Ebay Falle !

Die Auktion steht in der Rubrik "Konsolen", das ist schon mal ein Indiz für Hardware. Ein kleines, aber immerhin. Außerdem steht unter den Artikelmerkmalen "Spielkonsole". Das sind zwar nur die ergänzenden Produkthinweise von ebay, aber sie zählen zu der Produktbeschreibung hinzu.

Da der Preis von 180 EUR in keinem Verhältnis zu der Leistung (eine Verpackung) steht, würde ich erst einmal aus dem Bauch heraus sagen, dass der Vertrag wegen Wuchers nichtig ist. Bei Wucher muss aber leider jemand "unter Ausbeutung der Unerfahrenheit, des Mangels an Urteilsvermögen" eines anderen gehandelt haben. http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__138.html

Hilfsweise würde ich die Anfechtung wegen Irrtums erklären.

Ich würde da auf keinen Fall leisten und bezahlen. Soll er doch als "Neumitglied mit drei Bewertungen" das Risiko eingehen.
Warum bietest Du überhaupt auf so eine teure Auktion von einem Neumitglied? Unbegreiflich.

Schreib ihn erst einmal an, wie der Liefergegenstand aussieht. Wenn er dann rumdruckst und auf die Beschreibung verweist, dann frag in klipp und klar, ob auch eine Konsole geliefert wird und in der Verpackung eine PS3 80 GB Konsole mit dabei ist, ja oder nein? Dann muss er die Hosen runterlassen. Alle Fragen selbstverständlich über das eBay Mailsystem aus Beweisgründen. Und achte genau darauf, ob er über das eBay System antwortet oder doch per Direktmail, schließlich hat er auch Deine direkte Mailadresse, da er sie ja über eBay mitgeteilt bekommt. Wenn er das eBay Mailsystem vermeidet, ist das auch bereits ein schlechtes Zeichen.

Wenn er bejaht, dass auch eine Konsole geliefert wird, dann solltest Du höchstens über Paypal zahlen, als Bieter unter 50 Punkten muss er das anbieten, also um Himmels Willen dann nur diese Methode wählen, falls überhaupt. Dann ist er aufgrund des Auktionspreises von über 20 EUR zum versicherten Versand angehalten.
Wenn Du dann nur eine Verpackung erhalten solltest, dann solltest Du über Paypal reklamieren und auch auf die Emailkorrespondenz (über eBay einsehbar) verweisen.

Sollte er bereits oben bei der Frage nicht antworten wollen, dann würde ich die Zahlung glatt verweigern mit dem Hinweis, dass Du hier eine Täuschung und Betrugshandkung vermutest, der Vertrag wäre dann ja nach der nun erfolgten Konkretisierung der Leistungsgegenstände in einem eindeutigen Missverhältnis bei Leistung und Gegenleistung.

Du kannst ihm ja auch sagen, dass die Beschreibung "Spielkonsole" in den eBay Artikelmerkmalen mit enthalten ist und er für die Beschreibung verantwortlich ist. Poche einfach auf Lieferung der Konsole.

Ich glaube kaum, dass er jetzt zum Anwalt läuft.
 
und was ist wenn man schon bezahlt haben würde per Normale überweisen ( was nicht der Fall ist ) aber wenn ?
 
HD_RaiD hat folgendes geschrieben:

Schaedl1 hat folgendes geschrieben:


Ich arbeite bei der Justiz und guck morgen mal bei einer Rechtssprechungsdatenbank nach ob es hierfür schon eine Entscheidung gibt.


:)



ok danke dir, warte auf deine antwort.

ABER wie gesagt er ist gut abgesichert, da mehrmals er darauf hinweißt und auch nur die OVP auf dem bild zu sehen ist....

Nunja ich habe auch mit der Jurizpundenz zu tun und habe einiges an Erfahrung angesammelt, gerade in Ebaygeschichten. Aber wie schon aus dem Artiel von scoopexx hervorgeht: Es handelt sich um bewusste Täuschung. Sollte es der Verkäufer tatsächlich auf eine Klage ankommen lassen hast du wohl gute Karten, dass er damit nicht durchkommt. Bist du dir immernoch unsicher, würde ich deinen Vorfall ins Ebayforum Posten. (oben rechts in der Menuleiste auf "Community" und dann bei "Hilfeforen" dein Problem schildern.) Hier helfen dir oftmals auch Mitarbeiter weiter.

