Pander und tom31ush.
Ihr habt insofern Recht, dass Eure variante das schnellere und vermutlich befriedigendere Ergebnis bringt.
Pander, wenn Dein Händler die Konsole ablehnt zum Einschicken, würde ich mal ein Wörtchen mit dem reden, das ist Dein Vertragspartner, bei dem Du das Geld gelassen hast. Der hat nicht abzulehnen.
In den ersten sechs Monaten nach Kauf geht man bei einem Defekt davon aus, dass der von Anfang an bestand. Als Käufer muss man das nicht mal nachweisen.
Hier hat Nissin Recht, wenn er sagt, dass der Händler erst nachbessern darf. Wenn diese Nachbesserung zweifach gescheitert ist, bleiben Minderung und Wandlung übrig, also entweder weniger zahlen oder Geld zurück.
In den Monaten 7-24 der Gewährleistung oder Sachmängelhaftung, die der Händler noch auszuhalten hat, wird die Beweislast umgekehrt, da muss der Käufer nachweisen, dass der Defekt von Anfang an (Kaufdatum) bestand. Er kann dann natürlich die Haftung dafür ablehnen oder den Kunden auf die zusätzliche Garantie, die der Hersteller bietet, verweisen.
Man hat als Kunde immer zwei Ansprüche.
Den aus der Sachmängelhaftung und dem Kaufvertrag (erste Phase Monate 1-6, zweite Phase Monate 7-24).
Den anderen aus der Garantie, die immer der Hersteller des Produktes selber gibt. Laufzeit unterschiedlich, zum Teil synchrone Laufzeit zur Sachmängelhaftung oder Gewährleistung.
Wenn die Händler einen an den Hersteller verweisen, wollen die nur Eure völlig berechtigten Ansprüche aus der Gewährleistung nicht erfüllen, obwohl sie unter Umständen noch dazu verpflichtet sind.
Beispiel: Wenn ihr bei ReWe Tomaten aus Holland kauft, lasst ihr Euch doch auch nicht an der Theke erzählen, dass ihr, wenn einige davon schlecht sein sollten, diese Tomaten dann in Holland beim Bauern reklamieren müsst, oder?
Eben, der erste Gang geht zum Händler, bei dem ich das Geld gelassen habe, das ist nur logisch.
In der Praxis hat sich natürlich gezeigt, dass der Weg direkt zum Hersteller schnellere Ergebnisse liefert, aber im Endeffekt macht ihr Euch zum Teil die Mühe, die sich derjenige machen sollte, der Euch das teil verkauft hat, soll sich der Händler mit seinem Personal in die Warteschleife beim Kundendienst hängen, nicht ihr. Wer aus Sachmängelhaftung nicht in Anspruch genommen werden möchte, soll sie ausschließen (dann kann er seinen Laden zumachen) oder nicht verkaufen (dito).
EDIT: ups, Datas Post enthält doch eine ganze Menge von meinem Zeug. Naja, hat sich halt überschnitten.