sollte die Datenbank auch für Krankenhäuser zugänglich sein. Das habe ich jetzt mal vorausgesetzt.![]()
und würde grundsätzlich solch eine Gendatei von Straftätern begrüßen. Darüberhinaus würde ich aber dann doch auch ein datenschutzrechtliches Problem sehen.
Um die DNA extrahieren zu können benötigt man "Zellkerne" und zwar einige, die Rede ist immer von mindestens 20 intakten Zellen.Everbroid hat folgendes geschrieben:
Wie ich jetzt gerade im Radio hörte, ist die Sache mit dem Schweiss wieder passe...
die Rechtsmedizinerin Anzlinger (oder so), widersprach der Aussage von Beckstein und sagte eine Hautschuppe auf dem Kabel hätte die DNA geliefert.
DNA-Spuren sind laut ihr im Schweiss nämlich gar nicht vorhanden...
Langsam schließ ich mich den Meinungen vieler hier an...
Widerspruch um Widerspruch Reihen sich in dem Fall auf.![]()
Pitlobster
Ist auch leicht zu verstehen warum. Denn für vaterlose Kinder kommt der Staat auf, aber wenn sich de Mutter einfach einen Vater aussuchen kann, dann zahlt der und der Staat ist entlastet. Wie lange aber dauert es nun, bis ein Vater mit Polizeigewalt dem Kind den Speichel aus dem Mund holen wird? Und wie gerecht ist eine Regelung die der Mutter bereits einen Vaterschaftstest vor der Geburt erlaubt, den Vater aber ein Leben lang im Unklaren lässt, wenn es die betrügende Mutter so will?rossi hat folgendes geschrieben:
Unsere Politiker und die Freunde der Exekutive diskutieren immer wieder an der Realität vorbei. Wie schon erwähnt wurde, hat das Bundesverfassungsgericht (das allerhöchste Gericht in Deutschland) erst vor einer Woche auf zig Seiten begründen, daß der genetische Code eines Menschen ein unumstößliches Rechtsgut ist. Dieses Rechtsgut ist so hoch aufgehängt, daß es der Einwilligung beider Elternteile bedarf, um eine Genanalyse an einem "Kuckucks-"Kind vornehmen lassen zu können. Auch bei widerstreitenden Interessen. Also auch wenn der Vater möglicherweise jahrelang zu Unrecht Unterhalt (in beträchtlichen Höhen) zu zahlen hat. Die Politiker begrüßten das Urteil.
Ach was, es handelt sich doch nur "um ein paar Zahlen"! Bin trotzdem deiner Meinung und lehne genau deswegen eine "generelle Gendatenbank" ab. Es genügt ja schon das wir wie Tiere gebrandmarkt und im Stall gehalten werden.Aber nun, nach Mosis Ableben schreien alle sofort wieder GENDATENBANKEN einzuführen. Übrigens: Eine kleine Anmerkung am Rande. GEN-Proben werden im Rahmen (oft am Anfang) eines Ermittlungsverfahrens entnommen. Zu einem Zeitpunkt zu dem noch die Unschuldsvermutung gilt. Aus eigener praktischer Erfahrung weiß ich, wie sich die Exekutive danach windet und ziert, wenn sich die Uschuld herausgestellt hat, zu bestätigen, daß die Untersuchungsergebnisse gelöscht worden sind. Hier werden bereits unschuldige Menschen genanalytisch erfasst. Mich kotzt das an. Haltet Euch an das, was Euch die Verfassungshüter vorgeben!![]()
Pitlobster

Ein Kind besitzt ZWEI Eltern und die Unterhaltszahlungen sind für das Kind gedacht, nicht für die Mutter. Deswegen müssen auch beide Eltern gleichberechtigt sein. Zudem hast du den Umstand übersehen, dass auch ein Vater ein Recht darauf hat (bzw. haben sollte) zu erfahren ob er Vater ist oder nicht, schließlich darf er ja auch für den Balg bezahlen. Warum soll der Test der Mutter vorenthalten bleiben, die doch nur einen einzigen Grund haben kann den Test zu verweigern? Warum überhaupt brauchen wir ein Gesetz welches "betrügende Frauen" unter Schutz stellt? Und was ist das für ein Schutz für das Kind das ihm den Vater vorenthält?Menirules hat folgendes geschrieben:
Man sollte es so machen:
Die Frau darf zwar den Vaterschaftstest verweigern, verzichtet damit aber auch gleichzeitug auf jegliche Unterhaltszahlungen. Denn wenn diese Verweigerung kein Schuldgeständnis ist, was dann?![]()
Pitlobster