ThoRsten
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partykiller hat folgendes geschrieben:
Besonders schön ist diese Passage:
"Aus rechtlicher Sicht macht das zwar keinen Unterschied, aber wenn aus dem Inland geliefert wird, ist das natürlich ein noch stärkerer Verstoß gegen den Jugendschutz", sagt Thomas Günter.
Damit wird ja gesagt, dass es sich so oder so um einen Gesetzesbruch handelt
Bei Handeln im EU Land => Erbringungsort = Gerichtsort oder?