J. van Ossel
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@Vorgängerthread:
@OtaQ & pitlobster:
Beachtet nun folgendes ...
Desweiteren verlange ich nicht nur von euch eine Richtigstellung sondern auch von den Betreibern dieser Seite.
Und weil wir gerade dabei sind scheint sich kaum einer auszukennen von euch ... denn die Runen der SS sahen bestimmt nicht so aus .. siehe hier
Sollte dieses thema im Sande verlaufen sehe ich mich gezwungen gegen oben genannte Personen rechtliche Schritte einzuleiten!
MfG

@OtaQ & pitlobster:
Beachtet nun folgendes ...
§ 186 Üble Nachrede
Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird, wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Desweiteren verlange ich nicht nur von euch eine Richtigstellung sondern auch von den Betreibern dieser Seite.
Und weil wir gerade dabei sind scheint sich kaum einer auszukennen von euch ... denn die Runen der SS sahen bestimmt nicht so aus .. siehe hier
Sollte dieses thema im Sande verlaufen sehe ich mich gezwungen gegen oben genannte Personen rechtliche Schritte einzuleiten!
MfG

Pitlobster
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