EBay Problem

Wie meinst du das?

Ich habe nur diese Ware verkauft und die Gebühren vor über einer Woche überwiesen. Also kann ich ja nicht HEUTE eine Mail bekommen, in der ich noch einmal zu genau derselben Überweisung aufgefordert werde...
 
Silverhawk, Du bist bei Paypal als Verkäufer abgesichert, aber meines Wissen gilt das bei Artikeln über 20 EUR nur, wenn Du eine versicherte Versandart bzw. eine mit Tracking angeboten hast. Sollte Dir also jemand quer kommen und Du kannst die Sendungsnummer beibringen, dann bist Du fein raus. Paypal wird es dann abblocken.
Sollte der Artikel unter 20 EUR gewesen sein, so akzeptiert Paypal als Versendungsnachweis auch eine reine Portoquittung. Das machen sie allerdings nur ein paar Mal, Reklamationen zu solchen "Niedrigpreisartikeln" sollten sich also nicht allzu sehr häufen.

Solltest Du als Verkäufer etwas versendet haben als normalen Brief, so liegt der Gefahrenübergang bei der Übergabe an den Frachtführer/Spediteur.
§ 447 BGB Gefahrübergang beim Versendungskauf - dejure.org
Wenn Du also eine Portoquittung aus dem Postladen aufbewahrst für diesen eBay Fall, dann ist das ansatzweise ein Indiz dafür, dass Du Deine vertragliche Pflicht erfüllt hast.
Du könntest also eine Erstattung ablehnen.

Eine abweichende Regelung gilt für den Verbrauchsgüterkauf, wo Privatleute bei Händlern kaufen, dort ist nicht bereits bei Übergabe an die Post Gefahrenübergang.
§ 474 BGB Begriff des Verbrauchsgüterkaufs - dejure.org
Das ist der Fall, wenn man als normaler Verbraucher bei einem gewerblichen Händler kauft. Und diese Konstellation liegt hier ja wohl nicht vor, Du kannst also die Vorschrift des anderen BGB Paragraphen für Dich in Anspruch nehmen.

Wenn Du per Brief versendest und das angibst und es angenommen wird, dann bist Du ab Übergabe an die Post aus dem SChneider. Was danach passiert, ist persönliches Pech des Käufers. Er trägt den Zufallsschaden.
Den Ärger wird er sicherlich bei Dir per negativer Bewertung abladen, aber erstatten musst Du rechtlich in meinen Augen nichts.
Du kannst die negative Wertung auch noch kommentieren.

Zu dem anderen Thema:
ja, man hat pro Monat bis zu 100 Artikel frei, die man für einen EUR einstellen kann.
Und ab und zu gibt es auch die kostenlosen Wochenenden, bei denen man bis zu 100 Artikel einstellen kann, die über 1 EUR kosten. Diese Wochenenden habe ich in letzter Zeit aber schmerzlich vermisst, ich habe das Gefühl, dass es die seit Juni bzw. seit Beginn der Sommerferienzeit gar nicht mehr gibt.
Oder ich habe sie einfach nur immer wieder verpasst, sie sind definitiv seltener geworden (glaube ich :( ).
 
Zuletzt bearbeitet:
Aber dann ist doch nur das Einstellen umsonst oder ? Die Gebühren fürs Verkaufen (Endpreis) muss man doch trotzdem bezahlen oder nicht ?
 
Und ab und zu gibt es auch die kostenlosen Wochenenden, bei denen man bis zu 100 Artikel einstellen kann, die über 1 EUR kosten. Diese Wochenenden habe ich in letzter Zeit aber schmerzlich vermisst, ich habe das Gefühl, dass es die seit Juni bzw. seit Beginn der Sommerferienzeit gar nicht mehr gibt.
Oder ich habe sie einfach nur immer wieder verpasst, sie sind definitiv seltener geworden (glaube ich :( ).

Die gibt es mind. einmal im Monat ;)

Danke auch für den Rest des Textes :)

Aber mein eigentliches Problem war ja, dass ich einen Artikel weiterverkauft habe (noch läuft die Auktion), weil sich der Käufer drei Wochen bei mir nicht meldete und auch nicht zahlte.
Nach etwa zwei Wochen habe ich den Fall Ebay gemeldet, aber auch da ist bis heute keine Antwort gekommen.

Der Käufer hat dann nach drei Wochen doch bezahlt, per Paypal, ich habe ihm eine Nachricht geschrieben und das Geld sofort zurück gezahlt.

Dennoch regt sich der Käufer jetzt die ganze Zeit auf, schreibt immer wieder Nachrichten mit dem gleichen Inhalt und will die Rechtsabteilung von Ebay einschalten.

