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Screenshots von Snes auf Webseite Illegal?

snes-games

Neuer Benutzter
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15.07.2006
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Hallo,
ich habe vor einem Monat damit angefangen eine Webseite aufzubauen auf der ich Screenshots von Snes Spielen gezeigt habe. Ich hatte vor zu jedem Snes Spiel 6 Bilder auf der Webseite anzeigen zu lassen. Jetzt wurde die Webseite gesperrt.

Begründung:

Hallo snes-games,Deine Website wurde aus folgendem Grund gesperrt: Die Inhalte Ihres Homepage Accounts haben gegen unsere Nutzungsbedingungen verstossen und wurden vom Netz genommen.

(Copyrightverletzung - Nintendo)

Da bei euch auch Screenshots von Snes Spielen zu sehen sind würde ich gerne erfahren wie ihr das geregelt habt. Habt ihr bei Nintendo nachgefragt und erlaubnis bekommen? Oder ist das garnicht Illegal?
 
Eigentlich ist das zeigen von Screenshots oder Bildern von Spielen legal, kann es sein das du irgendwelche Snes Roms angeboten hast ?!? hehe
 
Nein keine Roms. Nur Bilder!
Ich dachte mir schon das das Legal ist.
Was sagen den die Admins dieser Webseiter hier dazu? Schauen die hier ab und zu mal rein?
 
snes-games hat folgendes geschrieben:

Nein keine Roms. Nur Bilder!
Ich dachte mir schon das das Legal ist.
Was sagen den die Admins dieser Webseiter hier dazu? Schauen die hier ab und zu mal rein?
Die schauen jeden Tag hier rein!
 
Hab jetzt einen anderen free Webspaceanbieter gefunden. www.kilu3.de

Die Flashanimation von Street Fighter II ist bei tripod aber ich glaub die sind zu langsam irgendwie puffert der dauernt.

Kann das mal jemand mit einer guten Leitung testen?

http://www.snes-bilder.de.vu/
 
Die Begündung von deinem bisherigen Webhoster ist doch sehr aussagekräftig.
Ob die Bilder wirklich eine Copyrightverletzung darstellen, sein mal dahingestellt. Das kommt wahrscheinlich ganz auf den Kontext in dem die Bilder dargestellt werden an und natürlich auch aus welcher Quelle sie stammen. Aber wenn dein Webhoster das in seinen Nutzungsbedingungen untersagt, ist alles doch klar. Er sagt "is nich" also gilt "is nich" ;)

mfg

DrKuelah
 
DrKuelah hat folgendes geschrieben:
Ob die Bilder wirklich eine Copyrightverletzung darstellen, sein mal dahingestellt.
mfg

DrKuelah


Ja das ist aber gerade das Wichtige das zu wissen. Ob Bilder von irgend einem Spiel selber gemacht und veröfftlicht werden dürfen. Eigentlich dürfte das den Firmen aber egal sein. Sie machen schon seit Jahren null Umsatz mit Super Nintendo Spielen.

Hat sich bei euch schomal irgend ein Hersteller beschwert?


Das mit dem Puffern ist natürlich ärgerlich ich suche schon einen anderen free Webspace Anbieter aber bis jetzt noch keinen gefunden bei dem man 7 MB Dateien hochladen kann.
 
Es ändert nichts an der Tatsache, dass die Rechte an den Bildern bei jemand anders liegen, nämlich bei Nintendo.

Und ob die damit Umsatz machen oder nicht, ist irrelevant.

Der Urheberrechtsinhaber bestimmt die Nutzung.
 
snes-games hat folgendes geschrieben:

DrKuelah hat folgendes geschrieben:
Ob die Bilder wirklich eine Copyrightverletzung darstellen, sein mal dahingestellt.
mfg

DrKuelah


Ja das ist aber gerade das Wichtige das zu wissen. Ob Bilder von irgend einem Spiel selber gemacht und veröfftlicht werden dürfen. Eigentlich dürfte das den Firmen aber egal sein. Sie machen schon seit Jahren null Umsatz mit Super Nintendo Spielen.

Hat sich bei euch schomal irgend ein Hersteller beschwert?


Das mit dem Puffern ist natürlich ärgerlich ich suche schon einen anderen free Webspace Anbieter aber bis jetzt noch keinen gefunden bei dem man 7 MB Dateien hochladen kann.


Bei uns beschweren sich ständig irgendwelche Hersteller, wenn auch aus anderen Gründen.

Was soll das ganze Geschwätz solange Du nicht in der Lage bist, die AGB´s deines bisherigen Providers selbst zu lesen oder offenzulegen. Das dürfte dann sicher viel aufklären. Oder willst du hier lustige Ratespiele veranstalten?
 
Möglicherweise liegt es an den Direktlinks zu den Emulatoren-Seiten.
Die sind in jedem Fall nicht unbedingt empfehlenswert auf der Startseite und schon gar nicht im selben Atemzug wie die offizielle Nintendo-Seite zu erwähnen. ;)
 
Was soll das ganze Geschwätz solange Du nicht in der Lage bist, die AGB´s deines bisherigen Providers selbst zu lesen oder offenzulegen.

Die AGBs sind mir herzlich egal. Es geht darum obs allgemein verboten ist.Es gibt sogar Webseiten mit ROMs. Die Betreiber schreiben dann sowas wie "Nur Downloaden wenn man das Orginal hat".

