Ebay Falle !

HD_RaiD

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Hallo,

ich habe heute bei ebay was gekauft.
Das problem dabei ist, das ich eine PS3 Kaufen wolte 80 GB.

Dabei habe ich erst nach ende der auktion gesehn das es sich nur um eine OVP handelt
( Original Verpackung der PS3 80 GB ).

wie ist das jetzt kann, ich dagegen was machen oder eher nicht.

Also laut seiner Bilder, Text und unten steht es nochmal drinn hatt er sich schon gut abgesichert oder ?

hier den Artikel:

http://www.ebay.de/itm/320779786646?ssPageName=STRK:MESOX:IT&_trksid=p3984.m1587.l2649
 
Ja - selber Schuld :bigsmile:

Sorry, aber es steht in der Beschreibung drin. Was fies wäre - einfach nicht bezahlen. Ist zwar ärgerlich für den Verkäufer, aber ist nun mal so - politisch korrekt wäre es aber eigentlich nicht. Andererseits wollte der Verkäufer mit seinem Angebot genau sowas erreichen :devil:
 
Ich will dir ja nicht zu nahe treten, aber da bist du selbst Schuld. Mir ist zwar völlig klar, das der Verkäufer eben genau darauf abzielt, das ein potentieller Käufer das "OVP" überliest und auch der Satz "Es fehlt auch nichts" tut möglicherweise seine Wirkung... Trotzdem steht da oft genug OVP, wobei "Originalverpackung" sicher netter gewesen wäre...

Moralisch bin ich voll auf deiner Seite, rechtlich hast du wohl Pech. Ich bin aber kein Anwalt, vllt. hast du ja doch auf dem juristischen Weg eine Chance!

Bei Ebay und auch sonst, wenns ums Geld geht, muss man leider immer genau hinschauen. Leider ist das so...!
 
Wie ärgerlich auf so eine Scheiße reinzufallen.
Die Frage ist, was man rechtlich machen kann.
Man könnte ihm vielleicht einen Täuschungsversuch vorwerfen und deshalb den entstandenen Kaufvertrag für nichtig erklären.

Ich würd mich mal bei einem rechtskundigen Menschen erkundigen wie das da aussieht.
Auf jeden Fall erstmal nicht zahlen!
 
Notfalls erkläre dem Verkäufer deine Situation, vielleicht ist er ja doch kein Unmensch und wollte das gar nicht und erlässt dir den Kauf. Soweit ich das sehe wäre das die einzige Möglichkeit.
 
Ich arbeite bei der Justiz und guck morgen mal bei einer Rechtssprechungsdatenbank nach ob es hierfür schon eine Entscheidung gibt.
:)
 
Tja was noch helfen könnte, wenn du minderjährig wärst oder so :D

PS: So ne Schachtel habe ich auch noch daheim
 
Tim3killer hat folgendes geschrieben:

Notfalls erkläre dem Verkäufer deine Situation, vielleicht ist er ja doch kein Unmensch und wollte das gar nicht und erlässt dir den Kauf. Soweit ich das sehe wäre das die einzige Möglichkeit.

Ich fürchte der Verkäufer ist aber ein Unmschen :devil:
Ich würde NICHT zahlen. Soll er die Kohle mal einklagen, das würde ich sehen wollen...
 
Evtl. könnte er mit einer solchen Klage sogar erfolg haben. Dann haste noch die Gerichts- und Anwaltskosten am Haken. :knockout:
 
gyroscope hat folgendes geschrieben:

Tim3killer hat folgendes geschrieben:


Notfalls erkläre dem Verkäufer deine Situation, vielleicht ist er ja doch kein Unmensch und wollte das gar nicht und erlässt dir den Kauf. Soweit ich das sehe wäre das die einzige Möglichkeit.


Ich fürchte der Verkäufer ist aber ein Unmschen :devil:

Ich würde NICHT zahlen. Soll er die Kohle mal einklagen, das würde ich sehen wollen...