Ich hoffe du hast meinen Text davor gelesen und auch verstanden.
Er weißt nicht mehrmals sondern nur einmal klar darauf hin, das es sich um eine Verpackung handelt. Der Rest ist Irreführung.
Das Bild zeigt tatsächlich nur das was du kriegst: einen Karton. ;)
Ok Spaß bei Seite: Gerade das ist ja der springende Punkt. Im Kaufhaus siehst du ja oft auch nur den Karton, weißt aber das sich im inneren das Gerät befindet. Alles das hat sich der Verkäufer zu nutze gemacht.
Ich würde so einem "Verbrecher" keinen Cent bezahlen. :meckern:

Edit: Den Einwand von partykiller fand ich eigentlich ziemlich gut, dass die Auktion unter "Konsolen" gelistet ist, da die Auktion diese ja nicht hergibt. Hier muss ich aber ebay kririsieren: ebay ist es bewusst das der Schachtelbetrug ein Problem ist. Dennoch, gibt man beim Verkaufen als Kategorieempfehlung "PS3 OVP" ein, gibt es nur eine Kategorie für die Konsole, nicht für die Verpackung. Würden alle (Mogel)Verpackungen in einer extra Kategorie laufen wäre es doch viel einfacher diese zu enttarnen und anzufechten wenn sie nicht darunter laufen würden.
 
HD_RaiD hat folgendes geschrieben:

und was ist wenn man schon bezahlt haben würde per Normale überweisen ( was nicht der Fall ist ) aber wenn ?

Ganz einfach. Eine normale Überweisung kannst Du nur per Überweisungsrückruf bei Deiner Bank wieder zu Dir zurückholen, das funktioniert aber nur solange, wie noch keine Gutschrift auf dem Empfängerkonto erfolgt ist. Danach ist es seins, dann kannst Du das Geld vergessen. Und da der elektronische Zahlungsverkehr recht flott funktioniert, würde ich auf keinen Fall überweisen, das würdest du nie wieder sehen.
Die Bank fragt schließlich nicht nach: "Wollen Sie dem da das wirklich überweisen? Wenn Sie das jetzt machen, dann ist das Geld weg und kommt nicht wieder. Denken Sie lieber nochmal drüber nach. Nicht, dass es Ihnen nachher leid tut."
Man geht davon aus, dass Volljährige wissen, was sie mit einer Überweisung tun.

Die Reklamation ist über Paypal in Zusammenhang mit deren Käuferschutz vielleiht etwas besser.
Aber ich würde wirklich die Zahlung, an der es ja hängt, verweigern. Soll er doch zucken, wenn er was will. Und dann müsste er schon mit Mahnbescheid oder Anwalt daherkommen. Da glaube ich nicht dran.

Vielleicht solltest Du ihm auch direkt eine negative reindrücken, damit seine Visitenkarte auf eBay schon mal direkt besudelt wird.
Schreib aber um Himmels Willen nicht das Wort "Betrüger" in die Bewertung, sonst bist Du auch noch wegen übler Nachrede oder gar Verleumdung dran. Im gesunden Volkszorn stellt man ja leider so manches an.
Besser: Vorsicht, superfies, Verkäufer hat nur einen (sehr teuren) Karton geliefert!
 
dazu muss ich aber sagen das viele angebote nicht da sind wo sie eig. sein sollten, zb. machnmal ist eine konsole im zubehör nur drinn u.s.w
 
Schon sehr fragwürdig, wenn man auf einen so teueren Artikel bietet und sich die Beschreibung scheinbar überhaupt nicht ansieht - schon allein dafür müsstest du eigentlich die 180 Euro bezahlen, so zu sagen als Lehrgeld. So viel dazu.

Außerdem sollte man sich hier mal schön mit dem Betrugsvorwurf zurückhalten - denn ein Betrug wäre es rein rechtlich wohl nur, wenn er nichts dazu geschrieben hätte, hat er aber, ergo...
Es ist nun mal mittlerweile bei Ebay Sitte gewisse Werbeeffekte mitzubenutzen: Da werden Waren groß angepriesen, die Vorteile derselben in den Vordergrund gestellt und alles andere eher im Nachsatz bzw. Kleingedruckten erwähnt. Und hier kommt die Selbstverantwortung des Käufers ins Spiel - wer einen Kaufvertrag nicht durchliest (weniger ist das ja bei Ebay auch nicht), der muss halt mit den Konsequenzen leben.
 
Das ist richtig. Ein Betrugsvorwurf ist schwierig haltbar, wenn es im Text steht.
Nur, wenn man sich den Schriftgrad des Kleingedruckten im Gegensatz zum restlichen Auktionstext anschaut, macht man sich doch wieder Gedanken zum Täuschungsvorwurf.
 
Einfach nicht bezahlen.

Evtl. bekommste eine negative Bewertung, aber einen Anwalt wird der 100%ig nicht einschalten.
Alleine schon, weil er selbst nicht wissen wird, ob er Recht bekommen würde oder eben nicht.

Wenn er mit Anwalt droht, einfach ignorieren, oder ihm im Gegenzug mitteilen, dass du auch einen Anwalt einschalten wirst wegen arglistiger Täuschung oder sonst was.

