partykiller
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@ CharLu-KittyCharLu hat folgendes geschrieben:
@ party-Maus
danke für die Zusatzinfos. Ich dachte mir schon, dass das Erziehungsrecht dem JuSchu vorgeht. Ist halt ein spezielleres Gesetz, wo diese Verantwortung abgegeben wird, aber die anderen Volljährigen können sich nicht auf diese Funktion herausreden, die fallen unter die normalen Regelungen. Und dann kriegt man sie am A...!