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Ebay Betrug oder Kein Betrug, war ich zu Naiv, oder Anzeige ?

treuerfreund

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Moin und Frohes neues
Sagt mal, seit vielen Jahren bin ich bei Ebay, wenn auch die letzten 3-4 Jahre wesentlich seltener, doch ärgert mich ein aktueller fall bei dem ich nicht
weiss ob ich einfach nur zu naiv war oder ob ich wirklich Anzeige erstatten soll ?

Folgender Hintergrund:
Meine positiven Bewertungen kommen bisher hauptsächlich durch schnellen Versand zu Stande, der auch mal vor Geldeingang erfolgt sein kann, ist jetzt auch über Jahre gutgegangen, ausser jetzt !

Angeblich wollte der Käufer vom Vertrag zurücktreten, hat also nicht überwiesen, zurücksenden will er die Ware auch nicht , Zitat "Er sei ja nicht mein Laufbursche"

Was nun, Anzeige erstatten (wenn ja wie) oder war ich einfach jahrelang zu Naiv ???
 
Also vor Zahlungseingang bei Ebay verschicken ist eine Todsünde!

Rein rechtlich hat der Typ einen Kaufvertrag mit dir geschlossen und hat zu bezahlen. Vom Kauf zurück treten ist nur möglich wenn BEIDE zustimmen. Stimmst du nicht zu und verkaufst als privat hat er zu zahlen. Egal ob vor oder nach Erhalt der Ware. Wenn er es nicht mehr will ist das nicht dein Problem.
Wie hoch ist denn der Betrag?

Edit:
Anzeige ist erst mal sinnlos und unnötig. Lass einen Anwalt ein Schreiben Aufsetzen, da bist du mit ca. 30 Euro dabei. Wenn nix kommt, Gerichtlicher Mahnbescheid. Du bist im Recht, er wirds nicht drauf ankommen lassen.
 
Um was für einen Artikel handelt es sich dabei ? Lohnt sich überhaupt der Aufwand ?
 
Er hat den Vertrag zu erfüllen. Darauf kannst du bestehen.

Und wenn er nicht erfüllen möchte, dann ist das von Deiner Zustimmung abhängig, das müssen beide Vertagsparteien vereinbaren, das ist keine einseitige Nummer.

Und erst, wenn das vereinbart ist, dann müssen evtl. bereits erbrachte Leistungen zurückerstattet werden, denn ansonsten wäre er ungerechtfertigt bereichert (wenn man eine Sache im Besitz hat, für deren Besitz es keinen Rechtsgrund gibt (ein Rechtsgrund könnte ein Vertrag sein, aber der soll ja hier rückgängig gemacht werden), dann ist man vermutlich ungerechtfertigt bereichert).

Du kannst ihm ja freundlich, aber bestimmt, schreiben, dass er durch den Erhalt der Leistung nun seine Gegenleistung schuldet.
Du kannst ihm ja folgendes schreiben, je nachdem, welches Ereignis Du lieber herbeiführen möchtest:

"Ich bedaure, aber als Privatperson muss und werde ich nicht auf Ihren Wunsch nach Vertragsrücktritt eingehen, dies wurde explizit in meiner Auktion ausgeschlossen. Die Leistung wurde auch bereits erbracht, ich erwarte nun vereinbarungsgemäß die Erfüllung der vertraglichen Gegenleistung, also Ihre fällige Zahlung.
Sollte diese nicht innerhalb einer angemessenen Frist (14 Tage) erbracht werden, werde ich neben dem "non-paying bidder" eBay-Verfahren einen gerichtlichen Mahnbescheid gegen Sie erwirken, der Ihnen dann zugestellt wird. Die Mehrkosten dieses Verfahrens wären dann ebenfalls von Ihnen zu tragen."

Hier ein kleiner Gebührenrechner zu dem Thema:
http://www.rechtsanwaltsgebuehren.de/Berechnen/MBBerech.html#Sitz

Wenn Du lieber "kuscheln" willst, dann könntest Du auf seinen Rücktrittswunsch eingehen, nach einigem guten Zureden (siehe oben) wird er dann vielleicht einwilligen, die Ware zurückzusenden.

ABER:Die "Kuschelvariante" birgt das Risiko, dass er auch einfach nur so tun kann, als würde er die Ware versenden, ein normaler Brief lässt sich nicht weiterverfolgen, er könnte also den Versand der Ware behaupten, einen Portobeleg vorzeigen (den kriegt man schon irgendwo her, man kann ja auch einfach nur Briefmarken kaufen, ohne die Sendung wirklich aufzugeben).
Dieses Risiko würde ich als ordentlicher Verkäufer nicht auf mich nehmen.