Niemals im Leben wird es da zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommen.

Und in Zukunft die Beschreibung zumindest einmal überfliegen.
 
Also erstmal vorweg . Ich finde solche Angebote sind auch ne Frechheit bei Ebay aber das steht auf nem anderen Papier.

So nun zum anderen . Ich persönlich finde das nicht zahlen keine Lösung ist . Wer den Fehler macht und soviel Kohle auf ne OVP bietet der ist halt selbst schuld . Wer lesen kann ist klar im Vorteil . Da hab ich kein Mitleid.

Klar genau auf solche Käufer ziehlen die ja bei Ebay ab . Die die sich die Beschreibung nicht durchlesen . Tja so ist es halt.

Und 180 Euro für ne alte 80GB ist ansich ja schon ne Nummer ;-)
 
Nicht zahlen ist insofern eine Lösung, dass man sich die 180 Euro spart.

Ich würde sogar wetten, dass der Verkäufer sich gar nicht melden wird.
Was soll er auch schreiben? Du schuldest mir noch 180 Euro für den leeren Karton?

Zahlen ist jedenfalls das dümmste was man in dem Fall machen kann.
Noch dümmer, als für 180 Euro Pappe zu kaufen.
 
Eine echt doofe Sache, aber wenn man es liest könnte man echt an eine Konsole und nicht nur Verpackung denken. Ein bißchen Beschiss vom Verkäufer kann man schon unterstellen. Zumal HD_RaiD nicht der einzige Bieter war der das gedacht hat. Ich würde hier schon sagen, das der Verkäufer drauf abgezielt hat, ein Paar "Dumme" zu finden und sich bei Beschwerden geschickt rauswinden kann. Man merkt das schnell bei einer netten Nachfrage an der Reaktion.

Ich habe mir von kurzem eine Collector´s Edition von Fable 3 gekauft. Bekommen hab ich nur das Spiel ohne das Zubehör. Wenn man den Angebotstext gelesen hat, konnte man das auch zweideutig auslegen. Hab mich nicht beschwert und bezahlt. Habe dem Verkäufer aber eine nette Nachricht geschrieben das ein Vermerkt "nur Spiel" nicht schlecht gewesen wäre. Hab leider keine Reaktion darauf zurück bekommen. Was eigentlich auch seine Absicht unterstreicht. Aber es war sehr günstig und da wollte ich nicht weiter meckern. Umgekehrt hab ich mal eine Spezial Edition von Scared 2 ohne Spiel bekommen. Dort war es eindeutig meine Schuld. Einfach den Hiweis überlesen. Es kann einfach auch vorkommen.
 
Menirules hat folgendes geschrieben:
Nicht zahlen ist insofern eine Lösung, dass man sich die 180 Euro spart.

Ich würde sogar wetten, dass der Verkäufer sich gar nicht melden wird.
Was soll er auch schreiben? Du schuldest mir noch 180 Euro für den leeren Karton?

Zahlen ist jedenfalls das dümmste was man in dem Fall machen kann.
Noch dümmer, als für 180 Euro Pappe zu kaufen.

Meni hat recht, denn der Verkäufer steht auf einer sehr wackligen Rechtsgrundlage für den Verkauf. Für mich ist das Angebot eindeutig irreführend. Es impliziert die ganze Zeit eine PS3 in OVP und nicht nur die OVP. Das das im letzten, kleingedruckten Satz steht, macht den Kohl auch nicht mehr fett, denn in Deutschland MUSS das konkrete Angebot klar ersichtlich sein und darf nicht ganz am Ende unauffällig nachgeschoben werden. Ich bezweifel, dass ein deutsches Gericht das anders sehen würde.
Davon ab handelt es sich hier eindeutig um Wucher, denn ein Karton ist nie und nimmer 180 Euro wert.

Der Verkäufer wird sich also vermutlich überhaupt nicht melden, wenn du nicht zahlst, sondern seinen Karton wieder einstellen. Schließlich haben da noch ein paar andere geboten und irgendwann wird er schon einen finden, der dumm genug ist zu zahlen.
 
Auch wenn ich anderer Meinung bin wie einige andere hier .



Ich hab gerade mal mit nem Kollegen telefoniert der Ebay-Verkäufe so als Nebenerwerb betreit.

Der ist aber genau der Ansicht von den meisten hier. Die Rechtslage ist hier so dünn das der Verkäufer sich höchstwarscheinlich gar nicht meldet . Einen Anwalt aufsuchen wird er für so eine Geschichte wohl nicht weil ob er Recht bekommt steht bei dieser Geschichte in den Sternen.

