Ebay Kauf,richterlicher Beschluss.Kann einer helfen?

derjens87

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Hallo liebe Gemeinde,

hoffe ihr könnt mal wieder weiterhelfen.
Und zwar hatte ich vor 3 Wochen eine Personenwaage für 12 Euro bei ebay gekauft, diese funktioniert jedoch nicht. Sie sagt die Batterien sind leer.
Ich schrieb daraufhin dem Verkäufer er soll mir bitte neue zusenden, von diesem erhielt ich entweder gar keine antwort oder die antwort kam paar Tage später.

Er sagte, mir er hat 2 mal!!! per Post diese mir zugeschickt, es ist jedoch nichts angekommen. Ich kaufe relativ viel bei ebay, und alles kommt an ( nur nicht von dem Verkäufer ).

Ich hinterließ folgende Bewertung:
"Achtung!Die Glaswaage nicht kaufen,Batterien sind leer,neue gibts nicht!Betrug!!"

Daraufhin gabs prompt eine mail vom Verkäufer, darauf musste ich dieses mal nicht so lange warten:



Hallo Herr ...,

Wir informieren Sie das wir bei Ihrer Transaktion das Rechtsanwaltsbuero ... eingeschaltet haben. Nachweislich haben wir zweimal einen Maxibrief a 2,20 Euro an Sie verschickt, deshalb ist das Tatbestand der Rufschaedigung durch die Abgabe einer
überaus schlechten Bewertung gegeben, die wir durch den richterlichen Beschluss löschen lassen werden. Dieser Prozess ist nicht umkehrbar und sämtliche Kosten stellen wir in Rechnung, diese können unter Umständen mehrere hundert Euro betragen.

Wir machen dies nur da wir im Recht sind und nachweisen können das wir die Post an Dhl übergeben haben, da die DHL Kraft bei uns dafür unterschreibt.

Sie bekommen in Kürze ein offizielles Schreiben unseres Anwaltes. Wir sind keinesfalls mehr bereit solche Bewertungen zu akzeptieren und freiwillig hinzunehmen wenn wir nachweisbar unsere Aufgabe ordentlich und sogar zweimal hintereinander erfüllt haben.

Mit freundlichen Gruessen,



ich war schon mal so frei, und habe ihm geantwortet:

Sehr geehrter Herr ...,

jaja schalten Sie mal Ihren Rechtsanwalt ein, weil ich Ihnen eine negative Bewertung hinterlassen habe.
Gerne können Sie mir das auch in Rechnung stellen, nur bezahlen werde ich es nicht.

Anstatt Ihre Energie darin zu stecken mir sinnfreie mails zu schicken, sollten Sie diese lieber in Ihren Kundendienst investieren.
Wo ist das denn bitteschön Kundenservice?
Einen Kunden, weil er nicht mit dem Service zufrieden ist anzuzeigen?? Sowas habe ich ja noch nie erlebt.

Gibt es da bei Ihrem Rechtsanwalt ein Standard-Formular, für negative Bewertungen?

Es kann nicht sein, dass ich etwas am 16.08. gekauft habe und dieses bis heute nicht anständig funktioniert.

Emails blieben von Ihnen unbeantwortet oder wurden erst nach einigen Tagen beantwortet.

Ich habe keine Ersatzbatterien erhalten und das mit einer negativen Bewertung abgestraft, das ist das ebay System, wenn Sie nicht damit leben können , sollten Sie nicht bei ebay verkaufen.


Mit freundlichen Grüßen


nun meine Frage an euch, was kommt da rechtlich auf mich zu. Kann der Verkäufer mir was? Ich habe schließlich nur meine Meinung gesagt, für mich ist es Betrug, wenn man auf emails nicht antwortet oder sehr verspätet antwortet und mir etwas verkauft, was nicht funktioniert und dafür keine Ersatzlieferung erhält.
 
Also nur damit ich das richtig verstehe, das alles nur wegen ein paar Batterien??
 
Mach dir keinen Kopf - dir kann er nichts anhaben. Als Verkäufer ist ER in der Pflicht es nachzuweisen, das er es verschickt hat - und das kann er mit einem Maxi Brief für 2,20 Euro nicht machen, da es keinen Beleg bzw. Trackingnummer für diese Sendung gibt.

Er wollte dich nur einschüchtern, damit du vielleicht noch die Bewertung zurück nimmst. Lösch die Mail, scheiß drauf und fertig.
 
@gamefreakseba, er schreibt doch aber in seiner mail, dass
der dhl typ unterschreibt, dass er die post bekommen hat?!?

was ist wenn ich die woche einen Brief vom Anwalt oder vom Gericht bekomme?
 
Was hat er denn geschrieben die paar Male als die Antworten nur Tage später kamen?
 
Ich glaube da es sich um ein paar Batterien handelt wird so ein Fall sowieso von jedem Gericht abgewiesen, sowas ist doch lächerlich..

