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Allgemeine Frage zum Thema indiziert

CharLu hat folgendes geschrieben:
@ party-Maus ;)
@ CharLu-Kitty ;)

danke für die Zusatzinfos. Ich dachte mir schon, dass das Erziehungsrecht dem JuSchu vorgeht. Ist halt ein spezielleres Gesetz, wo diese Verantwortung abgegeben wird, aber die anderen Volljährigen können sich nicht auf diese Funktion herausreden, die fallen unter die normalen Regelungen. Und dann kriegt man sie am A...!
 
@MagZero:

Also mein Bruder hat mich, als ich Klein war aufm Sega auch immer Mortal Kombat spielen lassen und trotzdem bin ich Schwul geworden:p... bei mir hat die Behandlung wohl nich gefruchtet :bigsmile:
 
herje, herje, ich zweifle ja stark daran, ob der Konsum bestimmter Vodeospiele einfluss auf die sexuellen Neigungen nimmt... naja vielleicht etwas... aber soooo... XD :eek:
 
Howard 1 hat folgendes geschrieben:

Pyramidhead hat folgendes geschrieben:


herje, herje, ich zweifle ja stark daran, ob der Konsum bestimmter Vodeospiele einfluss auf die sexuellen Neigungen nimmt... naja vielleicht etwas... aber soooo... XD :eek:


Klar, wie z.B Nintndogs!

:bigsmile:

jetzt hast du mich voll erwischt... gegen deine Menschenkenntn is komme ich nicht an... kleine Hunde sind einfach geil!

Spaß beiseite... so meinte ich das nicht... ich halte nichts von Sodomie... *g*

außerdem, wenn ein Spiel das ernsthaft verursachen würde... dann wär ich doch klar für eine Indizierung!
:nut:
 
Ihr seid doch bescheuert :D, indiziert Nintendogs, das verursacht negative Wirkungen und gewisse Neigungen :D
 
nun ja...

manche eigentlich sehr harmlosen Spiele sollte man tatsächlich verbieten, da sie die Aggressionen so dermaßen fördern, dass man sich kaum noch hlaten kann...

aber was soll's...

:bigsmile: :bigsmile: :bigsmile:
 
Pyramidhead hat folgendes geschrieben:

nun ja...

manche eigentlich sehr harmlosen Spiele sollte man tatsächlich verbieten, da sie die Aggressionen so dermaßen fördern, dass man sich kaum noch hlaten kann...

aber was soll's...

:bigsmile: :bigsmile: :bigsmile:



Jupp .. recht haste .. :D .. so manches Jump'n Run vermag mehr zu nerven und aggressiv zu machen als eine gepflegte Shooter und/oder Metzel-Runde! :eek: :D
 
Nur werden Spiele leider nicht aus Qualitätsgründen indiziert - sonst blieben uns "Perlen", wie die "Mortal Kombat Trilogy" (N64) erspart. Das Spiel wurde zwar trotzdem indiziert, aber gerade deswegen haben's sich viele Fans geholt und wurden enttäuscht - der Nachgeschmack bleibt.
 
Gleiches gilt auch für Manhunt. Eigentlich hat sich kein Schwein dafür interessiert, doch dann wurde es groß in den Medien an den Pranger gestellt.
Folge: Lauter Kiddies haben sich gesagt "cool! Das will ich haben" und habens sich, trotz Beschlagnahmung (oder gerade wegen) besorgt.

Das das Gameplay kacke ist, hat dann keinen gestört.
 
"Manhunt" ist nicht direkt schlecht, es mangelt einfach an spielerischer Substanz. Atmosphäre kann man dem Spiel nun wirklich nicht absprechen.
 
Das was ich bei meinem Freund gesehen hab, reichte mir. Über Atmo kann man streiten, hat man sich jedoch an den Gewaltszenen satt gesehen, überwiegt die Langeweile.
 
eben, kacke ist es nicht.
Aber in punkto Stealth ist natürlich Splinter Cell nicht zu schlagen.
Und in punkto Action ist natürlich Gabe Logan cooler. Sogar kompromissloser als Snake.
 
Ich bin wohl einer der wenigen, der Manhunt echt Klasse findet, kann mich echt nicht satt spielen, will ne 2. Teil
 
Spiele ohne Alterskennzeichnung unterliegen im Übrigen - soviel ich weiß - den gleichen Werbe- und Abgabebeschränkungen wie indizierte Titel.

Was mich mehr interessiert ist der Versandhandel von indizierten oder nicht gekennzeichneten Medien. So wie ich das verstehe, ist der Versandhandel für nicht gekennzeichnete Medien komplett verboten, meine Fragen sind nun: Stimmt das wirklich so? Falls ja, gilt das auch für indizierte Titel?
Wär nett, wenn mir das jemand beantworten könnte ;)

Ach ja, das die Indizierung einen gewissen "Werbeeffekt" hat, hat auch zur Folge, dass man sich den Index nicht online ansehen kann, sondern auf den Bundesanzeiger zurückgreifen muss respektive die bei den zuständigen Stellen anfragen stellt. ;)
Hat zwar Char-Lu schon erwähnt, aber ich find es immer wieder lustig ;)
 
Wenn mich jetzt nicht alles täuscht, dann können auch indizierte Medien verschickt werden ... und zwar dann, wenn a) der Käufer sich mittels PA gegenüber dem Handel legitimiert hat und b) ausschließlich das Post-Ident-Verfahren verwendet wird, was eine Aushändigung nur an die betreffende Person sicherstellen soll. Dann ist es meines Wissens möglich.


Und richtig .. alte Games aus NES, Amiga, Megadrive .. usw. Zeiten, die vorzugsweise alle keine wirkliche USK-Kennzeichnungen haben sind automatisch mit "ab 18 Jahren" eingestuft. Außerdem Spiele, die zwar ein PEGI Symbol (europäische Einstufung) haben, gelten auch automatisch "ab 18".
 
eben. Und genauso sind ja auch die "ollen Kamellen";) bei Euch im Shop ausgewiesen, nämlich als "ab 18 gegen Altersnachweis".
 
Aber was willste machen?! Die Gesetzgebung bzw. der Jugendschutz sieht es so vor, also bleibt - willst Dir nicht massig Ärger ins Haus holen - nicht viel übrig. Es ist am Ende totaler Humbuk, selbstredend .. aber die Alternativen dazu sehen ziemilch düster aus bzw. es gibt keine ..
 
das hab ich auch schon gehört, dass die Spiele ohne Kennzeichnung auf einmal ab 18 sind... aber ganz ehrlich, wird das tatsächlich betraft, wenn ein Laden einem 13-Jährigen meinetwegen so ein altes Tetris für den SNES verkauft?
Oder ist es offiziell nicht erlaubt aber kein Hahn kräht danach?

....ich meine mich dunkel erinnern zu können, dass ich mal so einen Fall hatte, wo ich dann mit einem Gesicht bis zum Boden wieder aus dem Laden geschlichen bin, weil ich ein Gameboy spiel nicht kaufen konnte... da war die Regelung noch ganz frisch.

Aber ich hab mir auch zu FSK-Zeiten Silent Hill2 gekauft, da war ich 13 und ein Jahr später wollte ich es für PC... das war wie ein Faustschlag ins gesicht... da wurde auf einmal aus der FSK (
 
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