Trotzdem. Ich verstehe hier nicht warum auch noch Mitleid ausgeschüttet wird wenn jemand sorry für den Ausdruck "zu blöd" ist ne Beschreibung zu lesen . So ein Angebot läuft nicht nur 5 Minuten .
 
Menirules hat folgendes geschrieben:

Nicht zahlen ist insofern eine Lösung, dass man sich die 180 Euro spart.


Ich würde sogar wetten, dass der Verkäufer sich gar nicht melden wird.

Was soll er auch schreiben? Du schuldest mir noch 180 Euro für den leeren Karton?


Zahlen ist jedenfalls das dümmste was man in dem Fall machen kann.

Noch dümmer, als für 180 Euro Pappe zu kaufen.

So sehe ich dass auch 8) Mit dem Scammer hab ich kein Mitleid...
 
Es gibt eine Entscheidung des LG Aachen, wonach genau so ein Fall von der StA angeklagt wurde wegen Betrugs. Dieses Verfahren wurde nach § 153a StPO gegen Zahlung eines Bußgeldes gegen den Verkäufer eingestellt (Käufer hatte sein Geld zurückerhalten). Zusammenfassend wurde dieses so begründet, dass in der Artikelbeschreibung zwar mehrmal OVP stand, aber der Artikel in der falschen Kategorie eingstellt war. Nämlich wie in dem hiesigen fall in der Kategorie KONSOLE, anstatt in der Kategorie VERPACKUNGEN. Es wurde in der Entscheidung auch gerügt, dass der Verkäufer, als er sah, dass der Preis unverhältnismäßig hoch ging, nicht einen noch deutlicheren Hinweis veröffentlich hat, bzw. es in die richtige Kategorie eingestellt hat. Somit war der Verdacht des Betruges nicht abwägig. Der Verkäufer hat bei einer solchen Konstellation laut Gericht eine Überwachungspflicht des Angebotes.

Ich würde hier auch einen Rechtsanwalt einschalten,wenn der Verkäufer Probleme macht. AUF KEINEN FALL WÜRDE ICH ZAHLEN; AUCH NICHT ALS LEHRGELD! Damit wird die Sache wahrscheinlich am schnellsten und sichersten zu Deinen Gunsten erledigt sein.:)
tom31ush hat folgendes geschrieben:

Schon sehr fragwürdig, wenn man auf einen so teueren Artikel bietet und sich die Beschreibung scheinbar überhaupt nicht ansieht - schon allein dafür müsstest du eigentlich die 180 Euro bezahlen, so zu sagen als Lehrgeld. So viel dazu.

Außerdem sollte man sich hier mal schön mit dem Betrugsvorwurf zurückhalten - denn ein Betrug wäre es rein rechtlich wohl nur, wenn er nichts dazu geschrieben hätte, hat er aber, ergo...
Es ist nun mal mittlerweile bei Ebay Sitte gewisse Werbeeffekte mitzubenutzen: Da werden Waren groß angepriesen, die Vorteile derselben in den Vordergrund gestellt und alles andere eher im Nachsatz bzw. Kleingedruckten erwähnt. Und hier kommt die Selbstverantwortung des Käufers ins Spiel - wer einen Kaufvertrag nicht durchliest (weniger ist das ja bei Ebay auch nicht), der muss halt mit den Konsequenzen leben.
 
@ tom

wer einen Kaufvertrag nicht durchliest (weniger ist das ja bei Ebay auch nicht), der muss halt mit den Konsequenzen leben.

Naja, ganz so ist es ja dann doch nicht.

Wenn du einen Handyvertrag unterzechnest, liest du 100%ig auch nicht alles durch. Da kann dann ein Paragraph drin sein "Sie überschreiben uns das Recht einmal pro Monat ihre Alte nudeln zu dürfen". Aber das wäre nunmal unwirksam ;)

Genau so ist es, wie Klopper schon schreibt.
Die Beschreibung ist gewollt Irreführend.
Ich kann auch keinen Porsche reinsetzen (in der Kategorie für Fahrzeuge) und dann in Schriftgröße 3 am Ende "Ach ja, es handelt sich hier lediglich um den Zigarettenanzünder. Rückgabe ausgeschlossen."

Ich finde es ziemlich bescheuert, hier mitzubieten. Aber zahlen darf man das keinesfalls. Auch nicht als "Lehrgeld". Jeder, der 180 Euro für ein Stück Pappe bezahlt, treibt den Trend von OVP`s in Ebay an.
 
@Meni.


Der Handyvertrag hinkt aber etwas . Da reden wir über einen Vertrag mit zig Seiten kleingedruckten. Hier bei dem Angebot handelt es sich um 4-5 Zeilen wenn überhaupt.

Ziemlich blöd für den Threadersteller gelaufen. Ich tippe persönich aber auch das bei dieser Sache am ende nichts rumkommt.
 
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