Beschwerde E-mails an USK

Lasti

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Hab grad gelesen das durch den Umstand das Gears of War nicht in Deutschland erscheint,die USK bereits über 200 beschwerde E-mails bekommen haben,auf denen sie teilweise übelst beschimpt werden :nut:

Also meine lieben Deutschen Freunde,vielleicht solltet ihr da auch mal die eine oder ander mail hinschreiben. Müssen ja nicht gleich übelste Beschimpfungen sein.

Obwohl ja eigentlich die USK nichts daür kann,da sie ja auch nur im Namen eurer Regierung handelt.
 
Hab im Fernsehn,gesehn,das sind die s.cheiß Politiker.
Aber Gewalt oder nicht,erstklassige Spiele sollten ncht verboden werden,wer anfällig auf solche Gewalt reagiert dem sollten die Eltern die Spiele verbieten oder sonstwas aber das Spiel einfach verbieten ist keine Lösung,eher dahin geschmissen,aber naja,die Politiker machen eh kein Finger krum,Hauptsachen man wird von besseren Menschen anständig angesehen...
 
Also die USK würde ich nie beschimpfen, ich finde die machen gute bis sehr gute Arbeit. Stehen sogar auch mal für die etwas härtere Gangart ein, sie zu beschimpfen zeugt von Dummheit.
Naja, dann kauft man sich es halt im Eu-Ausland, alles kein Problem wenn man über 18 ist. :)
Was man auch mal sagen muss: Gears of War ist allerdings wirklich sehr brutal, was ich bis jetzt gesehen habe und von daher war es (bei unseren Vorschriften) ja klar, dass es nicht erscheint. Freu mich trotzdem drauf.
 
Warum sollte man die USK beschimpfen oder Emails hinschicken???
Die machen doch nur ihren Job! Was können die dazu, wenn die Politik das so regelt? Das ist doch absolut albern!
Wer über 18 ist bekommt die Spiele im Ausland. Wo ist das Problem? Dass ein 16-jähriger manche Spiele nicht zocken und manche Filme nicht schauen darf hat imo schon seine Berechtigung. Wie Socke schon sagte, GoW ist ziemlich brutal wohl wirklich nix für Minderjährige (und auch so manche Erwachsene... ;))
 
ich habe leider hier im Forum schon so häufig mitbekommen, dass Leute über die USK schimpfen, leider haben diese Leute nicht die geringste Peilung. Und leider bestätigen diese blöden Beschimpfungen, dass die Leute dass Freigabesystem nicht verstanden haben.

Die USK macht durchaus einen guten Job und verteilt halt ihre Freigaben. Und die bringen Sicherheit und verhindern die Indizierung.

Das einzige, was man ihr ankreiden kann, ist die Tatsache, dass sie zu feige sind, manche 18er Label zu vergeben. Dadrüber gibt es nun mal nichts. Und bei unfreigegebenen Games droht nun mal die Indizierung. Da sich das kein Hersteller leisten kann, schneidet er selber (hallo, ihr da draußen, der HERSTELLER schneidet, nicht die USK oder die BPjM) oder bringt das Spiel gar nicht erst raus.

Ich gebe allerdings zu, dass die Erfahrungen der Hersteller auf deutschem Boden bisher eher schlecht waren und man hier schon aus der Vergangenheit viel Mist gewohnt ist. Die Indizierungen haben leider Deutschland als gebrandmarktes Land hinterlassen und als Markt dermaßen unattraktiv gemacht. Das bekommt man nicht ind rei Jahren wieder hin.

Und das Verweigern von Freigaben ist einfach nur dumm, denn niemand in Deutschland kann sich für das Prädikat "mehr als volljährig" qualifizieren, niemand.

Wenn man also an die USK schreibt, dann bitte respektvoll und mit dem Hinweis darauf, dass man die Praxis mit verweigerten Freigaben nicht verstehen kann udn sie gern erläutert hätte. Eine Beleidigung bringt gar nichts und zeigt nur, dass die USK Recht hatte, und viele Gamer noch zu blöd sind und unreif und man das Spiel dann berechtigterweise nicht freigegeben hat.
 
Leute die es unbedingt wollen, bekommens auch. Was ist dann das Problem? Zu dumm, um sich ne Version aus Österreich zu besorgen?

