Muss ich die DVDs zurück geben?

Mustafa2

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Hallo,
Ich habe von einer Firma in Ebay ca. 350 Filme bekommen obwohl ich sie nicht bestellt habe.
Ich habe mich dann gleich bei denen gemeldet das sie es abholen sollen.
Vor 3 Wochen haben sie gesagt das sie es abholen und das haben sie immernoch nicht gemacht.
Ich habe dann am Sonntag geschrieben das ich die DVDs nicht hergebe wenn sie es nicht bis heute abholen.

Ich wollte euch jetzt fragen ob ich verpflichtet bin die DVDs wieder zurück zu geben das ist einfach ne unverschämtheit was die da machen des sind 2 Riesige Packete die schon ne ewigkeit bei mir rumstehen wenn sie es nicht abholen sind die selber schuld.

Und die Filme wurden auf meinen Namen geschickt also kein Fehler von der Post.
 
ich bin mir nicht 100% sicher, aber ich meine mal gehört zu haben, dass, wenn du etwas bekommst, dass du nicht bestellt hast, behalten darfst.

War mal bei so ner ARD-Doku ein Thema.

Aber wir haben ja genug Hobbyjuristen hier, die Dir die Frage beantworten können.
 
Mustafa2 hat folgendes geschrieben:

Hallo,

Ich habe von einer Firma in Ebay ca. 350 Filme bekommen obwohl ich sie nicht bestellt habe.

Ich habe mich dann gleich bei denen gemeldet das sie es abholen sollen.

Vor 3 Wochen haben sie gesagt das sie es abholen und das haben sie immernoch nicht gemacht.

Ich habe dann am Sonntag geschrieben das ich die DVDs nicht hergebe wenn sie es nicht bis heute abholen.


Ich wollte euch jetzt fragen ob ich verpflichtet bin die DVDs wieder zurück zu geben das ist einfach ne unverschämtheit was die da machen des sind 2 Riesige Packete die schon ne ewigkeit bei mir rumstehen wenn sie es nicht abholen sind die selber schuld.


Und die Filme wurden auf meinen Namen geschickt also kein Fehler von der Post.

Wenn dich die Kisten stören, dann schick sie zu mir! Versand übernehme ich! ;)
 
tiepilot82 hat folgendes geschrieben:

Mustafa2 hat folgendes geschrieben:


Hallo,


Ich habe von einer Firma in Ebay ca. 350 Filme bekommen obwohl ich sie nicht bestellt habe.


Ich habe mich dann gleich bei denen gemeldet das sie es abholen sollen.


Vor 3 Wochen haben sie gesagt das sie es abholen und das haben sie immernoch nicht gemacht.


Ich habe dann am Sonntag geschrieben das ich die DVDs nicht hergebe wenn sie es nicht bis heute abholen.



Ich wollte euch jetzt fragen ob ich verpflichtet bin die DVDs wieder zurück zu geben das ist einfach ne unverschämtheit was die da machen des sind 2 Riesige Packete die schon ne ewigkeit bei mir rumstehen wenn sie es nicht abholen sind die selber schuld.



Und die Filme wurden auf meinen Namen geschickt also kein Fehler von der Post.


Wenn dich die Kisten stören, dann schick sie zu mir! Versand übernehme ich! ;)

Nein danke :)
Mich stören die nur wenn ich warte das es abgeholt wir und keiner kommt.
Wenn ich sie aber behalte stören sie mich nicht :)
 
Unbestellte Ware darf man nur dann behalten, wenn kein Irrtum beim Versand oder bei der Zustellung erfolgt ist. Wenn sie Dir das aus Versehen geschickt haben (Adresse geirrt oder so), dann musst du es schon zurückgeben.

Wenn sie es Dir geschickt haben, weil sie mal testen wollten, ob Du dann evtl. zahlst, dann darfst du es behalten.
 
piko hat folgendes geschrieben:

ich bin mir nicht 100% sicher, aber ich meine mal gehört zu haben, dass, wenn du etwas bekommst, dass du nicht bestellt hast, behalten darfst.

Das stimmt fast, man darf sie aber nicht benutzen. Wenn du die Ware irgendwo abstellst, kann dich keiner zwingen nur einen Finger zu krümmen. Um die Unbestellte Ware muss sich das entsprechende Unternehmen kümmern. Wenn man sich die Filme aber anschaut, dann macht man ja deutlich, dass man die Ware haben möchte. Und wenn man es bestellt hat, dann sowieso.

Und wie kommen die eigentlich dazu? :bigsmile:
 
Sind aber Hauptsächlich billig Filme :)
Ich habe bei denen 7 Filme bestellt habe die auch bekommen aber noch 2 Riesige Packete mit den Filmen als zugabe :)
Die haben gemeint die Packete sollten an jemand anderen gehen aber die haben es irgendwie an meine Anschrift gesendet weis auch nicht wie die dazu gekommen sind :)
 
Dann darfst Du's nicht behalten - das ist ein Irrtum beim Versand, keine Lieferung unbestellter Ware. Ist juristisch ein Unterschied.
 
