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Allgemeine Frage zum Thema indiziert

Gute Frage .. am Ende eine Grauzone! Nimmt es genau, also rein rechtlich macht sich ein Händler / Verkäufer in der Tat strafbar, denn er darf ein solches "olle Kamellen Spiel" nicht an den Minderjährigen verkaufen.

In der Praxis jedoch ist das so gut wie nicht machbar und entbehert ja auch jeglicher Logik, warum man ein z.B. Tetris nicht an einen Tennie verkaufen sollte ... Daher wird das auch in unstrittigen Fällen gemacht.
 
sollte es hier tatsächlich vor gericht gehen, wird der Anwalt des Händlers sicher argumentieren, dass die alten Spiele und deren fehlende Kennzeichnung wohl nicht vom Schutzzweck der neuen Norm erfasst werden sollten und absichtlich/versehentlich im Gesetz nicht erwähnt wurden. Ich glaube kaum, dass man es deswegen krachen lassen wird.
 
Genau deswegen ja auch die Anmerkung, dass es in ganz klar unstrittigen / unbedenklichen Fällen auch in dem Sinne keine Probleme gibt - auch wenn das JuSchu es anders sieht. Am Ende eine echte Grauzone und nur effektiv bedenklich, wenn es um Spiele geht, die fragwürdig sind (und die kannste ja einer Hand abzählen).
 
sehr schön, dann bin ich ja beruhigt... nicht nur weil ich ein Tetris-Fan bin *g*

vielen dank für die Infos!

Pyra
 
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