chocobo hat folgendes geschrieben:
VOLTAN hat folgendes geschrieben:
sagt mal... hab ich da nicht was falsch im kopf?
wenn ein "produkt" (cd, game, film ähnliches) indiziert wurde, dann wurde es ja schon geprüft. und ist dann eine "erneute" prüfung mit verbundener beschlagnahmung dieses, schon geprüften "produktes" nicht gesetzeswidrig...?
oder war das "auslegungssache" der deutschen behörden?
der gesetzgeber hält sich nur ganz einfach nicht an die eigenen gesetze- das ist alles!
...deutschland muss sterben damit wir leben können...
(copyright by "normahl")
Richtig, als das neue Jugendschutzgesetz auf die Deutschen losgelassen wurde überboten sich die USK und die BPjM mit der Aussage, dass ein einmal von der USK bewerteter Titel nicht mehr indiziert werden kann. In der Praxis aber hat man sich absichtlich genug Schlupflöcher gelassen um es trotzdem zu können. Bei Far Cry haben wir bereits erlebt, dass auch ein 18er Titel im nachhinein indiziert werden kann. Die BPjM berief sich dabei auf den Umstand, dass die geprüfte Version nicht der Verkaufsversion entsprach. Wahr war wahrscheinlich, dass die geprüfte Version nicht mit einer gehackten deutschen Version übereinstimmte, was uns ja die bekannte "deutsche" Version einbrachte. Denn am Ragdoll-Verhalten, was ja mit als Grund angeführt wurde, kann es nicht gelegen haben, das gibt es in manch anderem Spiel nämlich auch.
Manhunt aber wurde von der Staatsanwaltschaft beschlagnahmt, was diese immer und überall kann, wenn etwas menschenverachtend etc... ist. Ich persönlich frage mich nur, weswegen sich der Staatsanwalt mit der jugendgefährdenden Wirkung eines Spieles befasst (siehe Beschlagnahmebeschluss), welches - weil es keinen USK Sticker besitzt - sowieso nicht an Jugendliche verkauft werden darf?
Was hat es für einen Sinn staatlich feststellen zu lassen, dass ein nicht für Jugendliche freigegebenes Produkt jugendgefährdend ist um es daraufhin aus den Läden zu verbannen, damit es auch Erwachsene nicht mehr kaufen können? Denn was auch immer man von dem Spiel hält, ganz offensichtlich hat nur Deutschland ein Problem damit, das ja sonst überhaupt keine Probleme hat und alle Zeit der Welt sich um Videospiele zu kümmern, die weltweit niemandem geschadet haben.
Die idiotischen neuen Regelungen des Jugendschutzgesetzes haben es uns eingebracht, dass man ein PacMan für 16Bit Konsolen nur noch an Erwachsene verkaufen darf, weil es keinen USK-Sticker besitzt, aber im Falle Manhunt, wo das Gesetz endlich einmal vernünftig greifen würde, indem es den Verkauf nur an Erwachsene gestattet, da wird gleich die ganze zur Verfügung stehende Macht ausgenützt und das Spiel beschlagnahmt
.
Da seht ihr mal wie gefährlich Videospiele sind, fast so gefährlich wie Pumpguns in Schützenvereinen (die auch niemand beschlagnahmt weil DAS ist ja Sport).
:meckern: Pitlobster