Also ich werde jedenfalls viel Spass mit GoW haben (hoff ich doch)
 
Beschimpfungen sind in diesem Fall wirklich das völlig Falsche. So etwas geht eigentlich immer nach hinten los, denn was zeigt es der USK? Das die Spieler schon durch die Spiele so blöd im Kopf geworden sind, das sie nicht mal mehr richtig argumentieren können.
 
Auch wenn die Politk die Gesetze macht. Wann ein Spiel welche Freigabe erhält, dass entscheidet immer noch die USK. Und hier ist es nunmal leider so, dass so einige Freigaben oder eben Nicht-Freigaben relativ schwer nachvollziehbar sind.

Die Tatsache, dass man sich die Spiele aus dem angrenzenden Ausland - bzw. von Shops, die diese Versionen anbieten - holen kann, macht die ganze Sache doch noch viel bekloppter.

Wenn man sich als 18jähriger legal eine Uncut-Version von Gears of War und Co. "kinderleicht" besorgen kann, wieso reicht dann für den deutschen Markt nicht einfach das 18er-Label und gut is´ ?

Einzige Möglichkeit : Man versucht, die Verfügbarkeit dieser Titel in deutschen Geschäften zu unterbinden, da man weiß, wie schnell so ein 14jähriger mal seinen 18jährigen Kumpel losschickt, um ihm das Game zu besorgen. Und in vielen Fällen braucht man nicht mal den Kumpel loszuschicken, weil die Tussi an der Kasse jedes Spiel ( und jeden Film und jede Spirituose ) an absolut jeden verkauft.

Also wenn schon Politik, dann wäre das ´n Gebiet wo man ansetzen sollte ...

Sunshine

P.S.: Zum Thema USK und schwer "nachvollziehbar" : Oblivion ist und war ja so ein Titel, bei dem sich Sachen anstellen ließen, die eine 12er Freigabe absolut schwachsinnig erscheinen lässt. Bei Filmen ist es teilweise noch schlimmer.
 
Sunshine_XXL hat folgendes geschrieben:

Auch wenn die Politk die Gesetze macht. Wann ein Spiel welche Freigabe erhält, dass entscheidet immer noch die USK. Und hier ist es nunmal leider so, dass so einige Freigaben oder eben Nicht-Freigaben relativ schwer nachvollziehbar sind.
...
Es ist falsch, die USK zum Sündenbock zu machen. Und wie schon einige hier geschrieben haben, ist es für Volljährige kein Problem das Spiel aus dem EU-Ausland zu bestellen.
Was die, zugegeben, manchmal nicht ganz nachvollziehbaren Bewertungen angeht. Die USK ist immer für eine sachliche Diskussion zu haben.
Außerdem gibts für unter 18jährige keinen Grund, die USK zu beleidigen, das Spiel ist sowieso nicht für sie gedacht.

Was Oblivion betrifft, ich weiß jetzt nicht genau, was Du meinst, aber dein Verhalten (im Spiel) hat ja Konsequenzen, beispielsweise wenn man ein Pferd klaut. Man kann auch gerne bei der USK nachfragen, wieso es ab 12 und nicht ab 16 ist. Ich habe mich über den "AB 12" Button auch gewundert.
 
Ok, sachliche Diskussion.
Die USK sind die einzige Organisation weltweit, die einem Spiel die Alterseinstufung verweigern kann.
Das macht keinen Sinn, da ich ab 18 volljährig bin und ab dann selbst entscheide, was ich sehen will, solange es im legalen Rahmen ist, hat sich der Staat nicht einzumischen.
Somit hat ein Spiel, bei dem sie keine Altersempfehlung liefern können/wollen ab 18 zu sein, da sie dem Spiel aber genau diese Einstufung verweigern, bringt Microsoft das Spiel nicht raus, weil das bei denen so Policy ist, ist auch gut verständlich, da das ganze System so in Deutschland keinen Sinn macht und man ja nicht alle Nase lang vor Gericht landen will.
Die Ausrede 18er Spiele können nicht mehr indiziert werden ist ja seit Far Cry auch längst hinfällig.
 
Indizieren tut die USK nicht, das macht die BPjM. Ich weiß leider auch nicht, worin der Sinn zu sehen ist, ein Spiel nicht mit einer Altersfreigabe auszustatten, ich kann mir nur vorstellen, dass sie einfach Angst haben, von der Politik und den Medien einen auf den Deckel zu kriegen, mit verallgemeinernden Aussagen wie "dieses Killerspiel ist frei verkäuflich".
Mich ärgert es genauso, wenn ich bevormundet werde, bzw. jemand für mich entscheidet was ich spielen soll.
Ich denke auch, dass es was mit mangelnder Kontrolle im Kinderzimmer und Handel zu tun hat.

