> Es wurden gerade die AGBs verändert und wenn ich das richtig verstanden
> habe, darf kein Review gleichzeitig hier und auf einer anderen Seite stehen!
> Wenn das so ist, wäre das ein doch schon ein Regelverstoß, stattdessen
> wird jetzt hier mehr oder weniger gesagt, das ist in Ordnung. Ich weiß
> inzwischen auch von anderen Usern, dass ich nicht der Einzige bin, der die AGbs
> so verstanden hat.
Nach reger Rücksprache mit dem Rechtsbeistand der Gamezone AG haben wir den Satz etwas entschärft. Bedingung bei der Einlieferung ist, daß der Einlieferer im Besitz des Urheberrechts sein muß und kein Dritter Rechte an ihm besitzen darf. Gleichzeitig gehen die Verwertungsrechte an dem Artikel an die Gamezone AG über.
Somit liegt es in der Verantwortung des Einlieferers, daß er sich bei mehrfacher Veröffentlichung seines Artikels vergewissert keine Rechte Anderer zu beschneiden.
Auf gut Deutsch:
Ihr dürft Reviews auf mehreren Wegen veröffentlichen, insofern auch alle anderen Parteien in ihren AGBs dies erlauben (was z.B. bei der eigenen Homepage sowieso kein Problem ist/war). Wenn aber ein anderes Portal/Printmedium etc. das Urheberrecht beansprucht, kann solch ein Artikel natürlich nicht bei uns eingeliefert werden.
C'ya...
Pitiful Lobster