Killergames - Antwort von Georg Schmid (Vorsitzender der CSU-Fraktion)

A

Andy2005

Guest
Hallo,

die CSU hat reagiert auf meine Anfrage zu der Thematik "Killerspiele" reagiert.
Die Antwort möchte ich Euch nicht vorenthalten.

Zitat Anfang--->
Sehr geehrter Herr D***,


mit Ihrem Schreiben vom 08.09.2008 haben Sie Stellung genommen gegen die von Staatsminister Joachim Herrmann und mir vertretene Forderung, Killerspiele in Deutschland schnellstmöglich zu verbieten.


Eines möchte ich vorweg klarstellen, was in vielen Zuschriften, die mich erreicht haben, immer wieder als Missverständnis auftauchte: Es geht uns keinesfalls darum, alle PC-Spiele zu brandmarken, unser Vorstoß richtet sich noch nicht einmal gegen alle PC-Spiele, in denen virtuelle Waffen zum Einsatz kommen. Vielmehr möchten wir lediglich erreichen, dass die Herstellung und der Vertrieb von Spielprogrammen, in denen der Spieler unmenschliche, insbesondere grausame Gewalttätigkeit gegen Menschen verüben soll, unter Strafe gestellt und damit effektiv unterbunden wird. Dies ist auch seit langem die Linie von Bayerischer Staatsregierung und CSU-Fraktion im Bayerischen Landtag. Lassen Sie mich kurz auf die maßgebenden Gründe für unsere Haltung eingehen:


Gewaltbereitschaft bei Jugendlichen ist nicht eindimensional auf das Spielen von Gewalt verherrlichenden und brutalen PC-Spielen zurückzuführen, sondern hat viele Ursachen. Das Verbot von Killerspielen ist daher auch nur ein – wenn auch wichtiger – Baustein eines umfassenden Maßnahmenpaketes zur Verhinderung und Bekämpfung der Jugendgewalt. Das bayerische Gesamtkonzept setzt dabei vor allem auf präventive Maßnahmen. Das beste und effektivste Mittel, Jugendgewalt zu bekämpfen bzw. zu verhindern, ist, junge Menschen zu eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten zu erziehen. Deswegen hat die CSU mit dem Bayerischen Bildungs- und Erziehungsplan sichergestellt, dass Kinder bereits im Kindergarten lernen, wie sie sich in einer Gruppe verhalten und etwaige Konflikte gewaltfrei lösen sollen. Auch sollen Kinder möglichst frühzeitig den richtigen Umgang mit Medien – insbesondere auch von PC und Internet – üben. Dazu gehört es insbesondere, Medieninhalte kritisch zu reflektieren und die virtuelle Welt von der realen zu unterscheiden. Auch eine erfolgreiche Schulbildung sowie die berufliche Integration wirken Gewaltausbrüchen entgegen. Neben diesen direkt auf die Bildung und Erziehung der Kinder und Jugendlichen Einfluss nehmenden Maßnahmen ist es aber auch wichtig, die Medienkompetenz der Eltern zu verbessern, damit sie ihrem Erziehungsauftrag auch bei der Begleitung ihrer Kinder beim Medienkonsum nachkommen können. Es ist zunächst natürlich Sache der Eltern, sich darum zu kümmern, was ihre Kinder in ihrer Freizeit machen. Verantwortungsbewusste Eltern werden es nicht zulassen, dass ein Elfjähriger am Computer im Kinderzimmer virtuell Menschen abschlachtet. Dennoch ist hier – gerade mit Blick auf mögliche gesellschaftliche Folgewirkungen – auch die Politik gefordert.

Zur Gewaltprävention ist es erforderlich, Kinder und Jugendliche staatlicherseits effektiv vor Medien zu schützen, die die Gefahr der Verrohung beinhalten. Dies betrifft im übrigen nicht nur PC-Spiele im Internet. Vielmehr haben wir uns genauso für ein Verbot realer Gewaltspiele (wie z. B. Gotcha) und eine Verbesserung des Jugendschutzes im „Offline-Bereich“ eingesetzt, konkret insbesondere für ein Verbot offensichtlich schwer jugendgefährdender Filme und Trägermedien, eine Verbesserung bei der freiwilligen Selbstkontrolle, eine Erweiterung und Präzisierung der Indizierungskriterien in Bezug auf mediale Gewaltdarstellungen sowie eine Erhöhung des Bußgeldrahmens bei Verstößen gegen das Jugendschutzgesetz von 50.000 auf 500.000 Euro. Diese Forderungen hat Bayern bereits im Februar 2007 und nochmals am 30.01.2008 in den Bundesrat eingebracht. Während die Bundesregierung im „Offline-Bereich“ wesentliche, wenn auch bedauerlicherweise nicht alle Forderungen Bayerns aufgegriffen hat, fehlt insbesondere das dringend erforderliche Verbot von Killerspielen. Deswegen war es erforderlich zu verdeutlichen, dass diese Jugendschutznovelle nur als erster Schritt für einen effektiven Jugendmedienschutz gesehen werden kann.

