gyroscope hat folgendes geschrieben:
Ein Brief vom Anwalt könnte schon noch passieren. Es gibt Kanzleien die für Powerseller günstige "Mahnschreiben" zum günstigen Festpreis aufsetzen, eine rechliche Beschwerdeflatrate sozusagen.
Doch selbst da musst - nach Erfahrungen in meiner Familie - nicht reagieren. Denn wenn der Verkäufer Dich wirklich rechtlich angehen will, dann muss er tatsächlich einen Batzen echtes Geld für den Anwalt in die Hand nehmen, und dass wird er scheuen.
Ansonsten kannst Du ja im Sonne Partykillers Kommentar Deine bewertung ändern. Negativ kann sie ja bleiben.
Ich kann Deinen Ärger schon teilweise nachvollziehen, vielleicht ist der Vorgang ja auch eine Masche.
Ich hatte zum Glück nur einmal Kontakt mit einem wirklich üblen Ebay Mitglied, allerdings war ich da Verkäufer. Damals habe ich nachgegeben, obwohl der Käufer sich schon nach Googeln seines Namens als Vetragspartner herausgestellt hatte, mit dem andere auch ihre helle Freude hatten. Das Wort Betrüger ist da an allen Ecken und Enden gefallen, aber mal muckiert sich einer darüber, mal nicht. Mittlerweile ist er auch bei Ebay gekickt und die schlechte Bewertung, die er mir gegeben hat, von Ebay gelöscht, ohne dass ich das beantragt hätte. Warum habe ich trotzdem nachgegeben? Weil solche Leute meist eine Rechtsschutzversicherung haben (die ich damals nicht hatte) und dir die Hucke vollklagen können, ohne dass es die einen Cent kostet. Da können deine Chancen vor Gericht noch so gut sein, Richter sind auch nur Menschen, die von Zeit zu Zeit recht subjektiv entscheiden. Wenn die einen - egal ob zu Recht oder zu Unrecht - schuldig sprechen, dann ist es auch egal, ob der Streitwert nicht so hoch war, das heftigere sind oft Anwaltskosten und Gerichtskosten, die muss nämlich der Verlierer zahlen. Gerade die Anfahrt von einem Anwalt (einer der Anwälte der beiden Parteien muss ja in jedem Fall einen Weg zurücklegen, um zum zuständigen Amtsgericht zu kommen) ist nicht gerade billig und wer will schon 800-2000 Euro für sowas insgesamt zahlen + die Ausgleichszahlung, die man vom Gericht aufgebrummt bekommt. Man sollte da wirklich mit Verhandlungen ziemlich vorsichtig sein und nur klagen, wenn man entweder dahingegend versichert ist oder sich zu 100% im Recht sieht.
Andererseits könntest du eventuell als derzeit Arbeitssuchender sicher Prozesskostenhilfe beantragen.
Was du machen kannst, ist andere Käufer anzuschreiben, die den Verkäufer schlecht bewertet haben und zu fragen, ob dort ähnliches vorgefallen ist. Wenn ja -> sofort Ebay melden. Und (deshalb habe ich auf den Post von Gyro geantwortet), wenn du Schreiben bekommst, diese nie unbeantwortet belassen, sondern immer innerhalb einer 2-wöchigen Frist widersprechen, wenn du ihnen nicht zustimmst. Keine Antwort ist immer eine Zustimmung.
So hart, wie Party sehe ich die Sache allerdings auch nicht. Obwohl ich offen gesagt auf dem Thema Laie bin, kann ich mir schon vorstellen, dass du dich da mit dem Wort "Betrüger" ein bisschen sehr weit aus dem Fenster gelehnt hast. Dass er sicher als Gewerbetreibender Kassenzettel von der Post über 2 Maxibriefe (Allerdings für Batterien?? Warum keine Warensendung oder Großbrief?? -> behalte bloß die Mail von ihm) vorlegen kann und diese immerhin als Indizien herhalten, ist eigentlich schon relativ irrelevant, weil es darum in einer Klage gar nicht mehr gehen würde, sondern nur um die potenzielle üble Nachrede.
Dass wegen so etwas aber gleich jemand eine Klage riskiert (gerade wenn der Kläger die Rechtsschutzversicherung schon oft beansprucht hat, zieht diese auch nicht immer mit), halte ich für ziemlich unwahrscheinlich.
Mich nerven solche Leute auch wirklich gewaltig, deshalb würde ich es dir wünschen, dass du dich da durchsetzen kannst. Die Chance, dass 2 Sendungen hintereinander verloren gehen, ist ungefähr so hoch, wie ein Sechser im Lotto, weil die Verlustquote bei der Post bei unter 1 Promille liegt. 0,001² also für 2 Sendungen.
Ich habe gerade nochmal gegoogelt:
http://futurezone.orf.at/stories/1626595/
Ich würde genau das an deiner Stelle auch mal machen. Such nach Präzedenzfällen, die schon vor Gericht ausgefochten wurden und schau dir an, wie sie ausgegangen sind. Es werden jeden Tag X-hundert Leute bei Ebay als Betrüger beschimpft, da gab es sicher den ein oder anderen Fall, der vor Gericht gegangen ist und wo die Leute sich danach im Internet darüber ausgelassen haben. So, hab schon wieder mehr geschrieben, als ich wollte. Gut N8 ^^