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Todesstrafe in Deutschland

Silverhawk hat folgendes geschrieben:
Angst verhindert keine Straftaten.

Ich dachte immer, Abschreckung ist gerade bei Nicht-Kapitalverbrechen sehr wichtig.

Was ich verstehen kann: Dass jemandem, der einen anderen Menschen umbringt, zur Tat egal ist, ob die Konsequenz 15 Jahre Haft, 25 Jahre in Sibirien, oder gar Todesstrafe ist.

Egal, Todesstrafe steht nicht zur Diskussion.
 
Silverhawk hat folgendes geschrieben:


@ bigjim

Natürlich macht es für mich keinen Unterschied ob ich Opfer eines Mörder, eines Totschlägers oder eines Autofahrers werde, der eine rote Ampel übersehen hat.

Aber darum ging es nicht.
Es wurde gesagt, dass die Todesstrafe für die folgen soll, die aus niederen beweggründen gemordet haben.
Habe nur angemerkt, dass Mord sowieso immer aus niederen BEweggründen erfolgt und man daher die Todesstrafe für alle Mörder fordern müsste.

Früher war ich auch mal für die Todesstrafe; zwar nicht prinzipiell, aber in besonders "schlimmen Fällen". Habe mittlerweile erkannt, dass das nichts bringt bzw. bringen würde und lehne die Todesstrafe mittlerweile grundsätzlich ab. Allerdings bin ich dafür, bestimmte Haftstrafen zu verlängern. "Lebenslänglich" muss wirklich lebenslänglich bedeuten - und darf nicht auf 10 oder 8 Jahre verkürzt werden.

:sun:
 
Vielleicht könnte man die Todesstrafe ja alternativ zu lebenslänglicher Haft anbieten :D .
 
Silverhawk hat folgendes geschrieben:
Zum einen:
Mord ist in Deutschland ohnehin nur dann Mord wenn er aus niederen Beweggründen geschieht.

Eine Tötung ohne niedere Beweggründe ist in Deutschland persé kein Mord.
nicht ganz richtig. Ein Mord liegt auch dann vor, wenn die Merkmale "Mordlust", "zur Befriedigung des Geschlechtstriebes", oder "Habgier" vorliegen.
dann kommt "oder aus sonstigen niederen Beweggründen", wozu Eifersucht oder Neid zählen.
Dann gibt es noch "Heimtücke", "Grausamkeit", "Gemeingefährlichkeit" und "zur Ermöglichung oder Verdeckung einer Straftat"

Gemeingefährlichkeit wäre z.B. bei einem Bombenattentat, weil dadurch gleich mehrere Menschen in Todesgefahr gebracht werden.

Verdeckungsmord ist auch klar: Einbruch, Diebstahl, Vergewaltigung etc., gefolgt von einem Mord, um das Opfer als Zeugen/Zeugin auszuschalten.

Zweitens:
In Deutschland bedeutet Lebenslang lebenslang.

Ich weiss nicht wie vielen Leuten ich das in den letzten 10 Jahren meines Lebens schon erklären musste.

Ist aber erschreckend immer wieder mitzubekommen, wie viele sich zu unserem Rechtssystem äußern und keinen Schimmer haben wovon sie eigentlich reden.

Also, lebenslang bedeutet auch bei uns lebenslang.
Kein Mensch der zu lebenslang verurteilt wurde kommt nach 8 Jahren wieder raus.
Ist einfach Unsinn.
Man hat nach frühestens 15 Jahren die Möglichkeit den Rest der lebenslangen Haft zur Bewährung ausgesetzt zu bekommen.
NACH FRÜHESTENS 15 JAHREN!
Nicht eine Sekunde eher.
Im Durchnschnitt sitzen zu lebenslang verurteilte in Deutschland 20 Jahre ein.
Ca. 8% der zu lebenslang Verurteilten sterben im Gefängnis.
endlich jemand, der es auch weiß und glaubt.

Lebenslang heißt wirklich lebenslang. Nach 15 Jahren besteht die erste Möglichkeit, um eine verkürzung oder so ähnlich zu ersuchen.

Wegen besonderer Schwere der Schuld kann aber so etwas auch schon vorher ausgeschlossen sein.
 
Was ändert die Todesstrafe? Nichts .. Opfer von u.a. Kapitalverbrechen werden damit auch nicht wieder lebendig und ein "Befriedigung auf Hinterbliebenen Seite" ist auch nicht gegeben. Trauer und Schmerz bleiben.

