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Ebay

eddy 92

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27.03.2008
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Hallo liebe GZ User,ich wollte etwas bezüglich Ebay wissen.Also meine Tante hat sich neulich bei Ebay angemeldet und sie verkauft dort etwas.Da die Auktion nocjh mehrere Tage läuft,hat sich ein Kunde bei ihr gemeldet und hat ihr für ihr angebot einen Sofortkaufpreis vorgeschlagen,sie hat zugesgt.Nur leider weiss meine Tante nicht wie man Das Produkt zum Sofortkaufpreis anbietet,nachdem man es zur Auktion Freigegeben hat.Meine Tante hat mich gefragt,nur leider weiss ich das selber nicht.
Könnt ihr mir helfen ?
 
Ich würde sagen , die Auktion erstmal ganz rausnehmen oder? Man kanns dann auch privat an den Typen verkaufen...
 
Eine Sofortkaufoption kann man als Verkaufer bei Ebay erst ab 10 abgeschlossenen Transaktionen einrichten. Ansonsten muss man sich an Ebay direkt wenden damit die die Auktion in Fällen wie deinem von der Seite nehmen. Beachte aber das ein Handel per Sofortkauf ausserhalb der Ebay Plattform nicht durch den Käufer/Verkäuferschutz abgesichert ist.
 
Ich würd die Auktion einfach weiterlaufen lassen.

Wenn er den Artikel unbedingt will, soll er halt mitbieten. Und wenn er überboten wird - Pech für ihn, Glück für Deine Tante, weil mehr Geld.
 
/ Elias / hat folgendes geschrieben:

Ich würd die Auktion einfach weiterlaufen lassen.

Wenn er den Artikel unbedingt will, soll er halt mitbieten. Und wenn er überboten wird - Pech für ihn, Glück für Deine Tante, weil mehr Geld.
Das Problem ist doch, seine Tante hat schon zugesagt ;)



@ jay
bei Gamezone sind die Käufe auch nicht abgesichert ;)
 
Kenshin hat folgendes geschrieben:

/ Elias / hat folgendes geschrieben:


Ich würd die Auktion einfach weiterlaufen lassen.


Wenn er den Artikel unbedingt will, soll er halt mitbieten. Und wenn er überboten wird - Pech für ihn, Glück für Deine Tante, weil mehr Geld.

Das Problem ist doch, seine Tante hat schon zugesagt ;)


Ja und? Dann soll sie eben jetzt sagen, sie hat keine Ahnung, wie man eine Auktion beendet. Was soll der andere denn machen? Laut ebay-AGB darf man eine Auktion ohnehin nicht abbrechen, um den Arktiel dann privat zu verkaufen. Also hat er absolut keinen Anspruch darauf.
Und wie gesagt - wenn er den Artikel für einen bestimmten Betrag will, soll er eben bieten. Mehr als überboten werden kann er nicht, und das bringt dem Verkäufer (also der Tante) mehr Geld.

Das ist rein ein persönlicher Tipp. Bei ebay wird man ständig angeschrieben: "Hey Alter, nimm Artikel raus, ich zahl dir sofort 20 Tacken." - Und? Wenn er 20 zahlen will, soll er versuchen, es für 20 zu bekommen. Wenn ich allerdings mehr kriege, nehm ich lieber mehr. Und der (potenzielle) Käufer hat ja immer noch die Möglichkeit, nur 5 Euro zahlen zu müssen, wenn niemand mitsteigert.
Daher würd ich nie auf sowas eingehen.
 
Formulier es dem Typen doch so:
"Lieber (Username).
Ich habe ihnen zugesagt, dass sie den Artikel für (Preis) sofort kaufen können. Diese Zusage muss ich wegen technischen Problemen (:D) zurücknehmen.
Falls sie den Artikel haben möchten, so mögen sie bitte mitbieten.
Mit freundlichen Grüßen
(Username deiner Tante)"
 
das ist ein typischer Trick von Leuten, die ein Produkt billiger bekommen wollen und sich das Ersteigern sparen wollen.

Vermutlich hat Deine Tante eine echte Rarität in den Fingern und der Typ versucht, andere Auktionsteilneherm auszustechen und ein schnäppchen zu machen. Sie soll einen guten Bekannten den gleichen Preis mitbieten lassen.

Sie soll ihm schreiben, dass sie es leider doch nicht kann, weil es gegen die AGBs verstößt. Sie hätte das erst später erfahren. Außerdem stelle es ein technisches Problem dar.

Sie soll besser aufpassen mit solchen Aussagen und Zusagen. Wenn die AUktion jetzt was wird und jemand anders es ersteigert, dann hat sie noch die Zusage nebenher laufen, und leider auch noch schriftlich.
Dann hat sie zwei Verpflichtungen und nur eine Ware. Was, wenn beide Käufer auf Lieferung bestehen? Oder der eine auf Schadensersatz wg. Nichtlieferung pocht?!

Ich wette, der angebotene Preis ist für den Typen ein Schnäppchen. Und Deine Tante könnte mit Sicherheit das DOppelte bekommen. Typische Masche von Leuten, denen die guten Sachen auf eBay zu teuer werden.
Finger weg von solchen Leuten. :(
 
Nur mal so:
Einen Artikel kann man relativ leicht wieder aus der Auktion nehmen, wenn noch keiner mitgeboten hat. Einfach in "Mein Ebay" in den Verkaufsbereich gehen. Beim angebotenen Artikel gibt es eine Promptliste, in der u. a. auch ein Punkt "Angebot beenden" enthalten ist. Einfach auswählen, kurze Begründung für das Beenden und der Artikel wird von der Verkaufsplattform genommen.

...und nochmal kurz zu solchen "Sofortkauf"-Anfragen:
Grundsätzlich würde ich sowas nicht von vornherein als schlecht bezeichnen, wenn mir der Anschreiber einen für mich annehmbaren Betrag bietet, weshalb sollte ich dann sowas nicht machen. Sehe ich jetzt nicht so eng - auch wenn es eigentlich in der AGB von Ebay verboten ist, allerdings hält sich Ebay selbst ja auch nicht immer dran, von daher...
 
ich bin auch kein höriger Verfechter der eBay AGBs.

Ich weiß aber auch, dass ich als Sammler vermutlich den gleichen Trick anwenden würde, um noch günstig wegkommen zu können und die Steigerei zu vermeiden.

Da ich also am eigenen Vorteil interessiert bin, wird es bei dem Anfrager wohl auch so sein, und vermutlich könnte die Auktion weitaus höher landen, als der Anfrager geboten hat.
 
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