PS 3 Einschicken Erfahrungsberichte?

DataBase hat folgendes geschrieben:
In den ersten sechs Monaten verlange ich vom Händler ein neues Gerät. Das steht dem Kunden auch im Rahmen der Gewährleistung zu. Danach wird es schwieriger.

Das steht dem Kunden definitiv nicht zu. Der Händler bzw. der Hersteller sind "nur" verpflichtet die Ware zu "verbessern". Gelingt diese nicht, dann kann der Kunde erst ein neues Gerät einfordern. Wäre ja zu schön, wenn bei jeder Kleinigkeit direkt auf ein neues Gerät zu pochen.
Ausserdem sind die Austauschgeräte in der Regel nicht "neu", sondern sind nur repararierte Geräte, bekommen nur eine neue Hülle spendiert.
 
Es gibt einen § der Unverhältnismäßigkeit beschreibt. Wenn das Gerät innerhalb der 6 Monate defekt geht, kannst du im Zuge der Gewährleistung ein neues vom Händler verlangen. Das sie dir was anderes erzählen, ist klar.

Hab den Kram studiert, passt schon. ;)
 
DataBase hat folgendes geschrieben:

Es gibt einen § der Unverhältnismäßigkeit beschreibt. Wenn das Gerät innerhalb der 6 Monate defekt geht, kannst du im Zuge der Gewährleistung ein neues vom Händler verlangen. Das sie dir was anderes erzählen, ist klar.


Hab den Kram studiert, passt schon. ;)

Gilt es dann auch bei Autos?
 
Ja, gilt auch für Autos. Du darfst halt keine neues Einfordern, wenn der Becherhalter kaputt ist. Aber wenn der Motor hops geht, dann schon. Immer mit Anwalt drohen. Meist klappt das.:bigsmile:

EDIT
@Nisssin
Ich war zu Mittag, deswegen habe ich nur so kurz geantwortet.

Ich will das aber mal kurz erklären.

Aaaaalso::bigsmile:

Das Gesetz geht bei der Gewährleistung abstrakt davon aus, dass wenn ein Gut in diesem Zeitraum einen Mangel aufweist bzw. komplett defekt geht dies bereits zum Zeitpunkt der Übergabe (also beim Kauf) der Fall war und sich der Mangel/Defekt erst im Nachhinein zeigte.

Hier hat der Käufer gegenüber dem Händler ein Recht auf Nachbesserung nach Wahl. Das bedeutet, dass der Kunde selbst entscheiden darf, ob das Gerät repariert werden darf oder schlicht ein neues verlangt wird. Verweigert der Händler eine der beiden Möglichkeiten, kann man vom Kauf zurücktreten. Hingewiesen muss hierbei allerdings auf den $ der Unverhältnismäßigkeit. (siehe Bsp. mit Becherhalter).

Ganz so einfach ist die Sache am Ende jedoch nicht. Denn der Händler kann die Nachbesserung verweigern, wenn er eindeutig beweisen kann, dass das Gerät bei Übergabe doch in Ordnung war. Wenn man nicht gerade mit einem Hammer auf den Ipod eingeschlagen hat, ist das für den Händler nur mit großen Kosten und einer Menge Aufwand verbunden. In den ersten sechs Monaten der Gewährleistung liegt die Beweislast also beim Händler. Hier ist der Kunde sehr gut abgedeckt. In den restlichen 18 Monaten der Gewährleistung liegt die Beweislast beim Kunden. Ist dann auch wieder mit Kosten verbunden und in den meisten Fällen schwer beweisbar, weswegen man hier, wenn möglich, lieber auf die Garantie des Herstellers zurückgreifen sollte, es sei denn der Händler zeigt sich bzgl. der Gewährleistung kulant.

Für weitere Fragen stehe ich offen. Wie gesagt, ist nur eine kurze Zusammenfassung. ;)
 
Pander und tom31ush.

Ihr habt insofern Recht, dass Eure variante das schnellere und vermutlich befriedigendere Ergebnis bringt.

Pander, wenn Dein Händler die Konsole ablehnt zum Einschicken, würde ich mal ein Wörtchen mit dem reden, das ist Dein Vertragspartner, bei dem Du das Geld gelassen hast. Der hat nicht abzulehnen.

In den ersten sechs Monaten nach Kauf geht man bei einem Defekt davon aus, dass der von Anfang an bestand. Als Käufer muss man das nicht mal nachweisen.

Hier hat Nissin Recht, wenn er sagt, dass der Händler erst nachbessern darf. Wenn diese Nachbesserung zweifach gescheitert ist, bleiben Minderung und Wandlung übrig, also entweder weniger zahlen oder Geld zurück.

In den Monaten 7-24 der Gewährleistung oder Sachmängelhaftung, die der Händler noch auszuhalten hat, wird die Beweislast umgekehrt, da muss der Käufer nachweisen, dass der Defekt von Anfang an (Kaufdatum) bestand. Er kann dann natürlich die Haftung dafür ablehnen oder den Kunden auf die zusätzliche Garantie, die der Hersteller bietet, verweisen.

Man hat als Kunde immer zwei Ansprüche.
Den aus der Sachmängelhaftung und dem Kaufvertrag (erste Phase Monate 1-6, zweite Phase Monate 7-24).
Den anderen aus der Garantie, die immer der Hersteller des Produktes selber gibt. Laufzeit unterschiedlich, zum Teil synchrone Laufzeit zur Sachmängelhaftung oder Gewährleistung.

Wenn die Händler einen an den Hersteller verweisen, wollen die nur Eure völlig berechtigten Ansprüche aus der Gewährleistung nicht erfüllen, obwohl sie unter Umständen noch dazu verpflichtet sind.

Beispiel: Wenn ihr bei ReWe Tomaten aus Holland kauft, lasst ihr Euch doch auch nicht an der Theke erzählen, dass ihr, wenn einige davon schlecht sein sollten, diese Tomaten dann in Holland beim Bauern reklamieren müsst, oder?
Eben, der erste Gang geht zum Händler, bei dem ich das Geld gelassen habe, das ist nur logisch.

In der Praxis hat sich natürlich gezeigt, dass der Weg direkt zum Hersteller schnellere Ergebnisse liefert, aber im Endeffekt macht ihr Euch zum Teil die Mühe, die sich derjenige machen sollte, der Euch das teil verkauft hat, soll sich der Händler mit seinem Personal in die Warteschleife beim Kundendienst hängen, nicht ihr. Wer aus Sachmängelhaftung nicht in Anspruch genommen werden möchte, soll sie ausschließen (dann kann er seinen Laden zumachen) oder nicht verkaufen (dito).

EDIT: ups, Datas Post enthält doch eine ganze Menge von meinem Zeug. Naja, hat sich halt überschnitten.
 
Also ich habe meine gegen eine brandneue Konsole getauscht bekommen!
Schon ma besser als unser allseitsbekannter Microsoft Umtauschservice! :mosh:
 
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