Aber ich werde mich mal schlau machen :)[/u]

EDIT: Grundsätzlich verstehe ich sowieso nicht, wieso immer von Kindern und Jugendlichen die Rede ist. GoW, Doom, Prey und Co. sind nun mal Spiele für Volljährige.

Nochmal zur Indizierung: Die USK gibt Spiele frei, oder auch nicht. Wenn sich jetzt jemand an einem Spiel mit beispielsweise einer ab 18 Wertung stört, weil es seiner Meinung nach zu brutal ist, kommt die BPjM ins Spiel. Die entscheidet dann über eine Indizierung. Vorher muss es aber zu einer Anzeige kommen.
So hab ich damals die Dame von der USK verstanden.
 
Jaaa lasst doch am besten eure Eltern schreiben..

Liebe USK,

aufgrund der Nichterteilung einer Altersfreigabe kann mein 14 Jähriger Sohn
nicht Gears of War spielen, dafür würde ich sie am liebsten *&%&)/(&
ihr %$(&%&/((.

Jetzt muss ich mich den ganzen Tag um ihn kümmern, weil er alle anderen Spiele durch hat....danke!
 
piko hat folgendes geschrieben:
Nochmal zur Indizierung: Die USK gibt Spiele frei, oder auch nicht. Wenn sich jetzt jemand an einem Spiel mit beispielsweise einer ab 18 Wertung stört, weil es seiner Meinung nach zu brutal ist, kommt die BPjM ins Spiel. Die entscheidet dann über eine Indizierung. Vorher muss es aber zu einer Anzeige kommen.
So hab ich damals die Dame von der USK verstanden.
Tja, und genau das sollte eigentlich nicht so sein.

Wenn die USK etwas freigibt, dann hat die BPjM daran nichts mehr zu kamellen. Dann ist eine Indizierung nicht mehr möglich. Da haben alle vorher im USK Gremium drübergeschaut, da werden die ganzen Fritten extra für entsandt, um eben eine Entscheidung zu treffen.
Und danach ist das Ding eben freigegeben.

Denn das Label soll Rechtssicherheit und Sicherheit im Warenverkehr schaffen. Die Kaufhäuser hängen sich Merkzettel mit den USK Stickern an die Kassen, die Labels sind verbindlich, nicht so wie die früheren Wischi-waschi Sticker mit kosmetischer WIrkung (Altersempfehlung, harharhar, selten so gelacht, keine rechtliche Wirkung, sahen aber schön aus und machten was her und der Handel stand drauf und war dem Label hörig), außerdem war die USK billiger als die FSK, daher wurde früher sehr gerne das USK Label draufgemacht.
 
Nicht ganz richtig .. auch die USK kann dazu beitragen, dass ein Titel auch nach Erteilung einer Freigabe der Index-Hammer zuschlagen kann. Die Indizierung selbst erfolgt durch die BPJM und die handelt im Auftrag entweder der USK (wenn eine Beschwerde an diese herangetragen worden ist oder) oder aber im Auftrag des Familienministeriums, die im übrigen ca. 90% dafür verantwortlich sind, wenn eine Beschwerde über ein Spiel eingeht, dass auch die Indizierung folgt.

Zudem sollte man auch wissen, dass die USK an die BPJM Meldung macht, wenn ein Spiel keine Freigabe bekommen hat.
 
eine ganz dumme frage am Rande, das ab 18 gibt es doch gar nicht mehr, oder, es heißt doch dann gleich "keine Jugendfreigabe"... verdreh ich jetzt etwas oder habe ich einfach nur gepennt?
 
Muss mich korrigieren ... es gibt die Einstufungen bis "ab 16 Jahre" .. und dann nur noch die Kennzeichnung "keine Jugendfreigabe".

Guckst du einfach auch mal da .. http://www.usk.de/ .. da steht alles Wissenswerte auf der Seite. ;)
 
In letzter Zeit kann ich die USK überhaupt nicht nach vollziehen.
 