Sie haben in Ihrem Schreiben ausdrücklich die Notwendigkeit eines Verbots von Gewalt verherrlichenden Computerspielen (so genannter Killerspiele) in Frage gestellt. Auch mir ist bewusst, dass natürlich nicht jeder, der intensiv solche PC-Spiele spielt, selbst Gewalttaten verübt. Allerdings konnte ich mir im Landeskriminalamt einen Einblick darüber verschaffen, um welche Art von Spielen es sich handelt und wie viele Jugendliche, die mit Gewaltdelikten straffällig wurden, exzessive Spieler solcher PC-Spiele waren. Auch ist durch Befragungen der Potsdamer Psychologinnen Ingrid Müller und Barbara Krahé durchaus ein Zusammenhang zwischen Gewalt-Computerspielen und Aggression festgestellt: Je intensiver der Gewaltkonsum der Schüler durch Spiele ausfiel, desto eher sahen sie Aggression als normal und akzeptabel an. Auch ist durch die Medienwirkungsforschung von Herrn Professor H. Lukesch, Universität Regensburg, sowie die moderne Gehirnforschung von Herrn Professor M. Spitzer, Universitätsklinikum Ulm, wissenschaftlich belegt, dass Gewalt verherrlichende Darstellungen bei schon vorhandener Gewaltbereitschaft in die gleiche Richtung wirken und Gewalt auslösen können. Diese Erkenntnisse bestätigt auch das namhafte Kriminologische Forschungsinstitut Niedersachsen unter seinem renommierten Leiter Professor Ch. Pfeiffer.

Bei manchen Jugendlichen wirkt der Konsum von Mediengewalt auch desensibilisierend und verrohend. Besonders gefährdet sind dabei junge Menschen, die selbst Gewalt erfahren haben oder in sozial oder familiär schwierigen Verhältnissen aufwachsen. Darüber hinaus sind Personen anfällig, die in die medialen Aktionswelten völlig eintauchen und sich im übrigen aus der realen Welt im Wesentlichen zurückziehen. Nach dem heutigen Forschungsstand bestehen insbesondere keine begründeten Zweifel daran, dass der Kontakt mit Killerspielen, die menschenverachtende Gewalttätigkeiten zum Gegenstand haben, die Gefahr einer Nachahmung und einer Abstumpfung in sich birgt.

Auch in Filmen oder in Büchern gibt es exzessive Gewaltdarstellungen. Der qualitative Unterschied zu Gewalt verherrlichenden PC-Spielen besteht allerdings darin, dass bei diesen der Spieler als dominant Handelnder intensiver in das fiktive Geschehen einsteigt, als dies beim passiv beobachtenden Zuschauer oder Leser der Fall ist. Die aktive Übernahme der Rolle eines rücksichtslosen, brutalen Kämpfers fördert die Akzeptanz von Gewalt legitimierenden Verhaltensmustern. Killerspiele sind daher geeignet, beim Spieler Werteeinstellungen zu erzeugen oder zu verstärken, die den fundamentalen Achtungsanspruch des Menschen in Frage stellen. Dies ist mit unserer Werteordnung nicht vereinbar. Aus all diesen genannten Gründen kann ich all denjenigen gegenüber, die in unserer Forderung nach einem Verbot von Killerspielen eine Bevormundung von Erwachsenen sehen, nur erwidern, dass es aus meiner Sicht kein Recht auf solch brutale, Gewalt verherrlichende Spiele geben kann. Außerdem darf ich darauf hinweisen, dass unser primärer Schutzzweck, Kinder und Jugendliche vor solchen Spielen wirksam zu schützen, kaum zu erreichen ist, wenn die Abgabe solcher Computerspiele lediglich an Kinder und Jugendliche verboten wird. In der Praxis zeigt sich immer wieder, dass solche Einschränkungen der Verbreitungswege ohne erheblichen Aufwand leicht und schnell umgangen werden können. Nur ein strafbewehrtes generelles Herstellungs- und Verbreitungsverbot von Killerspielen ist daher in der Lage, diese Spiele effizient vom Markt zu drängen. § 131 Strafgesetzbuch, der schon jetzt Schriften, Rundfunkinhalte, Medien oder Teledienste bei Strafe verbietet, die grausame oder sonst unmenschliche Gewalttätigkeiten gegen Menschen oder menschenähnliche Wesen zum Inhalt haben, ist hierzu nicht ausreichend. Dieser Straftatbestand ist nicht auf Computerspiele zugeschnitten, wie sich schon alleine daran ersehen lässt, dass bislang nur eine einzige strafrichterliche Entscheidung aufgrund von § 131 StGB bei Gewalt verherrlichenden Computerspielen erfolgte.

