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Allgemeine Frage zum Thema indiziert

Hm die USK hat Ninja Gaiden einmal mit einen 16er und 18er Stick versehen und Perfect Dark ist ab 18 und auf dem Index sind die net, sonst hätte Amazon den Verkauf längst eingestellt.
 
@ partykiller

Nein, weder das eine noch das andere Spiel sind auf dem Index. Mir würde auch kein wirklich sinniger Grund einfallen, warum das so sein sollte.


Und wg. Amazon UK .. leider Irrtum - Europa Zugehörigkeit hin oder her. Wollten letzte Woche Full Auto für die Xbox 360 bestellen, weil wirklich klasse Preis. Und was war? Die Meldung kam "sorry, no delivery to your Country possible". Haben erst gedacht ist'n Scherz .. ist aber leider keiner. :blackeye: Und ja, es muss wohl erst seit Kurzem so sein .. verrückt dabei ist nur, Filme, Bücher, Musik-CDs gehen weiterhin .. nur Spiele/Software nicht, da meckert das Bestellfeld, so bald man die Order abschicken will.



Und wg. der unterschiedlichen Rankingvergabe bei Ninja Gaiden ist der Grund ganz einfach:

Die erste Einstufung des Spiels hat bei der USK-Prüfung eine ab 18 ergeben. Das wollte der Hersteller nicht (klar, beschert weniger Verkäufe), also hat er fix die Köpfugnsfunktion bei menschlichen Gegnern entfernt und heraus gekommen ist eine Einstufung ab 16 Jahren. Hingegen bei Ninja Gaiden Black war es den Herstellern dann offensichtlich egal, denn die Version kam ungekürzt und dementsprechend ab 18 Jahren auf den Markt.
 
Danke für die Infos.

Ich hatte mich nur gewundert, weil in der Kleinanzeigenrubik mein Thread für Perfect Dark und Ninja Gaiden plötzlich weg war.

Da dachte ich eben, dass einer der Titel indiziert war, was mich etwas verunsicherte. Dann versuche ich es einfach nochmal.
 
also irgendwie lese ich überall was anderes egal zu welchem spiel .. besitz ist verboten .. nein nur kauf is verboten .. nein nur vertrieb ist verboten ... gibs nicht irgendwo mal offzielle aussagen ?? zu bestimmten titeln mit strafmaß etc...
 
Also kleines Beispiel:

Manhunt:

öffentlicher Verkauf >>> Verboten
Privater Besitz >>> erlaubt
öffentliche Werbung >>> Verboten

Das Spiel wurde per Gericht verboten, falls dich jemand damit erwischt(außerhalb von deinen Privaten Gelände), droht dir eine Strafe
 
@charlu:

Demnach darf er Leuten unter 18 Jahren weder zugänglich gemacht werden noch darf ein solcher Titel an sie verkauft werden

Stimmt das wirklich? Wenn zb ein 20 Jähriger seinem 10 jährigen Bruder ein indiziertes Spiel zu spielen gibt, macht er sich damit strafbar?

Ich erinnere mich, das mein Bruder mich als kleines Kind Mortal Kombat 2 (sogar beschlagnahmt) hat spielen lassen.

Hmmm...
 
Ex.tinct Sun hat folgendes geschrieben:

@charlu:


Demnach darf er Leuten unter 18 Jahren weder zugänglich gemacht werden noch darf ein solcher Titel an sie verkauft werden


Stimmt das wirklich? Wenn zb ein 20 Jähriger seinem 10 jährigen Bruder ein indiziertes Spiel zu spielen gibt, macht er sich damit strafbar?


Ich erinnere mich, das mein Bruder mich als kleines Kind Mortal Kombat 2 (sogar beschlagnahmt) hat spielen lassen.


Hmmm...
wenn du ihn nich magst: VERKLAG IHN! :D
 
@magzero:

Sieh hin! Sieh hin, was du mir damals angetan hast! Ich bin für mein Leben gekenzeichnet! :meckern:

( :bigsmile: )
 
Ex.tinct Sun hat folgendes geschrieben:

@charlu:

Demnach darf er Leuten unter 18 Jahren weder zugänglich gemacht werden noch darf ein solcher Titel an sie verkauft werden

Stimmt das wirklich? Wenn zb ein 20 Jähriger seinem 10 jährigen Bruder ein indiziertes Spiel zu spielen gibt, macht er sich damit strafbar?

Jupp, das ist so korrekt - allerdings bezieht sich das auf den Handel - der darf indizierte Spiele weder bewerben, noch öffentlich ausstellen noch an Jugendliche unter 18 Jahren verkaufen. Bzw. private Personen ist dieses Vorgehen auch untersagt (siehe z.B. Auktionsplattformen, usw.)

In dem von Dir beschriebenen Fall sollte dann eigentlich die Vernunft des Volljährigen die Oberhand haben .. am Ende greift hier aber (noch) kein Gesetz. Es ist nur moralisch bemessen total daneben und unterwandert das JuSchu .. belangt wird so etwas aber nicht.


@ Swar
Ganz so einfach ist es nicht, denn Manhunt ist nicht nur indiziert sondern beschlagnahmt! Ist nochmals ein kleiner Unterschied .. und der Paragraph, infolgedessen die Beschlagnahmung erfolgt ist, ist am Schluss maßgeblich. So gibt es hier um die sechs oder sieben Paragraphen, die greifen können und ein Teil davon besagt dann auch, dass dann sogar der private Besitz strafbar ist. Im konkreten Fall gabs hier zwar noch nie wirklich offenkundig großen Trouble, aber die Sachlage in einem solchen Fall ist dennoch eindeutig.


