CharLu hat folgendes geschrieben:
Genauso ist es .. die Garantiezeit ist 6 Monate nach Kauf gültig .. in der Zeit muss der Hersteller Ersatz leisten, raparieren, usw. und zwar auf eigene Kosten, so fern sich nicht herausstellt, dass z.B. manipuliert oder nachgeholfen wurde .. es muss ein wirklicher Defekt sein, der auf den Hersteller und nicht auf unsachgemäße Handhabung zurückzuführen ist.
Danach setzt die Gewährleistung ein, die bis zu 2 Jahren betragen kann. Kommt es hier zum Defekt, muss der Kunde beweisen, dass der Fehler schon vorher da war (gern auch als sog. versteckter Mangel bezeichnet), und dann kann mit dem Händler und dem Hersteller eine Ersatz- bzw. Reparaturhandlung ausgemacht werden. Getreu dem Motto "alles kann, nichts muss".
Alle anders lautenden Garntie- bzw. Gewährleistungen sind freiwillige Bereitstellungen der jeweiligen Hersteller und damit aber nicht maßgeblich für andere Hersteller.
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Langsam, langsam, das muss man nochmal auseinander halten.
Gewährleistung gilt zwischen Käufer und Verkäufer, die hat nichts mit dem Hersteller zu tun.
Die Gewährleistung ist ein anderer Name für die Sachmängelhaftung bei Kauf.
Also gilt Gewährleistung nur zwischen den Vertragspartnern dieses Kaufs.
Beispiel:
Kauf bei Saturn.
Gewährleistung 2 Jahre (6+18 Monate)
Bei einem Defekt innerhalb der ersten sechs Monate geht der Gesetzgeber per Fiktion davon aus, dass der Defekt schon von Anfang an bestand, der Käufer muss innerhalb dieser 6-Monatsfrist nicht mal nachweisen, dass der Mangel schon vorher bestanden hat, man geht per Gesetz davon aus.
Restliche 18 Monate:
Gewährleistung herrscht zwar noch immer, aber die Beweislast liegt nun beim Käufer, er ist nun in der Beweispflicht.
Wenn eine Konsole also kaputtgeht, dann am besten möglichst schnell nach Kauf.
So, und nun zur Garantie:
wie Nissin schon sagte, ist die Garantie ein freiwilliges Versprechen des Herstellers. Die Garantie läuft parallel und ergänzend zur Gewährleistung zwischen den eigentlichen Vertragspartnern.
Der Käufer hat also zwei Rechte.
Die Gewährleistung aus Vertrag und Gesetz, die Garantie als ergänzendes Herstellerversprechen.
Manchmal laufen die Fristen bei Gewährleistung und Garantie synchron, daher kann man sie schwierig auseinander halten.
Dieses Beispiel hilft:
Ich kaufe Kingston RAM bei Alternate.
Ab Kaufdatum laufen die Fristen.
Für die zwei Jahre Gewährleistung muss der Händler "Alternate" geradestehen. Nach den zwei Jahren entlässt der Gesetzgeber den Händler aus seinen Verpflichtungen.
Die parallel laufende Kingston Herstellergerantie ist auch danach noch gültig, weil die Produkte meines Wissens nach einen "lifelong support" haben.
An der Laufzeit des Garantieversprechens kann man erkennen, wie sehr ein Hersteller hinter seinem Produkt steht, manche alteingesessenen Qualitätsprodukte haben ewig Garantie, weil der Hersteller auch gerne ein sehr gutes Image aufrecht erhalten möchte.
ALSO:
bei Defekten immer zuerst zum direkten Handelspartner gehen, denn dort habe ich ja auch mein Geld gelassen.
Ich reklamiere eine fies schmeckende Tomate auch nicht im Herkunftsland Holland, sondern im Supermakrt, wo ich sie gekauft habe.
Immer den direkten Ansprechpartner aus dem Vertrag suchen, der ist in der Gewährleistung.