Zum Thema i-wie passen die derzeitige Diskussion ob das Verfahren "Auge um Auge" der Iranerin, die Säure verätzt wurde und das nun ihrem Peiniger gleich tun will (wurde aber verschoben). Das ist genauso sinnig bzw. wirkungsvoll. http://www.focus.de/panorama/welt/iran-iranerin-wuetend-ueber-verschobene-vergeltungsaktion_aid_627283.html
 
man sollte sich mal fragen, ob man als Befürworter der Todesstrafe dann auch eigenhändig das Urteil vollstrecken würde?!

Im Affekt oder in Notwehr könnte man vielleicht noch sagen, dass der Angreifer es nicht anders verdient hätte. Aber es schwierig, sobald kein gegenwärtiger Angriff mehr vorliegt, dann zu sagen, der Mensch gehört hingerichtet oder so. Wer will da der erste sein, der Hand anlegt?
 
Van_Helsing hat folgendes geschrieben:

Was ändert die Todesstrafe? Nichts .. Opfer von u.a. Kapitalverbrechen werden damit auch nicht wieder lebendig und ein "Befriedigung auf Hinterbliebenen Seite" ist auch nicht gegeben. Trauer und Schmerz bleiben.


Zum Thema i-wie passen die derzeitige Diskussion ob das Verfahren "Auge um Auge" der Iranerin, die Säure verätzt wurde und das nun ihrem Peiniger gleich tun will (wurde aber verschoben). Das ist genauso sinnig bzw. wirkungsvoll. http://www.focus.de/panorama/welt/iran-iranerin-wuetend-ueber-verschobene-vergeltungsaktion_aid_627283.html

Genau das Beispiel mit der Iranerin wollte ich auch gerade vorbringen. Nicht sehr zivil, aber im Endeffekt die ultimtive Form der Gerechtigkeit.
In Deutschland gibt es ja die übelsten Urteile bei denen Mörder bzw. Tötschläger mit < 3 Jahren wegkommen. Auf der anderen Seite sitzt man wegen schweren Diebstahl schnell mal 6-9 Jahre.

Der biblische Schiedsspruch "Auge um Auge, Zahn um Zahn" kommt ja nicht von ungefähr.
 
Ich bin eher dafür, dass man die Haftstrafen verlänfgern muss. 15 Jahre für jemanden, der das Leben eines Kindes für immer zerstört hat, gehört in meinen Augen auch für immer eingesperrt. Das gilt auch für Mörder. Ich kann es echt nicht verstehen warum die Sicherungsverwahrung für verfassungswiedrig erklärt wurde. Solche Menschen MUSS man von der Gesellschaft fernhalten. Das geht in meinen Augen nicht einer Fußfessel oder permanenter Überwachung.
Die Todestrafe in Deutschland einzuführen halte ich für unnmöglich.
 
gyroscope hat folgendes geschrieben:

Ich dachte immer, Abschreckung ist gerade bei Nicht-Kapitalverbrechen sehr wichtig.


Schon richtig, aber darüber reden wir hier ja nicht ;)

Bei den Delikten, bei denen die Todesstrafe oder ähnliches gefordert wird hat keine Strafe einen abschreckenden Effekt.

Du kannst Menschen dazu bringen nicht mehr zu schnell mit dem Auto zu fahren.
Durch hohe Strafen, dass geht.
Sagen wir mal für jeden der auch nur 10 khm zu schnell fährt sofort und ohne Ausnahme 3 Jahr Haft.
Das würde funktionieren.

@ partykiller

Mordlust, Befriedigung des Geschlechtstriebes, Habgier usw. zählen insgesamt zu den niederen Beweggründen.

@ bigjim

Auch nochmal für dich:
Lebenslänglich KANN IN DIESEM LAND UNMÖGLICH AUF 8 ODER 10 JAHRE VERKÜRZT WERDEN!
Jetzt verstanden? :D
Lebenslang heisst lebenslang.
Nicht 8, nicht 10 und nicht 15 Jahre.

@ Spidey

Mir ist noch kein Mord untergekommen in dem jemand weniger als 3 Jahre bekommen hat.
Im Grunde ist für Mord nur eine Strafe vorgesehen, nämlich Lebenslang.
Ausnahme: Jugendstrafrecht
Oder auch wenn jemand strafmildernde Gründe nachgewiesen bekommt.