@ gamefreak

Ja, die Gebühren fallen dennoch an.
Aber im Laufe der Zeit sind die Einstellungsgebühren am teuersten, vor allem, wenn man geringwertige Artikel verkauft.
Wenn ich einen Artikel für 2€ verkaufe, ihn aber 5mal einstellen musste für je 0,25€, plus die Provision am Ende, mache ich praktisch keinen Gewinn.

Deswegen stelle ich nur noch ein, wenn das Einstellen kostenlos ist.
 
Zuletzt bearbeitet:
Notfalls beende doch einfach die Auktion und schick ihm den Artikel ;)
Falls der Preis damals ok war :)
 
Wäre sie, ja.

In seinem letzten Schreiben verlangt er, dass ich ihm dann eben das gleiche Spiel nochmal besorgen muss :nut:

Meine Frage ist ja einfach was passieren würde, wenn ich nun nichts mehr mache ;)
 
Na toll, gerade den ganzen Vorgang mit Ebay durchgeangen, man empfahl mir die Gebote zu streichen und das Angebot zu beenden und den Artikel dem ersten Käufer zuzuschicken.

Ich habe alle Gebote gestrichen und wollte das Angebot beenden, geht aber nicht, weil das Angebot in weniger als 12 Stunden endet :nut:

Jetzt steht der Preis wieder auf 0,0 und ich habe eine Notiz hinzugefügt, dass der Artikel in einem nicht mehr "verkaufsfähigen Zustand" ist.
 
@Gamefreak
Natürlich muss man die Endgebühren bei erfolgreichem Verkauf löhnen, klar.

@Silverhawk
Hm, das ist so eine Sache. Wenn Du jemanden anschreibst und er mehrfach nicht reagiert, also auch mit Fristsetzung und so, dann kannst Du bei so etwas auch reinschreiben, dass bei fortgesetzter Nichtleistung bis zu einem bestimmten Tag eine später erbrachte Leistung dann sogar abgelehnt wird.
Das nennt sich dann in etwa "Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung". Selbst, wenn Du danach noch eine Leistung erhalten solltest, kannst Du diese sogar berechtigt ablehnen.
Ich weiß nicht, ob Du eine Frist gesetzt hattest.
Hier der Paragraph dazu.
Fehler - beck-online
Es kann sein, dass die reine Fristsetzung ohne Ablehnungsandrohung dann andere Folgen nach sich zieht.
 
@ partykiller

Ich habe Fristen gesetzt, die auch abgelaufen sind.
Problem ist, dass ich das nicht beweisen kann, da ich die Kommentarfunktion bei "zahlungsinformationen senden" genutzt habe, nicht die Nachrichtenfunktion von Ebay.
Die werden nirgends gespeichert, nur beim Käufer und der behauptet nichts bekommen zu haben.

Wie auch immer, das Spiel wurde in der zweiten Auktion verkauft, ich habe den Käufer angeschrieben und um Verständnis gebeten, dass ich den Artikel nicht verkaufen kann.
Bisher keine Antwort.

Das lustige ist:
Der erste Käufer schickt mir ständig wütende Mails von wegen seinen guten Kontakten zu Ebay und seiner tollen Rechtsabteilung.
Auf meine Nachricht, dass ich ihm das Spiel nun schicken werde, wenn er mir wieder das Geld überweist...keine Antwort :D

Der Käufer hat zwar über 10.000 positive Bewertungen, wenn man sich die aber genau ansieht, sieht man, dass schon viele andere vor mir Probleme mit ihm hatten.
Lustig ist da auch, dass er von über 10.000 zufriedenen Kunden spricht :D

Na ja egal, ich hoffe der letzte Käufer besteht nicht auf den Kauf und der erste Käufer überweist dann wieder das Geld.
Ich weiss nur nicht was ich tun soll, falls er wieder nicht zahlt.

Ich kann keinen Fall wegen nichtbezahlung öffnen, da ich ihm seine Paypal Zahlung ja zurück geschickt habe.
 
Ich hab einen Standardspruch, den ich immer bei jeder Auktion einfüge : Ich erwarte die Zahlung binnen 1 Woche nach Auktionsende. Daraufhin geht der Artikel innerhalb von 24-48 Stunden zur Post. Sollte dies nicht möglich sein, bitte ich um eine kurze Info, ansonsten behalte ich mir weitere Schritte vor.
 
Na toll...der andere Käufer besteht nun ebenso auf Lieferung :mecker:
 
Das Beste ist aber nach wie vor:

Seitdem ich dem ersten Käufer gesagt habe, dass er das Spiel haben kann:
Keine Antwort mehr :D

Ich habe ihm jetzt eine Frist bis Freitag gesetzt.
Kommt bis dahin kein Geld wird er Ordnungsgemäß bei Eay gemeldet.
Die geben ihm dann eine Woche Zeit.
 
Ich fürchte doch.

Ich nehme eher an, dass er das Spiel bis zuletzt ausreizen wird und erst im letzten Moment bezahlen wird.
 
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