partykiller
Moderator
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Die Auktion steht in der Rubrik "Konsolen", das ist schon mal ein Indiz für Hardware. Ein kleines, aber immerhin. Außerdem steht unter den Artikelmerkmalen "Spielkonsole". Das sind zwar nur die ergänzenden Produkthinweise von ebay, aber sie zählen zu der Produktbeschreibung hinzu.
Da der Preis von 180 EUR in keinem Verhältnis zu der Leistung (eine Verpackung) steht, würde ich erst einmal aus dem Bauch heraus sagen, dass der Vertrag wegen Wuchers nichtig ist. Bei Wucher muss aber leider jemand "unter Ausbeutung der Unerfahrenheit, des Mangels an Urteilsvermögen" eines anderen gehandelt haben. http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__138.html
Hilfsweise würde ich die Anfechtung wegen Irrtums erklären.
Ich würde da auf keinen Fall leisten und bezahlen. Soll er doch als "Neumitglied mit drei Bewertungen" das Risiko eingehen.
Warum bietest Du überhaupt auf so eine teure Auktion von einem Neumitglied? Unbegreiflich.
Schreib ihn erst einmal an, wie der Liefergegenstand aussieht. Wenn er dann rumdruckst und auf die Beschreibung verweist, dann frag in klipp und klar, ob auch eine Konsole geliefert wird und in der Verpackung eine PS3 80 GB Konsole mit dabei ist, ja oder nein? Dann muss er die Hosen runterlassen. Alle Fragen selbstverständlich über das eBay Mailsystem aus Beweisgründen. Und achte genau darauf, ob er über das eBay System antwortet oder doch per Direktmail, schließlich hat er auch Deine direkte Mailadresse, da er sie ja über eBay mitgeteilt bekommt. Wenn er das eBay Mailsystem vermeidet, ist das auch bereits ein schlechtes Zeichen.
Wenn er bejaht, dass auch eine Konsole geliefert wird, dann solltest Du höchstens über Paypal zahlen, als Bieter unter 50 Punkten muss er das anbieten, also um Himmels Willen dann nur diese Methode wählen, falls überhaupt. Dann ist er aufgrund des Auktionspreises von über 20 EUR zum versicherten Versand angehalten.
Wenn Du dann nur eine Verpackung erhalten solltest, dann solltest Du über Paypal reklamieren und auch auf die Emailkorrespondenz (über eBay einsehbar) verweisen.
Sollte er bereits oben bei der Frage nicht antworten wollen, dann würde ich die Zahlung glatt verweigern mit dem Hinweis, dass Du hier eine Täuschung und Betrugshandkung vermutest, der Vertrag wäre dann ja nach der nun erfolgten Konkretisierung der Leistungsgegenstände in einem eindeutigen Missverhältnis bei Leistung und Gegenleistung.
Du kannst ihm ja auch sagen, dass die Beschreibung "Spielkonsole" in den eBay Artikelmerkmalen mit enthalten ist und er für die Beschreibung verantwortlich ist. Poche einfach auf Lieferung der Konsole.
Ich glaube kaum, dass er jetzt zum Anwalt läuft.
Da der Preis von 180 EUR in keinem Verhältnis zu der Leistung (eine Verpackung) steht, würde ich erst einmal aus dem Bauch heraus sagen, dass der Vertrag wegen Wuchers nichtig ist. Bei Wucher muss aber leider jemand "unter Ausbeutung der Unerfahrenheit, des Mangels an Urteilsvermögen" eines anderen gehandelt haben. http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__138.html
Hilfsweise würde ich die Anfechtung wegen Irrtums erklären.
Ich würde da auf keinen Fall leisten und bezahlen. Soll er doch als "Neumitglied mit drei Bewertungen" das Risiko eingehen.
Warum bietest Du überhaupt auf so eine teure Auktion von einem Neumitglied? Unbegreiflich.
Schreib ihn erst einmal an, wie der Liefergegenstand aussieht. Wenn er dann rumdruckst und auf die Beschreibung verweist, dann frag in klipp und klar, ob auch eine Konsole geliefert wird und in der Verpackung eine PS3 80 GB Konsole mit dabei ist, ja oder nein? Dann muss er die Hosen runterlassen. Alle Fragen selbstverständlich über das eBay Mailsystem aus Beweisgründen. Und achte genau darauf, ob er über das eBay System antwortet oder doch per Direktmail, schließlich hat er auch Deine direkte Mailadresse, da er sie ja über eBay mitgeteilt bekommt. Wenn er das eBay Mailsystem vermeidet, ist das auch bereits ein schlechtes Zeichen.
Wenn er bejaht, dass auch eine Konsole geliefert wird, dann solltest Du höchstens über Paypal zahlen, als Bieter unter 50 Punkten muss er das anbieten, also um Himmels Willen dann nur diese Methode wählen, falls überhaupt. Dann ist er aufgrund des Auktionspreises von über 20 EUR zum versicherten Versand angehalten.
Wenn Du dann nur eine Verpackung erhalten solltest, dann solltest Du über Paypal reklamieren und auch auf die Emailkorrespondenz (über eBay einsehbar) verweisen.
Sollte er bereits oben bei der Frage nicht antworten wollen, dann würde ich die Zahlung glatt verweigern mit dem Hinweis, dass Du hier eine Täuschung und Betrugshandkung vermutest, der Vertrag wäre dann ja nach der nun erfolgten Konkretisierung der Leistungsgegenstände in einem eindeutigen Missverhältnis bei Leistung und Gegenleistung.
Du kannst ihm ja auch sagen, dass die Beschreibung "Spielkonsole" in den eBay Artikelmerkmalen mit enthalten ist und er für die Beschreibung verantwortlich ist. Poche einfach auf Lieferung der Konsole.
Ich glaube kaum, dass er jetzt zum Anwalt läuft.