Bladethunder hat folgendes geschrieben:
So ich muss mal was in richtung Partykiller loswerden, der ja meint es wäre kein betrug...
Wenn er schreibt er hätte es zweimal losgeschickt und zweimal nichts ankommt, kann da was nicht stimmen, einmal post verloren, ok zweimal? Falsche Adresse kann es auch nich sein die Waage kam ja an.
Auch wenn es nur KLeinmist ist, der Wert ist unerheblich es ist Betrug.
Woher ich das weiß? Beruflich muss ich das BGB, das HGB und das StGB kennen.
Also man sollte nich nur so weit den Mund auf machen wie man Geld hat man sollte auch nur soweit den Mund aufmachen wie man Ahnung hat.
Sorry kann so "Experten" nicht ab
Och, das passt scho. Ich kann ja dafür Leute, die schon mit dem Lesen der Sachverhalte Schwierigkeiten haben und sich dann auch noch für Experten halten, auch nicht so gut ab. :0
Um es mit Fußballworten zu sagen: es geht hier nicht um die Frage, ob es Abseits ist oder nicht, es geht hier darum, ob der Schiri es aufgrund der Sachlage pfeift.
Oder eben: Recht haben und Recht bekommen sind zwei verschiedene Dinge.
Ich habe nicht davon geredet, dass es (k)ein Betrug ist, darum geht es hier nicht, wir sind bereits einen Schritt weiter. Ich habe den Betrugstatbestand zusammengefasst und darauf hingewiesen, dass es problematisch sein kann, alle Merkmale davon nachzuweisen. Ich habe davon geredet, dass für Betrug eine Täuschungshandlung, ein Vorsatz und eine Vermögensschädigung notwendig sind. Wer einen Betrug unterstellt, der sollte dann auch sicher sein, dass ein solcher Vorsatz beim Gegenüber vorhanden ist und dieser nachweisbar ist. Denn ansonsten kommt man unter Umständen genau in die Bedrängnis, in die der Verkäufer hier unser Gamezone Mitglied bringen will.
Der Verkäufer will sich (angeblich) mithilfe eines Anwaltes gegen eine angebliche Rufschädigung zur Wehr setzen, die eben in der negativen Bewertung gesehen wird. Ihm geht es also um eine Klage wegen Verleumdung oder übler Nachrede, eher letzteres.
Ob ihm das gelingt, ist auch fraglich. Und es ist auch fraglich, ob er es überhaupt wirklich vorhat, oder ob er nicht einfach nur unser GZ-Mitglied einschüchtern will, um auf diese Art eine Rücknahme der Bewertung zu erpressen und eine "weiße eBay Weste" vorzutäuschen. Die Nummer von
(m)einem Rechtsanwalt finde ich auch schnell im lokalen Branchenbuch, das ist schnell gemacht und tut nicht weiter weh.
Für einen gewerblichen Versender reicht es außerdem nicht einfach aus, eine Ware an den Frachtführer/Spediteur zu übergeben (es ist also völlig Hupe, ob die DHL Kraft für irgendeinen Haufen Briefe unterschreibt und ob sie Dagmar heißt und blond ist, das ist alles nur Vernebelungsgesabbel, sie wird mit Sicherheit nicht für "die Ersatzbatterien für jens87" unterschrieben haben), er muss Sorge dafür tragen, dass die Sachen auch ankommen. Wer also sicher gehen will, der bietet meist nur Einschreiben oder Paket als nachverfolgbare Sendungen an, weil dies einfach im Streitfall die Beweisführung erleichtert. Und das Geschreibe "wir haben sogar zweimal erfüllt" ist Blödsinn pur, Erfüllungsort ist in dem Fall die Lieferanschrift, nicht der Versendeort und die Übergabe an die DHL Kraft.
Der Versendungskauf bei gewerblichen Händlern ist eine Bringschuld für den Versender. Er ist also so lange im Risiko, bis die Ware ankommt, im Idealfall kann er das Ankommen der Ware auch ansatzweise nachweisen (Trackingnummer etc.). Und Maxibriefe haben keine Trackingnummern.
Bei privaten Verkäufern ist es eine Schickschuld. Ich als Privatmann bin also bei der Abgabe in der Post erst einmal die Verlustgefahr für die Sache los. Sie geht dann auf den Empfänger über. Ich sollte nur wenigstens ein Indiz für den Versand beibehalten, also eine Portoquittung. Das ist natürlich kein absoluter Beweis für das Versenden einer bestimmmten Sache, aber wenigstens schon mal ein gutes Indiz.
@derjens87
Ich habe nur deswegen so ausgeholt, weil ich Dir klarmachen wollte, dass Du im Grunde vermutlich mit Deinem "Rechtsempfinden und -gefühl" wohl richtig liegst, Du aber einfach im Internet, was kein rechtsfreier Raum ist, mit so einem, naja, rechtlich "gefährlichen" Vokabular ein wenig Vorsicht walten lassen solltest. Ich bin aufgrund Deiner Schilderungen auch davon überzeugt, dass Dein Verkäufer Mist gebaut hat und dass er sich wahrscheinlich einen besseren Preis erhofft hat und beim Versenden der Batterien, wenn er das überhaupt gemacht hat, ungeschickt war oder den Sparfuchs hat heraushängen lassen und geschlampt hat. Alles keine Frage. Sein Pech.
Was das BGB angeht, so hast Du immer noch aus Deinem Kaufvertrag und der damit verbundenen Sachmängelhaftung des Verkäufers den Anspruch auf Erfüllung bzw. Nachbesserung, also korrekte Lieferung funktionierender Batterien. Alternativ müsste Schadenersatz wegen teilweiser Nichterfüllung machbar sein, also erstattet er Dir die Asche, die Du benötigen würdest, um Dich mit funktionierenden Batterien einzudecken.
Du bist da völlig im grünen Bereich, bis hierhin kann er nichts machen und ist der Dumme. Alle Vorteile liegen bei Dir.
Ja, wenn nicht dieses dumme eine Wort zuviel in der Bewertung gestanden hätte. Das ist der einzige Punkt, wo er einhaken könnte.
Kannst Du Betrug zweifelsfrei nachweisen? Fuck, eben nicht zu 100%, musst Du ja hier auch (noch) nicht, denn Du hast nicht vor Gericht auf Betrug geklagt. Aber nur durch dieses Wort zuviel kommt Dein Gegenspieler überhaupt wieder ins Spiel, so eröffnet sich ihm die Möglichkeit zur Klage wegen übler Nachrede oder Beleidigung. Aber bevor es dazu kommt, muss erst einmal eine Schiedsstelle angerufen werden, wie ich eben nachgelesen habe, also ist das auch alles nicht so einfach.
Hoffen wir einfach das Beste, nämlich, dass er den ganzen Aufwand scheut und nicht wegen so einer Kleinigkeit die Riesenkeule auspackt. Hoffen wir, dass es nur Säbelrasseln ist und Hunde die bellen, hier wirklich nicht beißen.