Da müssten sich die Leute beim Gericht ja schon unter den Tisch lachen.. 8)
 
sauter89 hat folgendes geschrieben:

Ich glaube da es sich um ein paar Batterien handelt wird so ein Fall sowieso von jedem Gericht abgewiesen, sowas ist doch lächerlich..


Da müssten sich die Leute beim Gericht ja schon unter den Tisch lachen.. 8)

Sowieso :bigsmile:
 
er hatte dann nur einmal geschrieben, dass er es ( die 2 Batterien) bereits rausgeschickt hatte
 
derjens87 hat folgendes geschrieben:

@gamefreakseba, er schreibt doch aber in seiner mail, dass

der dhl typ unterschreibt, dass er die post bekommen hat?!?


was ist wenn ich die woche einen Brief vom Anwalt oder vom Gericht bekomme?


Da hast du es doch schon. Einerseits sagt er - er hätte 2 Mal einen Maxi Brief für 2,20 Euro versendet und dann wieder mit DHL ?! Meinst du er hat dich Batterien mit DHL für 6,90 Euro versendet ?
Glaub mir einfach - hab schon knapp 2000 Transaktionen in 4 Jahren auf Ebay getätigt - ich kenne solche Spinner.
Du brauchst nichts befürchten.
Auch wenn es wirklich so einen Mist gäbe - welches Gericht will sich wegen solchen Lappalien damit beschäftigen :crazy:
 
4000 bewertungen sind schon extrem viel.

dhl gehört doch aber auch zur deutschen post, oder?


meine frage ist einfach nur, was er damit bezwecken will, denn nachträglich kann ich die bewertung eh nicht zurückziehen.

sollte er jetzt wirklich einen anwalt einschalten ( er hat ja sogar seinen namen genannt ) so, habe ich z.Zt. gar kein Geld das zu bezahlen...
 
GameFreakSeba hat folgendes geschrieben:


Er wollte dich nur einschüchtern, damit du vielleicht noch die Bewertung zurück nimmst. Lösch die Mail, scheiß drauf und fertig.


Genau deiner Meinung. Kein Verkäufer wird einen Anwalt einschalten, wenn es um einen Warenwert von ca. 1-2 € geht und einer Negativen Bewertung. Vieleicht hättest du Ihn aber neutral berwerten sollen.
Das ist nur ein Druckmittel, damit du die Bewertung zurück nimmst.

Vergiss den mist und gut ist. Der wird nichts machen.

Grüße
 
Stimmt. Brauchst nichts befürchten. Die werden wohl eher den verklagen, weil er sich wegen einer schlechten Bewertung beim Gericht meldet.
Klage ich jemanden an, weil ich mal ein Minus im Forum kriege? Oder macht das jemand anders hier?
 
Er scheint dich wirklich eingeschüchtert zu haben und somit hätte er sein Ziel auch erreicht. Jetzt wartet er vermutlich auf eine Antwort von dir, wo dir alles leid tut und du kein Ärger willst. Dann wird er sagen, er macht mal ne Ausnahme und lässt die Sache ruhen - wenn du aber nur die Bewertung zurück nimmst ;)
Dazu braucht er halt nur über Ebay eine Rücknahme der Bewertung über dich anfordern - wenn du dies dann bestätigst, ist die negative Bewertung weg.

Wie schon gesagt, mach dir keinen Kopf - da wird NIEMALS was passieren und du wirst nie wieder was von ihm hören.
 
Also ich denke auch wie Seba echt nicht dass da was kommen wird.. wär ja wohl nur n Witz oder..?

Wie das mit dem Maxibrief letztendlich ausschaut kann ich dir allerdings nicht sagen, ich weiß nur dass bei uns im Betrieb jeden morgen der DHL und viele andere Lieferservice Unternehmen anklingeln und Zeug bringen und auch wieder mitnehmen und von denen kriegen wir auch unterschriften fürs bringen und abholen..

Das mit der Unterschrift kann also durchaus stimmen, aber wie gesagt.. es sind BATTERIEN..
welcher halbwegs normaldenkende Mensch macht deswegen nen Aufstand? ^^
 
ich hoffe mal ihr habt recht, gut ehrlich gesagt, kenne ich mich da auch nicht so aus.

hat sich für mich aber relativ glaubhaft angehört, weil er ja sogar den namen der kanzlei genannt hatte. dachte es geht ihm hauptsächlich um "rufschädigung".

hatte bevor ich euch gefragt habe, vorher mal google gefragt und da findet man wirklich berichte, wo sowas schon mal vorgekommen ist.

hoffe mal ihr habt recht,weil ich zudem vor 2 wochen noch meinen job verloren hatte, habe ich zur zeit kein geld für sowas :(
 
mal mal so interesserhalber:

wie sieht es eigentlich aus, gibt es bei ebay immernoch die möglichkeit bewertungen im beidseitigen einverständnis zu ändern?

habe irgendwo gelesen, die haben das abgeschafft?
 
Es geht immer noch - nur muss man immer um eine Rücknahme der Bewertung fragen.
 
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