So siehts aus - ignorieren und fertig. Ich schlimmsten Fall würde es von Ebay ne Verwarnung geben, sonst nichts ;)
 
GameFreakSeba hat folgendes geschrieben:

gyroscope hat folgendes geschrieben:


Tim3killer hat folgendes geschrieben:



Notfalls erkläre dem Verkäufer deine Situation, vielleicht ist er ja doch kein Unmensch und wollte das gar nicht und erlässt dir den Kauf. Soweit ich das sehe wäre das die einzige Möglichkeit.



Ich fürchte der Verkäufer ist aber ein Unmschen :devil:


Ich würde NICHT zahlen. Soll er die Kohle mal einklagen, das würde ich sehen wollen...



So siehts aus - ignorieren und fertig. Ich schlimmsten Fall würde es von Ebay ne Verwarnung geben, sonst nichts ;)

Würde ich nicht machen. Man sollte wenigstens zu seinem Fehler stehen.
Habe ähnliches erlebt, auf ebay vor kurzem ein Auto verkauft. Scheiß Spaßbieter, schuldet uns gut 1800€
 
@Tim

Du würdest also im Nachhinein 180 Euro für ne Verpackung zahlen, obwohl du die Möglichkeit hättest es nicht zu tun ?
 
Da ging es um ein Auto - da stand ein tatsächlicher Wert dahinter. Ich hoffe, ihr habt ihm saueres gegeben - ein Brief von einem Anwalt wirkt manchmal Wunder :)

Aber in dem Fall steht doch die Betrugsabsicht ganz klar im Vordergrund.
 
Googeln kann manchmal helfen.

http://www.pressemitteilungen-online.de/index.php/verkauf-leerer-verpackungen-ebay-falle-rechtslage-ist-unklar/
 
scoopexx hat folgendes geschrieben:

Googeln kann manchmal helfen.


http://www.pressemitteilungen-online.de/index.php/verkauf-leerer-verpackungen-ebay-falle-rechtslage-ist-unklar/
Da die Rechtslage offenbar unklar ist, ist auch der Link nicht wirklich hilfreich :D
 
Ich finde es ja immer wieder erstaunlich wieviele Leute es immer noch gibt die auf so etwas hereinfallen, immerhin gab es ja auch noch ein paar andere Bieter. Ich persönlich würde nicht zahlen und es dabei notfalls auf einen Rechtsstreit ankommen lassen. Ich bin allerdings auch in der komfortablen Situation eine Rechtsschutzversicherung zu haben und würde zumindest schonmal nicht auf den Anwaltskosten sitzen bleiben.

Ich denke es liegt doch auf der Hand worauf ein solcher Verkauf abzielt, auch wenn die Rechtslage nicht ganz eindeutig ist. Zustand wie neu, keine Macken, fehlen tut auch nichts. Das Wort "Verpackung" als solches wird lediglich im kleingedruckten einmal erwähnt, die Abkürzung OVP werden möglicherweise gerade ausländische Mitmenschen vielleicht gar nicht kennen.

Ohne es garantieren zu wollen könnte ich mir ohne weiteres vorstellen das es einige Richter geben dürfte die hier für das Opfer entscheiden würden.
 
Ich kann an der Auktion ehrlich gesagt keine Absicht von Betrug feststellen.

Wer "zu doof" ist (sorry, aber ist so) sich bei teureren Artikeln den Text nicht ordentlich durchzulesen, ist selber schuld. Denn bei sowas sollte immer GANZ BESONDERS das Kleingedruckte beachtet werden.

Und mich würde mal interessieren @jaypeekay, wo du deine Rechtschutzversicherung abgeschlossen hast. So viel ich weiss ist man immer mit einer Selbstbeteiligung dabei. Ich würde bei so einem Fall 150,00 Eur beisteuern müssen (bin bei der Huk). Was bei diesem Kaufbetrag sich nicht wirklich rentieren würde. Könnte jedoch schon vorher telefonisch Auskunft über die Rechtslage einholen.

Aber ohne Anwalt zu sein würde ich einschätzen, dass du rein rechtlich keine Chance hast.
Also entweder:
A. Verkäufer bitten vom Kauf zurücktreten zu dürfen
B. Einen Anwalt einschalten (was dich im Endeffekt deutlich teurer kommen kann)
C. Nicht zu zahlen und abwarten was passiert (kann ebenso recht teuer werden)
D. Zahlen
 
Woyyy sowas ist echt dreist. Wenn hier jetzt einige sagen mann müsse bezahlen, weil es so in der Auktion steht würde ich dem widersprechen.
Bei ebay werden ja öfters Verpackungen von teureren Geräten verkauft aber diese müssen dann auch klar als diese deklariert werden.