Da Dein Kunde sich bereits mit seinem ziemlich unhöflichen Satz als "Arschloch" herausgestellt hat und Du einfach so hinnehmen durftest, würde ich an dieser Stelle jetzt auch zur Strafe keinen Millimeter nachgeben und ihm nun auch noch als "Prämie" für sein beschissenes Verhalten entgegen kommen. NIEMALS. Ich würde hier die erstgenannte Variante wählen, weil sie Dir die größtmögliche Sicherheit bietet. Leider hast Du Dir eine harmlosere Möglichkeit verbaut, weil du vorschnell geliefert hast, sonst hättest Du es bei einem "non-paying bidder" Vermerk bewenden lassen können.

Niemals die Ware als Faustpfand aus der Hand geben, niemals. Es gibt eine Menge Bescheißer da draußen, und der hier will Dich gerade verarschen, so drastisch sehe ich das, sorry wegen der unschönen Ausdrücke. Vielleicht hast Du ihm auch durch zu nette und freundliche Mails das Gefühl gegeben, dass er Dich auch ungestraft verarschen kann?! Falls dem so ist, solltest Du meinen Text von oben gerne 1:1 kopieren und als Deinen schreiben, der ist kühl und sachlich und wird ihn vermutlich einschüchtern, und das geschieht ja auch nicht zu Unrecht.

Merke: "keine Verhandlungen mit Terroristen oder Arschloch-Kunden".

Keine Ahnung, warum er das macht: vielleicht hast Du ihm irgendwie signalisiert, dass Du das mit dem Vertrag nicht durchziehen und ihm entgegen kommen?! Manche Leute interpretieren Netigkeit als Schwäche?! Dann solltest Du die Gelegenheit nutzen, ihn vom Gegenteil zu überzeugen.

Zieh hier gefälligst Dein Ding durch. Und mach das, was Dir am besten gefällt, einen Rücktritt würde ich kategorisch ablehnen, allein scon aufgrund dieser negativen Zeilen deines Gegenübers. Du sollst ihm den Rücktritt erlauben, und zum Dank schreibt er dir dieses "bin nicht Ihr Laufbursche" zurück? Ich glaub, es hackt.
Bei so etwas würde es in mir kochen und mich würde die reine Wut packen, allein schon wegen seines nicht vertrauenswürdigen Benehmens würde ich auf Nummer Sicher gehen und nur auf Erfüllung der Vereinbarung pochen.

Sorry, bei so was schwillt mir der Kamm, daher war ich etwas ausschweifender. :(

-----------------------
EDIT: Mich würde allerdings auch interessieren, über welchen Betrag wir hier reden.
Andererseits spielt der Betrag keine Rolle, da es hier um das Prinzip geht, einem Unrecht nachzugeben oder nicht.
 
danke schonmal für die sehr ausführlichen antworten und vor allem für die Formulierungshilfen, denn da hab ich meine grössten schwächen.
 
Hmm also so einen Fall hatte ich vor längerer Zeit auch, dort ging es aber nur um einen Artikel im Gesamtwert von 3 Euro (Versandkosten mit inbegriffen).

Aber für Summen dieser Höhe lohnt sich so ein Verfahren eigentlich ja nun wirklich nicht, oder? :bigsmile:
 
Also ich würde den ja von Grund auf fertig machen.

1. Beantwortest du die mail das er nicht der Laufbursche ist mit folgenden Zeilen:

"Sehr geehrter Herr....

Laut den AGBs bei Ebay haben wir einen Kaufvertrag abgeschlossen.
Jeder von uns hat eine sogennante Schuld zu begleichen.

Ich habe die Schuld Ihnen die Ware zu versenden, was ich großzügiger Weise bereits getan habe.

Sie müssen mir den vereinbarten Betrag zukommen lassen.

Da ich Privat verkaufe haben Sie kein 14 Tägiges Rücktrittsrecht.

Ihrem Ersuchen den Vertrag rückgängig zu machen kann ich leider nicht nachkommen.

Ich denke wir sind erwachsen genug, das man nicht einmal Hü und einmal Hot sagt.

Bitte überweisen sie mir den Betrag bis zum (hier 30 Tage Zeit geben)

Andernfalls werde ich ein Mahnverfahren gegen Sie anstrengen.
Eine Strafanzeige werde ich ungeachtet dessen ebenfalls in Betracht ziehen

mit freundlich Grüßen
....
"

2. Mahn und Gerichtskosten musst du erstmal vorstrecken kannst sie aber zurückverlangen

3.

Nur Mut solchen Spinnern muss man Zeigen wo es langgeht.

Schickt er es auf die Mail doch zurück lasse es dann darauf beruhen
 
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