Das kann doch nicht sein oder?
 
Habe eine Email von Nintendo bekommen. So wie ich sie verstehe darf ich die Webseite betreiben wenn ich ein bestimmten Text hinzufüge.

Hallo David!

Vielen Dank für Ihre eMail.

Wie Sie sich sicherlich vorstellen können, erreichen uns täglich jede Menge Anfragen in Bezug auf die Gestaltung von privaten Homepages und Projekten, die das Thema Nintendo beinhalten.



Artworks sowie Wörter wie zum Beispiel "Nintendo", "Game Boy" oder die Namen unserer Videospielhelden und Spiele sind rechtlich geschützt.



Leider müssen wir Ihnen mitteilen, dass Nintendo of Europe grundsätzlich Anfragen bezüglich einer Verwendung von urheberrechtlich oder markenrechtlich geschütztem Material durch Dritte ablehnt. Eine Unterstützung von privaten Homepages und Projekten durch Nintendo of Europe ist dementsprechend nicht möglich.



Selbstverständlich möchten wir Sie nicht grundsätzlich daran hindern, Ihr Vorhaben umzusetzen. Dennoch müssen wir Ihnen die Verwendung von oben genannten Materialien untersagen, sollte dadurch der Eindruck entstehen, dass ein Sponsoring, eine Billigung durch Nintendo oder eine Verbindung mit den Dienstleistungen von Nintendo besteht oder in anderer Art und Weise die gewerblichen Schutzrechte von Nintendo verletzt werden.



Um den Eindruck zu verhindern, dass es sich bei Ihrer Seite um eine offizielle Nintendo-Page handelt bzw. dass Nintendo die Seite in irgendeiner Weise unterstützt, sollte ein kurzer entsprechender Vermerk ("Dies ist keine offizielle Nintendo-Seite bzw. wird nicht von Nintendo unterstützt.") auf Ihrer Homepage stehen.



Aus organisatorischen Gründen ist eine Überprüfung von privaten Homepages derzeit nicht möglich. Generell behält sich Nintendo jedoch vor, gegen Verwendungen vorzugehen, die dieses Recht verletzen.



Wir hoffen, wir konnten Ihnen behilflich sein und wünschen Ihnen noch viel Spaß mit den Nintendo-Produkten.

Mit freundlichen Grüßen

Thomas Resch
Communication Center
Nintendo Deutschland
www.nintendo.de
 
Jeder Anbieter hat seine eigenen AGBs bei jedem sind sie anders. Menschen die vom deutschen Recht kein Ahnung haben denken das die AGBs das wichtigste der Welt sind. :crazy:

Wen irgend eine AGB gegen das BGB verstößt ist sie nichtig. Deswegen sind AGBs nur für Leute interessant die die BGBs nicht kennen.

Lustig wäre es in eine AGB zu schreiben "Wenn Sie auf OK klicken gehörten ihre Kinder mir". Du würdest die dann abgeben simmts? :crazy:


Naja da hier anscheinend viele Trolle sich angelockt fühlen möge der zuständige Moderator diesen Thred bitte schließen.

Danke
 
teafortwo hat folgendes geschrieben:

snes-games hat folgendes geschrieben:


Was soll das ganze Geschwätz solange Du nicht in der Lage bist, die AGB´s deines bisherigen Providers selbst zu lesen oder offenzulegen.



Die AGBs sind mir herzlich egal. Es geht darum obs allgemein verboten ist.Es gibt sogar Webseiten mit ROMs. Die Betreiber schreiben dann sowas wie "Nur Downloaden wenn man das Orginal hat".



Das kann doch nicht sein oder?



:crazy:


DAS sagt ja wohl genug über dich :bigsmile:

Ich denke, er wollte damit andeuten, dass es ihm in dieser Diskussion nicht um die AGBs eines einzelnen Anbieters, sondern um das grundsätzliche Verbot von Screenshot-Veröffentlichungen geht.

EDIT: Sorry, 3er-Quote...
:halo: :blackeye:
 
interessante Einstellung.
Verträge eingehen und nachher sagen, dass die ABGs einem egal sind.

Es lebe der Vertragsbruch!

Sicher stimmt es, dass einige Bestimmungen von ABGs unwirksam sind, aber das entscheidet man nicht nach good will oder wie es einem gerade passt.
Dazu braucht es dann schon Präzedenzfälle oder Urteile.
 
chweig, churke!:bigsmile:

@snes-games
Dass AGBs nicht alle astrein sind, ist ja klar.
Aber dass sie komplett nichtig sind, ist auch Müll. Da kann man sich nicht den Passus raussuchen, den man nach eigenem Rechtsempfinden für nichtig hält. Wenn es dazu schon Urteile gab, dann sieht es anders aus.
Wenn Du aber einen Passus hast, der Dir nicht gefällt, dann geh den Vertrag entweder nicht ein, ansonsten musst Du die Nichtigkeit der Klauseln eben auf dem Klageweg feststellen lassen, wenn vorher noch keiner das getan hat. Denn sonst gilt Deine Privatvereinbarung sehr wohl.
Meistens enthalten die AGB auch die salvatorische Klausel, damit wenigstens der wirksame Teil der AGB noch gelten soll.
Aber Du hast ja wenigstens schon mal den ersten Schritt getan und Dir einen anderen Provider gesucht. So kann man es auch machen.
 
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