Muss ich die DVDs zurück geben?

RIPchen hat folgendes geschrieben:

Haha, ich habe letztens am Hauptbahnhof in München an einem Media Markt Automat Kopfhörer gekauft, weil meine alten auf dem Weg in die Stadt urplötzlich ausfielen (MM hat in München zwei Automaten, an denen man Elektro-Zeugs kauft, dass man vielleicht mal für einen Urlaub vergessen könnte). Statt einem Paar Sennheiser Kopfhörer habe ich nun drei. Schade, dass die Dinger übelste Kabelgeräusche haben:(

War das ein einarmiger Bandit? :bigsmile:
 
Danke für euer Feedback, also wer Arkham Asylum CE :xb360: (dt) OVP (ob die DLC-Codes drin sind weiss ich nicht, aber amazon hat mir einen per Mail geschickt als präventiv Notfallcode, die könnt ich dann evt nachreichen) sucht sollte in ca 2 Wochen mal nen Blick ins Kleinanzeigenforum werfen ;)
 
Es wurde ja schon einiges geschrieben, da bleibt kaum noch was übrig.

Ungefragt zugesandte Ware? Am besten nicht in Gebrauch nehmen und sich wie der Eigentümer der Ware aufführen, sonst könnte das als "Annahme eines Angebotes" aufgefasst werden und dann eine Zahlungspflicht auslösen.
Dem versender Bescheid geben, OVP in Frieden lassen, Frist für Abholung setzen, notfalls sogar die Berechnung von Einlagerkosten in Aussicht stellen. Nach Verstreichen der Frist müsste dann Gefahrenübergang sein, in diesem Fall bewahrheitete sich der Gefahrenübergang dann ja offenbar direkt vor der Haustür.:D
Tja, Zufallsschaden trägt der Eigentümer (casum sentit dominus), und da Du selbiger noch nicht geworden bist, wenn Du Dir die Dinge nicht zueignest (hast Dich ja standhaft geweigert) :D, hat der Versender wohl gelitten. :sun:
 
Zurück