CharLu hat folgendes geschrieben:
Nicht ganz richtig .. auch die USK kann dazu beitragen, dass ein Titel auch nach Erteilung einer Freigabe der Index-Hammer zuschlagen kann. Die Indizierung selbst erfolgt durch die BPJM und die handelt im Auftrag entweder der USK (wenn eine Beschwerde an diese herangetragen worden ist oder) oder aber im Auftrag des Familienministeriums, die im übrigen ca. 90% dafür verantwortlich sind, wenn eine Beschwerde über ein Spiel eingeht, dass auch die Indizierung folgt.

Zudem sollte man auch wissen, dass die USK an die BPJM Meldung macht, wenn ein Spiel keine Freigabe bekommen hat.
dann ist sie wirklich witzlos. Dann freue ich mich auf die PEGI, denn so macht die USK wirklich keinen Sinn.
 
CharLu hat folgendes geschrieben:

Nicht ganz richtig .. auch die USK kann dazu beitragen, dass ein Titel auch nach Erteilung einer Freigabe der Index-Hammer zuschlagen kann. Die Indizierung selbst erfolgt durch die BPJM und die handelt im Auftrag entweder der USK (wenn eine Beschwerde an diese herangetragen worden ist oder) oder aber im Auftrag des Familienministeriums, die im übrigen ca. 90% dafür verantwortlich sind, wenn eine Beschwerde über ein Spiel eingeht, dass auch die Indizierung folgt.


Zudem sollte man auch wissen, dass die USK an die BPJM Meldung macht, wenn ein Spiel keine Freigabe bekommen hat.

Also in diesem Fall kann man gleich die USK abschaffen, wenn die Familieministerin rumheult, wird es kurz und schmerzlos gemacht "Antrag gestellt - indiziert - aus Deutschland verbannt", dann sind unsere inkompetenten Politiker glücklich
 
Ich habe mich nochmal mit der USK kurzgeschlossen. Wenn die USK keine jugendfreigabe erteilt, dann liegt es am Hersteller ob er das Spiel doch noch veröffentlichen will, ohne USK Siegel und nur an Erwachsene (ohne Werbeverbot). Meistens hat der Hersteller allerdings Angst vor einer Indizierung, weswegen nicht freigegebene Titel i.d.R. nicht erscheinen.
Für alle die es interessiert, hier noch der Originaltext:

Hallo und danke für Ihre mail.

Deutschland hat tatsächlich eine besondere Rechtslage für Medien im
Vergleich zu Europa. Hier gibt es z.B. bei Computer- und Videospielen die
Entscheidung "Nur für Erwachsene" (USK-Kennzeichen "keine Jugendfreigabe")
und "Nur für Erwachsene plus Werbeverbot" (mögliche Indizierung durch die
Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien nach Veröffentlichung von
Titeln, die möglicherweise jugendgefährdend sind).

Der Anbieter einer Spieleproduktion beauftragt die USK, also die
Gutachtenden und den Ständigen Vertreter der Obersten Landesjugendbehörden
bei der USK, ihre Produktion unter anderem auch im Blick auf einschlägige
Paragrafen des deutschen Strafrechts und mit Blick auf die Spruchpraxis der
BPjM zu prüfen.
Der Gesetzgeber verlangt mithin den Blick auch zur BPjM, wenn man in
Deutschland Medien veröffentlichen will.

Wird in Kenntnis der Spruchpraxis der BPjM vom USK-Prüfgremium mit dem
Ständigen Vertreter der OLJB "keine Kennzeichnung" vergeben, bleibt der
Anbieter Herr seines Verfahrens. Er kann den Titel für Erwachsene
veröffentlichen. Dieser Titel kann normal ausgestellt und beworben werden
(ohne USK-Kennzeichen, aber mit einem Hinweis, dass er nur für Erwachsene
ist). Nur ist er vor einer Indizierung durch die BPjM nicht geschützt.

Das aber wollen Anbieter mitunter nicht riskieren, da sie nach Indizierung
den Titel nur noch „unterm Ladentisch“ anbieten können, ohne ihn bewerben zu
dürfen. Also im Prinzip ist der Titel dann nach Indizierung "weg vom Markt",
jedenfalls vom offiziellen.

Geprüft wird in der USK immer das, was vorgelegt wird.
Es gibt keinen Satz im Gutachten: "Das müssen Sie herausnehmen, um dies und
das zu bekommen".

Beste Grüße
Christine Schulz
 
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