/ Elias / hat folgendes geschrieben:

Dann darfst Du's nicht behalten - das ist ein Irrtum beim Versand, keine Lieferung unbestellter Ware. Ist juristisch ein Unterschied.

Bei nichtbestellter Ware unterscheidet das Gesetz lediglich unter Privatleuten und Kaufleuten. Bei Kaufleuten ist es so das die Annahme der Ware eine Einwilligung zur Abnahme darstellt und die Ware auch dementsprechend bezahlt werden muss.

Bei Privatleuten sieht das anders aus, wird eine unbestellte Sendung geliefert musst du als Privatperson heute dem Verkäufer nichtmal mehr die Möglichkeit zur Abholung der Sendung geben. Einen "Irrtum beim Versand" gibt es nicht weil von Kaufleuten (die einem das ja nunmal zuschicken) eben nach dem Gesetz erwartet wird das derartige Dinge nicht passieren dürfen.

Unbestellt zugesendete Ware darf ausgepackt, benutzt oder auch entsorgt werden. Es gibt kein Gesetz das eine Privatperson stand heute dazu verpflichtet unbestellte Ware aufzuheben. Wäre auch irgendwo noch schöner, man stelle sich mal vor man bekommt 20 Paletten Dachziegel geliefert und müsste die bei sich solange Einlagern bis sich der Anbieter dazu bequemt diese wieder abzuholen.

Zur Rückgabe der Ware verpflichtet ist eine Privatperson lediglich dann wenn es sich erkennbar um eine Fehllieferung handelt. Das kann beispielsweise dann der Fall sein wenn auf dem Adressaufkleber ein anderer Name aber eben deine Anschrift stehen würde. Auch dann ist man jedoch nicht verpflichtet den Verkäufer über diesen Umstand zu informieren.

Eine unbestellte Lieferung an dich als Privatperson zu versenden verstößt gegen das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb. Hier ist in jedem Fall der Verkäufer der Dumme, du musst überhaupt nichts tun. Weder den Verkäufer darauf hinweisen noch ihm die Ware, möglicherweise auch noch auf deine Kosten, zurücksenden. Du kannst sogar noch Rechtsschritte gegen den Verkäufer wegen einer solchen Lieferung einleiten.

Fakt ist dir entstehen Kosten durch eine solche Lieferung, sei es durch Telefonate mit dem Verkäufer oder auch durch die Rücksendung. Schon der Weg zur Post ist ein gewisser Aufwand den das Gesetz privatpersonen nicht zumuten will. Sollte man sich doch für eine Rücksendung entscheiden, können alle diese Kosten gegenüber dem Verkäufer geltend gemacht werden, selbst Lagerkosten bei dir daheim müsste der Verkäufer dann ggf. bezahlen. Und wenn du nachweist das du ein Zimmer hättest vermieten können wenn es nicht durch die unbestellte Ware blockiert gewesen wäre, muss auch das gezahlt werden.

Das Gesetz schützt ganz klar die privatpersonen, handelt es sich wirklich um eine unbestellt zugesandte Ware muss überhaupt nichts unternommen werden wenn man das nicht möchte.


@Mustafa

Für dich gilt nun wenn auf dem Adressaufkleber des großen Paketes dein Name und deine Adresse stand, ist der Rest nicht mehr dein Problem. Wenn der Verkäufer sich meldet und sagt er hätte gerne seine Filme wieder, kannst du sagen die hast du verbrannt und würdest von jedem Gericht in Deutschland dafür Recht bekommen.

Der Verkäufer müsste dir beweisen das du die Ware bestellt hast, was er in der Regel nicht kann. Was folgen könnte wären Mahnbriefe und Inkassoschreiben auf die entgegen der weitläufigen Meinung auch nicht reagiert werden müsste. Erst wenn ein schreiben vom Gericht ins Haus flattert solltest du von deiner Seite aus einen Anwalt kontaktieren. Kommt es dann zu einem Gerichtsverfahren kommen wieder die o.g. Punkte zum tragen, der Verkäufer kann dir nicht beweisen das du die Ware haben wolltest, er hat sie dir aber dennoch zugesandt. Dadurch ist immer der Verkäufer der dumme und nicht du als Verbraucher. Ein Grund warum Gerichtsverfahren in solchen Situationen meist gemieden werden. Auch deine eigenen Gerichtskosten müsste am Ende der Verkäufer tragen denn der trägt die alleinige schuld an der Lieferung.