Bei dieser Auktion würde ich klar auf bewusste Irreführung des Verkäufers plädieren. Sowas nennt man "Schachtelbetrug". Worum ? Dorum !:

1. Von der Artikelbezeichnung her könnte man klar auf eine in der Auktion angebotene PS3 in Originalverpackung schließen.

2. Der Text:
"Habe die Konsole gerade erst bekommen und habe keine Verwendung für die PS 3 OVP."
Völlige Irreführung. Hier ziehlt er darauf ab das der potenzielle Bieter wieder nicht ganz klar ist das es sich um die "PS3 OVP = PS3 Originalverpackung" und nicht um eine "PS3 OVP = original verpackt" handelt. Das PS3 vor dem OVP impliziert eigentlich das die Konsole dabei wäre. Suuuuperschau ! :crazy:

"Zustand ist Wie Neu, keine Macken."
Na gut Zustand ist wie neu könnte man für eine Kartonbeschreibung gerade noch gelten lassen. Aber "keine Macken" wird eigentlich nur im Zusammenhang mit einem technischen Gerät verwendet.

Es fehlt auch nichts."
Lächerlich was soll denn bitte bei einem Karton fehlen, etwa der Henkel ?
Hier will er mit der zuvor schon irreführenden Beschreibung noch mal den Bieter, der bis dato davon ausgeht, es handle sich um die Konsole incl. OVP, versichern das alles, sprich Konsole, Controller, Kabel usw. vorhanden sind.

3.
"Bei dieser Auktion handelt es sich wie oben beschrieben ausschl. um die Verpackung."
Juhuu nach dem ganzen Verwirrungspiel steht das in der kleinsten Schrift ganz am Ende der Beschreibung. Auch wenn er hier jetzt behaupten mag es steht hier doch schwarz auf weiß: Warum die offensichtliche, ja sogar dilettantische Irreführung der vorangegangenen Zeilen ? Der Verkäufer weiß ganz genau, das er den Text so geschrieben hat das man auf eine Konsole mit OVP schließen würde. Würde dieser Endtext alleine stehen könnte man nichts dagegen sagen, aber mit dem Resttext ist das absolut irreführend.

Meine Empfehlung: -Nicht Bezahlen. -Die Auktion bei Ebay melden.
-Eine :ps3: neu beim Händler kaufen. Gilt für alle technischen Geräte.

Du darfst meinen Text gerne an den Auktionator schicken.Meine Bemerkungen wie z.B. Superschlau, worum ? dorum! solltest du bitte entfernen. Anhand seiner Ausdrucksweise die er schriftlich pflegt, kann man schon oft darauf schließen wenn er mit einem Anwalt drohen sollte, ob er die Auktiom überhaut ernst gemeint hat. Allein schon dieser meiner Meinung nach "Betrugsversuch" zollt nicht unbedingt von einem schlauen Menschen.
Vielleicht möchtegernschlau. :p
 
piko hat folgendes geschrieben:

scoopexx hat folgendes geschrieben:


Googeln kann manchmal helfen.



http://www.pressemitteilungen-online.de/index.php/verkauf-leerer-verpackungen-ebay-falle-rechtslage-ist-unklar/

Da die Rechtslage offenbar unklar ist, ist auch der Link nicht wirklich hilfreich :D

Zuendelesen und dann posten, bitte. Der Artikel schließt mit der gut begründeten Empfehlung, nicht zu zahlen...
 
Schaedl1 hat folgendes geschrieben:

Ich arbeite bei der Justiz und guck morgen mal bei einer Rechtssprechungsdatenbank nach ob es hierfür schon eine Entscheidung gibt.

:)


ok danke dir, warte auf deine antwort.
ABER wie gesagt er ist gut abgesichert, da mehrmals er darauf hinweißt und auch nur die OVP auf dem bild zu sehen ist....
 
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