derjens87
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Hallo liebe Gemeinde,
hoffe ihr könnt mal wieder weiterhelfen.
Und zwar hatte ich vor 3 Wochen eine Personenwaage für 12 Euro bei ebay gekauft, diese funktioniert jedoch nicht. Sie sagt die Batterien sind leer.
Ich schrieb daraufhin dem Verkäufer er soll mir bitte neue zusenden, von diesem erhielt ich entweder gar keine antwort oder die antwort kam paar Tage später.
Er sagte, mir er hat 2 mal!!! per Post diese mir zugeschickt, es ist jedoch nichts angekommen. Ich kaufe relativ viel bei ebay, und alles kommt an ( nur nicht von dem Verkäufer ).
Ich hinterließ folgende Bewertung:
"Achtung!Die Glaswaage nicht kaufen,Batterien sind leer,neue gibts nicht!Betrug!!"
Daraufhin gabs prompt eine mail vom Verkäufer, darauf musste ich dieses mal nicht so lange warten:
Hallo Herr ...,
Wir informieren Sie das wir bei Ihrer Transaktion das Rechtsanwaltsbuero ... eingeschaltet haben. Nachweislich haben wir zweimal einen Maxibrief a 2,20 Euro an Sie verschickt, deshalb ist das Tatbestand der Rufschaedigung durch die Abgabe einer
überaus schlechten Bewertung gegeben, die wir durch den richterlichen Beschluss löschen lassen werden. Dieser Prozess ist nicht umkehrbar und sämtliche Kosten stellen wir in Rechnung, diese können unter Umständen mehrere hundert Euro betragen.
Wir machen dies nur da wir im Recht sind und nachweisen können das wir die Post an Dhl übergeben haben, da die DHL Kraft bei uns dafür unterschreibt.
Sie bekommen in Kürze ein offizielles Schreiben unseres Anwaltes. Wir sind keinesfalls mehr bereit solche Bewertungen zu akzeptieren und freiwillig hinzunehmen wenn wir nachweisbar unsere Aufgabe ordentlich und sogar zweimal hintereinander erfüllt haben.
Mit freundlichen Gruessen,
ich war schon mal so frei, und habe ihm geantwortet:
Sehr geehrter Herr ...,
jaja schalten Sie mal Ihren Rechtsanwalt ein, weil ich Ihnen eine negative Bewertung hinterlassen habe.
Gerne können Sie mir das auch in Rechnung stellen, nur bezahlen werde ich es nicht.
Anstatt Ihre Energie darin zu stecken mir sinnfreie mails zu schicken, sollten Sie diese lieber in Ihren Kundendienst investieren.
Wo ist das denn bitteschön Kundenservice?
Einen Kunden, weil er nicht mit dem Service zufrieden ist anzuzeigen?? Sowas habe ich ja noch nie erlebt.
Gibt es da bei Ihrem Rechtsanwalt ein Standard-Formular, für negative Bewertungen?
Es kann nicht sein, dass ich etwas am 16.08. gekauft habe und dieses bis heute nicht anständig funktioniert.
Emails blieben von Ihnen unbeantwortet oder wurden erst nach einigen Tagen beantwortet.
Ich habe keine Ersatzbatterien erhalten und das mit einer negativen Bewertung abgestraft, das ist das ebay System, wenn Sie nicht damit leben können , sollten Sie nicht bei ebay verkaufen.
Mit freundlichen Grüßen
nun meine Frage an euch, was kommt da rechtlich auf mich zu. Kann der Verkäufer mir was? Ich habe schließlich nur meine Meinung gesagt, für mich ist es Betrug, wenn man auf emails nicht antwortet oder sehr verspätet antwortet und mir etwas verkauft, was nicht funktioniert und dafür keine Ersatzlieferung erhält.
hoffe ihr könnt mal wieder weiterhelfen.
Und zwar hatte ich vor 3 Wochen eine Personenwaage für 12 Euro bei ebay gekauft, diese funktioniert jedoch nicht. Sie sagt die Batterien sind leer.
Ich schrieb daraufhin dem Verkäufer er soll mir bitte neue zusenden, von diesem erhielt ich entweder gar keine antwort oder die antwort kam paar Tage später.
Er sagte, mir er hat 2 mal!!! per Post diese mir zugeschickt, es ist jedoch nichts angekommen. Ich kaufe relativ viel bei ebay, und alles kommt an ( nur nicht von dem Verkäufer ).
Ich hinterließ folgende Bewertung:
"Achtung!Die Glaswaage nicht kaufen,Batterien sind leer,neue gibts nicht!Betrug!!"
Daraufhin gabs prompt eine mail vom Verkäufer, darauf musste ich dieses mal nicht so lange warten:
Hallo Herr ...,
Wir informieren Sie das wir bei Ihrer Transaktion das Rechtsanwaltsbuero ... eingeschaltet haben. Nachweislich haben wir zweimal einen Maxibrief a 2,20 Euro an Sie verschickt, deshalb ist das Tatbestand der Rufschaedigung durch die Abgabe einer
überaus schlechten Bewertung gegeben, die wir durch den richterlichen Beschluss löschen lassen werden. Dieser Prozess ist nicht umkehrbar und sämtliche Kosten stellen wir in Rechnung, diese können unter Umständen mehrere hundert Euro betragen.
Wir machen dies nur da wir im Recht sind und nachweisen können das wir die Post an Dhl übergeben haben, da die DHL Kraft bei uns dafür unterschreibt.
Sie bekommen in Kürze ein offizielles Schreiben unseres Anwaltes. Wir sind keinesfalls mehr bereit solche Bewertungen zu akzeptieren und freiwillig hinzunehmen wenn wir nachweisbar unsere Aufgabe ordentlich und sogar zweimal hintereinander erfüllt haben.
Mit freundlichen Gruessen,
ich war schon mal so frei, und habe ihm geantwortet:
Sehr geehrter Herr ...,
jaja schalten Sie mal Ihren Rechtsanwalt ein, weil ich Ihnen eine negative Bewertung hinterlassen habe.
Gerne können Sie mir das auch in Rechnung stellen, nur bezahlen werde ich es nicht.
Anstatt Ihre Energie darin zu stecken mir sinnfreie mails zu schicken, sollten Sie diese lieber in Ihren Kundendienst investieren.
Wo ist das denn bitteschön Kundenservice?
Einen Kunden, weil er nicht mit dem Service zufrieden ist anzuzeigen?? Sowas habe ich ja noch nie erlebt.
Gibt es da bei Ihrem Rechtsanwalt ein Standard-Formular, für negative Bewertungen?
Es kann nicht sein, dass ich etwas am 16.08. gekauft habe und dieses bis heute nicht anständig funktioniert.
Emails blieben von Ihnen unbeantwortet oder wurden erst nach einigen Tagen beantwortet.
Ich habe keine Ersatzbatterien erhalten und das mit einer negativen Bewertung abgestraft, das ist das ebay System, wenn Sie nicht damit leben können , sollten Sie nicht bei ebay verkaufen.
Mit freundlichen Grüßen
nun meine Frage an euch, was kommt da rechtlich auf mich zu. Kann der Verkäufer mir was? Ich habe schließlich nur meine Meinung gesagt, für mich ist es Betrug, wenn man auf emails nicht antwortet oder sehr verspätet antwortet und mir etwas verkauft, was nicht funktioniert und dafür keine Ersatzlieferung erhält.