schlechter Service bei Versandhändler

skorpie

Bekanntes Gesicht
Mitglied seit
07.10.2005
Beiträge
895
Reaktionspunkte
0
Habe folgendes Problem:

Habe mir bei einem Versandhandel MIX eine Grafikkarte bestellt, diese war defekt - schwarzer Bildschirm nach 2 - 5 Minuten und PC musste neu gestartet werden.
Mit der alten Grafikkarte läuft alles ohne Probleme.
Die Firma schreibt mir jetzt, dass die Karte nicht defekt ist und ich vom Rechnungspreis einen Abzug von 10% bekomme, was immerhin fast 14,- Euro sind.
Diese behaupten weil ich als Lieferanschrift meine Arbeit angegeben habe, denn ich bin nun mal tagsüber nicht daheim, würde es sich nicht um ein Verbraucher im Sinne des BGBs handeln.

Kann ich dagegen irgend etwas machen?
 
klar, anfechten.
Die sollen dir beweisen das die Karte nicht defekt ist und wenn es sein muss einen RMA der Karte machen und den Befund an dich schicken.

Zu der addresse weiss ich nicht genau, aber ich denke die ist wohl egal da du dir Karte ja exklusiv privat benutzt. Das ist wohl wichtig wer die Rechnung zahlt
 
Ich muss da Dr.Mosh zustimmen.
Du kannst ja immerhin innerhalb von 2 Wochen von deinem Kauf zurück treten und musst nach BGB auch keinen Grund dafür angeben.
Mix Computers behält sich auch das Recht vor, 10% des Rechnungsbetrages für Storno-/Bearbeitungsgebühr abzuziehen, aber nur dann wenn das Wiederrufsfrist erloschen ist. Ist das der Fall bei dir?


Nach § 13 BGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann ein Verbraucher.

Nach § 14 BGB ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt ein Unternehmer.

Ich kenn mich mit dem BGB nicht soooo aus, aber ich würde es so machen.
Du müsstest jetzt Nachweisen das du im Sinne des § 13 BGB handelst.
Dafür bräuchest du einen Nachweis/Beweis, schreibe einen Brief/Beschwerde lasse dir das von deinem Chef/Vorgesetzten siegeln und unterschreiben.
 
Hallo,

habe die Karte direkt 1 Tag nach Erhalt zurückgesendet, da diese nun mal nicht funktioniert hat. (schwarzer Bildschirm nach 2-5 Minuten je nach Spiel - alte Grafikkarte rein - alles läuft)
Somit war ich innerhalb der 14 Tage, habe aber auch den Grund angegeben.
MIX hat mittlerweile den Betrag abzüglich der einbehaltenen 10% auf mein Privatkonto zurücküberwiesen.
Es wird weiterhin behauptet es handelt sich nicht um einen Privatkauf, aber was soll ich bitte schön mit einer Spielegrafikkarte im Büro anfangen. Es wird ja noch nicht einmal auf den defekt der Karte eingegangen. Es heist einfach: "Umtausch nicht defekter Ware".
Hatte denen ja auch angeboten, sie möchten mir dann bitte auf Ihre Kosten eine funktionierende Karte zusenden, bevor diese 10% einbehalten, aber auf diese Mail habe ich noch nicht mal eine Antwort erhalten und anrufen bringt da auch nix, weil am Telefon werden nur Bestellungen entgegengenommen und es wird einen gesagt man soll sich per Mail melden.
 
BGB § 13

Verbraucher.
Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigigkeit zugerechnet werden kann.

-----

Aber ich glaube nicht, dass es schon ausreichend ist, sich etwas zur Firma schicken zu lassen, um da rauszufallen. Du hast das ja auch von deinem Privatkonto abbuchen lassen, richtig?

Rooosssi? ;D
 
weiter schreiben.
schriftlich und per einschreiben, frist setzen von 14 tagen bis das Geld auf deinem Konto sein soll. Es war ein privatkauf, da es keiner war sollen die erstmal beweisen! (glaube ich zumindest)
Falls 14 verstreichen, anwalt holen.
 
Sendung kam leider per Nachnahme von daher musste ich bar bezahlen, aber Überweisung erfolgte ja auf Privatkonto.
Frist ist gesetzt bin mal gespannt - zum Glück hatte ich noch nicht mehr bestellt.
 
tja, das mit der Nachnahme könnte natürlich ein problem sein.
Aber ich kenne mich zuwenig damit aus um weiter zu kommentieren.

oh ja, und nicht vergessen das die beweisen müssen (oder besser noch, der herstellen per RMA) das die Karte wirklich nicht defekt ist
 
In der heutigen Mail haben Sie geschrieben: "Ich hätte Ihnen nicht die Möglichkeit, der zweimaligen Nachbesserung gegeben und deswegen die Pauschale."
Hatte Ihnen aber auch eine Mail gesendet, in der ich geschrieben habe, bevor Sie die 10% abziehen, bitte ich um Zusendung einer neuen funktionierenden Karte, aber so kann man es natürlich auch machen, erst mal so tun als wäre die Karte nicht defekt, dann eine Gutschrift abzüglich 10% senden, behaupten es ist kein Privatkauf und dann sagen sie wollten keine Nachbesserung.
Naja war also das Porto für die Katz und noch 13,80 losgeworden, also fast 25 Euro nur damit man mal eine Karte in der Hand hat, die nicht funktioniert. :kotz:
 
Hi.
Also das mit der Lieferanschrift ist natürlich totaler Schwachsinn. Du hast ein Geschäft als Verbraucher im Sinne der Vorschriften des BGB abgeschlossen.

Wenn Sie jetzt mit dem Nachbesserungsscheiß kommen, kannst Du Ihnen den Wind in aus den Segeln nehmen, indem Du auf Ihren Hinweis abstellst , die Karte sei einwandfrei in Ordnung gewesen. Damit ist nämlich die Ablehnung (und zwar die endgültige) der Nachbesserung herauszulesen. Damit durftest Du vom Vertrag zurücktreten.

Du solltest aber erst nach Ablauf der von Dir gesetzen Zahlungsfrist einen Anwalt einschalten. Denn erst nach Ablauf der Frist befinden sich die Junx in Verzug. Und erst dann müssen Sie auch Deinen Anwalt und dessen Kosten bezahlen, da dieser im Rahmen des Verzugsschadens zu ersetzen ist. Du kannst übrigens nach dem Termin, den Du gesetzt hast 5 % Zinsen über dem Basiszinsatz als zusätzlichen Schaden geltend machen.

Wenn Du Dir keinen Rechtsanwalt leisten kannst und deshalb Scheu hast einen aufzusuchen, kannst Du Dir bei jedem Amtsgericht einen sogenannten Berechtigungsschein auf Beratungshilfe holen. Einfach zur Geschäftsstelle für Zivilsachen gehen und fragen, bei welchem Rechtspfleger Du das beantragen kannst.

So das müßte als Input reichen, oder?

@thorsten: Danke, daß Du mich auf den Thread aufmerksam gemacht hast. Ich helfe doch gern
 
danke Rossi!
Da bin ich aber beruhigt das ich nicht totale scheisse erzählt habe :)
 
Hab ich jez richtig gelesen?

Die liefern Müll und behalten auch noch einen teil des geldes ein?

:kotz:

Bitte sagen WO du den dreck bestellt hast, damit ich da nix mehr bestelle!
 
Travis Bickle hat folgendes geschrieben:
Bitte sagen WO du den dreck bestellt hast, damit ich da nix mehr bestelle!

Steht doch gleich im ersten post :) MIX heisst der scheissladen
 
Zurück