Er hat den Vertrag zu erfüllen. Darauf kannst du bestehen.
Und wenn er nicht erfüllen möchte, dann ist das von Deiner Zustimmung abhängig, das müssen beide Vertagsparteien vereinbaren, das ist keine einseitige Nummer.
Und erst, wenn das vereinbart ist, dann müssen evtl. bereits erbrachte Leistungen zurückerstattet werden, denn ansonsten wäre er ungerechtfertigt bereichert (wenn man eine Sache im Besitz hat, für deren Besitz es keinen Rechtsgrund gibt (ein Rechtsgrund könnte ein Vertrag sein, aber der soll ja hier rückgängig gemacht werden), dann ist man vermutlich ungerechtfertigt bereichert).
Du kannst ihm ja freundlich, aber bestimmt, schreiben, dass er durch den Erhalt der Leistung nun seine Gegenleistung schuldet.
Du kannst ihm ja folgendes schreiben, je nachdem, welches Ereignis Du lieber herbeiführen möchtest:
"Ich bedaure, aber als Privatperson muss und werde ich nicht auf Ihren Wunsch nach Vertragsrücktritt eingehen, dies wurde explizit in meiner Auktion ausgeschlossen. Die Leistung wurde auch bereits erbracht, ich erwarte nun vereinbarungsgemäß die Erfüllung der vertraglichen Gegenleistung, also Ihre fällige Zahlung.
Sollte diese nicht innerhalb einer angemessenen Frist (14 Tage) erbracht werden, werde ich neben dem "non-paying bidder" eBay-Verfahren einen gerichtlichen Mahnbescheid gegen Sie erwirken, der Ihnen dann zugestellt wird. Die Mehrkosten dieses Verfahrens wären dann ebenfalls von Ihnen zu tragen."
Hier ein kleiner Gebührenrechner zu dem Thema:
http://www.rechtsanwaltsgebuehren.de/Berechnen/MBBerech.html#Sitz
Wenn Du lieber "kuscheln" willst, dann könntest Du auf seinen Rücktrittswunsch eingehen, nach einigem guten Zureden (siehe oben) wird er dann vielleicht einwilligen, die Ware zurückzusenden.
ABER:Die "Kuschelvariante" birgt das Risiko, dass er auch einfach nur so tun kann, als würde er die Ware versenden, ein normaler Brief lässt sich nicht weiterverfolgen, er könnte also den Versand der Ware behaupten, einen Portobeleg vorzeigen (den kriegt man schon irgendwo her, man kann ja auch einfach nur Briefmarken kaufen, ohne die Sendung wirklich aufzugeben).
Dieses Risiko würde ich als ordentlicher Verkäufer nicht auf mich nehmen.
Da Dein Kunde sich bereits mit seinem ziemlich unhöflichen Satz als "Arschloch" herausgestellt hat und Du einfach so hinnehmen durftest, würde ich an dieser Stelle jetzt auch zur Strafe keinen Millimeter nachgeben und ihm nun auch noch als "Prämie" für sein beschissenes Verhalten entgegen kommen. NIEMALS. Ich würde hier die erstgenannte Variante wählen, weil sie Dir die größtmögliche Sicherheit bietet. Leider hast Du Dir eine harmlosere Möglichkeit verbaut, weil du vorschnell geliefert hast, sonst hättest Du es bei einem "non-paying bidder" Vermerk bewenden lassen können.
Niemals die Ware als Faustpfand aus der Hand geben, niemals. Es gibt eine Menge Bescheißer da draußen, und der hier will Dich gerade verarschen, so drastisch sehe ich das, sorry wegen der unschönen Ausdrücke. Vielleicht hast Du ihm auch durch zu nette und freundliche Mails das Gefühl gegeben, dass er Dich auch ungestraft verarschen kann?! Falls dem so ist, solltest Du meinen Text von oben gerne 1:1 kopieren und als Deinen schreiben, der ist kühl und sachlich und wird ihn vermutlich einschüchtern, und das geschieht ja auch nicht zu Unrecht.
Merke: "keine Verhandlungen mit Terroristen oder Arschloch-Kunden".
Keine Ahnung, warum er das macht: vielleicht hast Du ihm irgendwie signalisiert, dass Du das mit dem Vertrag nicht durchziehen und ihm entgegen kommen?! Manche Leute interpretieren Netigkeit als Schwäche?! Dann solltest Du die Gelegenheit nutzen, ihn vom Gegenteil zu überzeugen.
Zieh hier gefälligst Dein Ding durch. Und mach das, was Dir am besten gefällt, einen Rücktritt würde ich kategorisch ablehnen, allein scon aufgrund dieser negativen Zeilen deines Gegenübers. Du sollst ihm den Rücktritt erlauben, und zum Dank schreibt er dir dieses "bin nicht Ihr Laufbursche" zurück? Ich glaub, es hackt.
Bei so etwas würde es in mir kochen und mich würde die reine Wut packen, allein schon wegen seines nicht vertrauenswürdigen Benehmens würde ich auf Nummer Sicher gehen und nur auf Erfüllung der Vereinbarung pochen.
Sorry, bei so was schwillt mir der Kamm, daher war ich etwas ausschweifender.
-----------------------
EDIT: Mich würde allerdings auch interessieren, über welchen Betrag wir hier reden.
Andererseits spielt der Betrag keine Rolle, da es hier um das Prinzip geht, einem Unrecht nachzugeben oder nicht.