Generell ..
Und wer den genauen Wortlaut braucht, sollte den Bundesanzeiger studieren .. oder mal das JuSchu näher unter die Lupe nehmen. Im Zweifel geben auch USK und Co. durchaus auf ernst gemeinte Anfragen Auskunft.
 
Ex.tinct Sun hat folgendes geschrieben:

@magzero:


Sieh hin! Sieh hin, was du mir damals angetan hast! Ich bin für mein Leben gekenzeichnet! :meckern:


( :bigsmile: )
tut mir leid ich wollte nur nich das du schwul wirst - vergeblich :D
 
boa ist das kompliziert... ich schaff mir ne blechkiste an, hau da alles rein und red einfach ned drüber... XD
 
nun, ein Erziehungsberechtigter, der seinen minderjährigen Kindern gestattet, 18er Spiele zu spielen, missachtet zwar die Altersfreigaben, allerdings hat er als Erziehungsberechtigter eine bessere Möglichkeit, hier einzugreifen bzw. die Reife seoiner Kinder zu beurteilen.

Man würde und könnte den Vater wohl nicht belangen. In Geschäften und manchmal auch auf Flohmärkten wird häufig nach einem großen Bruder oder einer erwachsenen Begleitperson gefragt, wenn ein kleiner Knirps etwas "nicht ganz altersgemäßes" haben möchte.
Dann sieht es nämlich wie ein Verkauf an einen Berechtigten aus.

Dennoch glaube ich, dass das Erziehungsrecht der Eltern an der Stelle Vorrang hat. In Begleitung Erwachsener dürfen unter 16jährige wohl auch in der Öffentlichkeit rauchen und Wein oder Bier konsumieren, hier ist wieder Erziehungsrecht vor dem normalen Jugendschutz. Wenn der Erziehungsberechtigte gerade steht für das Aushebeln der Schutzvorschriften, dann scheint es kein rechter Verstoß zu sein.
 
Cool, ich glaub ich nehm gleich Manhunt aus meinem Regal und lauf damit nen bisschen draußen rum.:bigsmile::bigsmile:

Mal gucken ob die Polizei mich anhält.:sun:
 
MagZero hat folgendes geschrieben:
tut mir leid ich wollte nur nich das du schwul wirst - vergeblich :D

Keine Sorge. Du bist das beste Beispiel, warum man nicht schwul werden sollte. :bigsmile:

Ach ja, Trigun sucks! :p
 
@ party-Maus ;)

Der Erziehungsberechtigte wird eigentlich gar nicht belagt - denn hier greift das JuSchu nicht wirklich. Das JuSchu ist ja nur eine Sache, die den Handel trifft und der dann auch am Ende belangt werden kann. Wenn sich Eltern über eine Empfehlung hinweg setzen, dann ist das traurig - aber ohne Konsequenzen, zumindest für diesen jeweiligen Elternteil bzw. Sproß.

Anders hingegen dann die Verschärfungen, die - ich sags mal weitläufig - verantwortungsbewußte, volljährige Zocker - erdulden müssen, die letztlich (Hallo Herr Beckstein :knockout: ) dann angeblich ja auch noch vor sich und ihren Spielwünschen geschützt werden müssen ... und der Handel, der irgendwann dann keinen Bock mehr drauf hat solche Waren zu vertreiben ..

An sich ist der JuSchu ja ne feine Sache und vor allem auch recht durchdacht. Die Schwierigkeit ergibt sich nur leider daraus, dass die Erziehungsberchtigten viel zu oft null Verantwortung zeigen und auch haben - und dann nützt das beste JuSchu nix mehr.
 
Null Verantwortung ? Du meinst Null Ahnung wenn ich sehe, wenn Eltern ihren lieben Kinderchen Resident Evil 4 oder Doom 3 kaufen, dann liegt es daran, das sie Null Ahnung haben und danach ist Geschrei nach dem Verbot groß.
 
Swar hat folgendes geschrieben:

Null Verantwortung ? Du meinst Null Ahnung wenn ich sehe, wenn Eltern ihren lieben Kinderchen Resident Evil 4 oder Doom 3 kaufen, dann liegt es daran, das sie Null Ahnung haben und danach ist Geschrei nach dem Verbot groß.

Wenn der Erziehungsberechtigte an die geistige Reife des Kindes glaubt, ist es doch OK. Und meistens kaufen sie ja die Spiele, weil sie gut sind und achten nicht auf den Gewaltpegel/USK Freigabe.
 
Ex.tinct Sun hat folgendes geschrieben:

Swar hat folgendes geschrieben:


Null Verantwortung ? Du meinst Null Ahnung wenn ich sehe, wenn Eltern ihren lieben Kinderchen Resident Evil 4 oder Doom 3 kaufen, dann liegt es daran, das sie Null Ahnung haben und danach ist Geschrei nach dem Verbot groß.


Wenn der Erziehungsberechtigte an die geistige Reife des Kindes glaubt, ist es doch OK. Und meistens kaufen sie ja die Spiele, weil sie gut sind und achten nicht auf den Gewaltpegel/USK Freigabe.

Ja toll und wenn das Kind nicht die geistige Reife hat und die Eltern das Spiel trotzdem kaufen, das fängt das Geschrei nach Verbot an und daran bilden sich die Politiker die Meinung, denen ist es egal, ob derjenige eine Klatsche hat.

Bestes Beispiel:

Robert Steinhäuser, glauben die Politiker in allen ernstes, das er wegen Videospiele ein Massaker angerichtet hat ?

Never
 
@ Swar

Am Ende spielt es keine Rolle ob null Verantwortung oder null Ahnung .. Ahnung kann man sich holen, wenn man Verantwortungsgefühl hat und sich dafür interessiert, was der Sprößling tut und mit was er sich beschäftigt. Aber das wäre ja bekanntlich zu einfach .. :knockout: .
 
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