Da du wie gesagt eine Privatperson bist, stellt die Annahme der Lieferung noch keine Einwilligung zum Kauf dar. Anders sähe es lediglich bei einer Nachnahmesendung aus. In jedem Fall, so ist es übrigens auch im normalen Ladengeschäft, kommt ein wirsamer Kaufvertrag mit der Bezahlung der Ware zustande.

Das ist auch der einzige Punkt wo du als Verbraucher wieder ein bisschen gelinkt wirst. Wenn nämlich beispielsweise dein Nachbar eine Nachnahmesendung für dich annimmt und bezahlt, gilt der Kaufvertrag als geschlossen und du kannst nichts mehr dagegen tun. In der Praxis wird man Nachbarn die einem mal eben die Pakete ungefragt bezahlen jedoch zum Glück eher selten finden.

Ansonsten gilt ganz klar das die Annahme alleine keine Einwilligung zum Kauf darstellt und auch die Benutzung tut dies nicht. Alles wohlgemerkt nur gültig für Privatkunden.
 
offiziell habe ich gestern abend die 2 Packete vor die Tür gestellt und jetzt sind die Packete nicht mehr da ;)
 
Hat sich die Firma noch mal bei dir gemeldet, bzw. Stress gemacht weil du berechtigterweise die Pakete vor die Tür gestellt hast und sie nu weg sind? :bigsmile:
 
gyroscope hat folgendes geschrieben:

Werden wir nie erfahren - in der U-Haft gibt's kein Internet...

Warum sollte jemand in U-Haft kommen ? :crazy: ;)

Der einzige der etwas falsches getan hat ist der Händler indem er unbestellt Ware zugesendet hat, so sieht es rechtlich nunmal aus das ist Fakt.

Wo kommen wir denn da hin wenn einem jeder beliebige Händler schlimmstenfalls ein halbes Lager voll DVDs zukommen lässt und man verpflichtet wäre diese dann auch noch aufzubewahren ?

Als Kunde ist man (fast) immer auf der sicheren Seite, wer als Händler jemandem Ware zuschickt die dieser nicht bestellt hat, der ist entweder blöd oder hat zuviel Geld.
 
Ich hab von amazon auch 2 Pakete bekommen mit der CE von Arkham City. Berechnet wurde mir nur ein Exemplar. Die Zustellerin konnte auch nur ein Paket in ihr Dingens einscannen (das Teil wo der Empfänger drauf unterschreibt), weil beide Pakete die selbe ID-Nummer hatten. Jetzt wart ich mal insgesamt 4 Wochen auf Meldung von amazon, danach werd ich das Doppelte verticken oder was meint ihr?
 
Also eins ist ja wohl klar, wenn ich es denn hier verticke, dann mach ich natürlich nen "Communitypreis" der deutlich unter dem amazon-Preis liegt. Verschenken werd ich es nicht unbedingt (auch wenns dafür ein Minus gibt), aber ich werd mich auch nicht maßlos bereichern wie das viele bei CE machen.
 
Darum hab ich mir auch 4 Wochen Wartezeit auferlegt. Ich hab definitv nur ein Exemplar bestellt und es wurde auch nur eines berechnet/abgebucht etc. Die Zustellerin hat auch ne Meldung ausgefüllt. Die muss das weil ja die Stückzahl ihrer Tour nicht gestimmt hat usw. Sie vermutet aber, da beide Pakete die selbe ID hatten wird sich amazon nur über die Meldung wundern und sie als Fehler von DHL ablegen während DHL es als Fehler von amazon sieht. Dreist wäre ja, es zurück zu schicken und das Geld zurück verlangen. Aber das ist keine Option. Da mach ich lieber hier jemand ne Freude wenn er ne günstige CE abgreifen kann.
 
hatte auch mal vor paar jahren einen wohnzimmertisch gekauft, diesen hatte ich, vorab selbst abgeholt.
einige tage später, zusammen mit meiner couch, wurde dann freundlicherweise nochmals einer geliefert - den zweiten hab ich selbstverständlich gewinnbringend veräußert. :bigsmile:
 
Mir hat die Telekom zwei Router zugeschickt, obwohl ich nur einen wollte.
Da wird wohl auch einer bei Ebay landen :)

Eigentlich mag ich sowas nicht, aber die drecks Telekom hat keine Kooperation von mir zu erwarten, da sie auch mit mir nicht kooperieren :devil:
 
Haha, ich habe letztens am Hauptbahnhof in München an einem Media Markt Automat Kopfhörer gekauft, weil meine alten auf dem Weg in die Stadt urplötzlich ausfielen (MM hat in München zwei Automaten, an denen man Elektro-Zeugs kauft, dass man vielleicht mal für einen Urlaub vergessen könnte). Statt einem Paar Sennheiser Kopfhörer habe ich nun drei. Schade, dass die Dinger übelste Kabelgeräusche haben:(
 
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