Ich bin daher davon überzeugt, dass unsere Forderung nach einem Verbot Gewalt verherrlichender Spiele zum Schutze unserer Kinder und Jugendlichen notwendig ist, zugleich aber auch so maßvoll, dass weder PC-Spieler in der Ausübung ihres Hobbys zu sehr eingeschränkt werden, noch die Spieleindustrie wirklich einen Schaden erleidet. Ich halte diese Maßnahmen für unverzichtbar. Jedenfalls möchte ich nicht Menschen in die Augen blicken müssen, deren Angehörige dadurch zu Schaden gekommen sind, dass ein Jugendlicher Handlungsstränge eines Computerspiels zum Vorbild genommen hat, um seiner Umgebung seine Allmacht zu demonstrieren.


Abschließend hoffe ich, dass ich Ihnen unsere Haltung verdeutlichen konnte, und verbleibe

mit freundlichen Grüßen




Georg Schmid, MdL
Vorsitzender der CSU-Fraktion
im Bayerischen Landtag
 
An sich sind viele Ansätze in dem Schreiben die ich persönlich so auch unterschreiben würde. Beispielsweise das einige wenige Jugendliche tatsächlich durch den Genuss so mancher Games desensibilisiert werden.

Gegen ein Verbot mancher allzu krasser Spiele habe ich auch selber gar nichts einzuwenden. Ein Problem habe ich allerdings mit jenen Leuten die darüber urteilen was für Spiele das betrifft. So werden Tophits wie GTA, die millionenfach verkauft wurden, mal eben als "Machwerk" bezeichnet usw.

Sowas läuft dann eines Tages darauf hinaus das die halbe Welt ein bestimmtes Spiel spielt und das kleine Deutschland auslacht weil es dort verboten ist.

Viele der Kritiker von sog. "Killerspielen" haben selber nie ein Videospiel in den Händen gehabt und sollten meiner Meinung nach auch nicht darüber urteilen.

Wir verbieten den alten Säcken ja schließlich auch nicht die Volksmusiksendungen nur weil schon so mancher Fernseher deswegen aus dem Fenster geworfen wurde.
 
Sehr aufschlußreich. Naja, zum Einen gibt es für jede Studie eine Gegenstudie. Zum anderen ist aber auch korrekt, dass für manche Jugendlichen in sozial angeschlagenen Verhältnissen entsprechende Games als Katalysator wirken könnten. Stellt sich immer noch die Frage, warum ein Spiel mit einer USK18 Freigabe verstümmelt wird. Und...warum sind die USK Siegel jetzt 3 mal so groß, wenn sich viele Verkäufer trotzdem nicht daran halten. Zum anderen halte ich es dennoch für richtig, Spiele wie Manhunt oder Hostel in Frage zu stellen.
 
Habe mal einen TV-Bericht gefunden, der das Thema "Killerspiele" etwas vielschichtiger beleuchtet.

http://de.youtube.com/watch?v=TLxjSr9XvLk
 
BigJim hat folgendes geschrieben:

Habe mal einen TV-Bericht gefunden, der das Thema "Killerspiele" etwas vielschichtiger beleuchtet.


http://de.youtube.com/watch?v=TLxjSr9XvLk

Hat RTL2 jetzt als erster erkannt, dass sich mit Spielern mehr Geld machen lässt, als mit Nicht-Spielern, ja? ;) Ist ja ein ganz schöner Bericht, der auch die richtige Aussage hat - aber die Pfeifen, die die interviewt haben... Hätten die andere Pfeifen genommen, hätten die das genaue Gegenteil als Ergebnis bekommen. RTL 2 halt. Gibt mir aber Hoffnung, dass der Massengeschmack in den nächsten Monaten so kippt, dass die Medien erkennen, dass Spiele mittlerweile von vielen gespielt werden und daher zum Alltag gehören, wie DVDs.
 
scoopexx hat folgendes geschrieben:

Hat RTL2 jetzt als erster erkannt, dass sich mit Spielern mehr Geld machen lässt, als mit Nicht-Spielern, ja? ;)

Mir ist die "Ausrichtung" von RTL 2 durchaus bewusst. Habe den Film-Beitrag hier nur eingebracht, weil das dort Gesagte weitgehend meiner Meinung entspricht.
 
BigJim hat folgendes geschrieben:


Mir ist die "Ausrichtung" von RTL 2 durchaus bewusst. Habe den Film-Beitrag hier nur eingebracht, weil das dort Gesagte weitgehend meiner Meinung entspricht.


Na mit dem Argument haue ich dir einen Link nach dem anderen um die Ohren, bloß weil das dort gesagte meiner Meinung entspricht. :knockout:
 
Zurück