wwe_fan
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Hi Leute, bräuchte mal ein wenig fachmännischen Rat von jemandem, der sich möglichst ein bisschen im rechtlichen Bereich auskennt.
Meine Freundin hat heute in nem Fotoladen ne Digitalkamera gekauft, die sie mir zu Weihnachten schenken möchte. Um sicherzugehen, dass die Kamera mir auch gefällt, durfte ich sie heute schon einmal kurz betrachten (also nur den Karton, um die Marke etc. zu sehen).
Da ich mir eigentlich eine andere Kamera gewünscht hatte, wär es gut, wenn sie das heute gekaufte Exemplar wieder zurückgeben könnte. Auf dem Kassenbon steht unten jedoch "Umtausch nur gegen Gutschein" (der Verkäufer soll das beim Kauf auch noch einmal extra erwähnt haben). Meine Frage ist nun, ob das Ganze eigentlich legal ist? Ich meine nämlich einmal gehört zu haben, dass für Verkäufer die Pflicht besteht, zumindest in einem gewissen Zeitraum nach dem Kauf auch das Bargeld zu erstatten. Google liefert da leider auch nur teils ziemlich widersprüchliche Infos.
Meine Freundin hat heute in nem Fotoladen ne Digitalkamera gekauft, die sie mir zu Weihnachten schenken möchte. Um sicherzugehen, dass die Kamera mir auch gefällt, durfte ich sie heute schon einmal kurz betrachten (also nur den Karton, um die Marke etc. zu sehen).
Da ich mir eigentlich eine andere Kamera gewünscht hatte, wär es gut, wenn sie das heute gekaufte Exemplar wieder zurückgeben könnte. Auf dem Kassenbon steht unten jedoch "Umtausch nur gegen Gutschein" (der Verkäufer soll das beim Kauf auch noch einmal extra erwähnt haben). Meine Frage ist nun, ob das Ganze eigentlich legal ist? Ich meine nämlich einmal gehört zu haben, dass für Verkäufer die Pflicht besteht, zumindest in einem gewissen Zeitraum nach dem Kauf auch das Bargeld zu erstatten. Google liefert da leider auch nur teils ziemlich widersprüchliche Infos.
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