Auch bei Totschlag wäre mir noch kaum ein Urteil untergekommen, das auf unter 3 Jahre lautete, nicht im Erwachsenenstrafrecht.

Es ist zwar richtig, dass oftmals Eigentumsdelikte wie Raub höher bestraft werden als Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit, aber bei Tötungsdelikten ist da man doch recht hart.
Speziell bei Mord, da es dort wie gesagt von gesetzes wegen nur eine Strafe gibt, eben Lebenslang.

Ob es was nützt oder angebracht ist, ist wieder eine andere Frage.

Weiterhin sieht der Bibelspruch "Auge um Auge" keine Vergeltung vor.
Wird oft missverstanden.

btw:
Wenn man sich schon an die Bibel halten will, muss man sich an die Bibel im ganzen halten.
Auch im Alten Testament gibt es Stellen, die sich ganz klar für Gnade und Nachsicht aussprechen.
 
Spidey hat folgendes geschrieben:
Der biblische Schiedsspruch "Auge um Auge, Zahn um Zahn" kommt ja nicht von ungefähr.

Der biblische Spruch?! :eek:

Also bei allem Respekt, aber so ein Gesetz oder generell so etwas, mache ich doch nicht von einem Buch abhängig, welches von einer Sekte, primär bestehend aus Vollidition, ausgehändigt wird. :knockout:
 
Auch wenn lebenslänglich als solche in Form einer Strafe verhängt werden kann, so ist - und das ist im Gesetz geregelt, nach 15 Jahren die Aussetzung möglich.

http://bundesrecht.juris.de/stgb/__57a.html

Und das ist wohl mit ein Grund, weswegen in D-Land eher spöttisch auf ein verhängtes Lebenslänglich reagiert wird. Der Ausspruch "nach 15 Jahren ist man eh wieder frei" kommt nicht von ungefähr - zumal das Gesetz die Erlaubnis dazu erteilt, dass eine erneute Prüfung und damit eine Entlassung ergeht.
 
BigJim hat folgendes geschrieben:

Thoben hat folgendes geschrieben:



Apropos Todesstrafe in Deutschland: Gibts die nicht noch in Hessen?


Ne, Du meinst wahrscheinlich Franz-Josef-Land (Bayern). :bigsmile:


:sun:

"Wesentliche Kritikpunkte an der Hessischen Verfassung sind:

Ein viel zitiertes juristisches Kuriosum stellt in diesem Zusammenhang Art. 21 Abs. 1 HV dar, nach dem die Todesstrafe nur für besonders schwere Verbrechen verhängt werden kann.[2] Diese Regelung ist jedoch gegenstandslos, da das deutsche Strafgesetzbuch die Todesstrafe nicht vorsieht und aufgrund der Bundesverfassung auch nicht vorsehen darf (Art. 102 GG)."

http://de.wikipedia.org/wiki/Verfassung_des_Landes_Hessen
 
Silverhawk hat folgendes geschrieben:
@ partykiller
Mordlust, Befriedigung des Geschlechtstriebes, Habgier usw. zählen insgesamt zu den niederen Beweggründen.
so kann man den Wortlaut des Paragraphen tatsächlich auch lesen. "oder aus sonstigen niederen Beweggründen" deutet darauf hin, dass die eingangs genannten dann auch konkretisierte niedere Beweggründe sind.

Dennoch sind auch noch ein paar andere Merkmale vorhanden, die bei der Qualifikation zum Mord herangezogen werden.

Wobei die aber auch ziemlich nieder sind, zugegeben.
 
Ich denke die Einsicht dass die Todesstrafe absolut sinnlos ist, wird bei meinen Gleichaltrigen Genossen erst mit dem Alter kommen.

Zu Auge um Auge: Ist ja auch das alte Testament ;-)

Außerdem ist das mit den Vergeltungsschlägen schlecht.

Du klaust mir meine Schaufel, also klaue ich dir deine Schaufel
 
Viele, besonders jüngere Leute, können halt nicht trennen zwischen ihren eigenen Gefühlen und ihrem rationalen Denken.
Deswegen können sie nicht sagen, dass sie sich bei einem Mörder zwar eigentlich wünschen er würde sterben, es aber allgemein sinnvoller ist wenn er weiter leben darf.

Ich glaube, instinktiv hat ein Mensch schon ein starkes Bedürfnis nach Vergeltung. Aber es ist zwiespältig.
Sehr schön zeigt sich das finde ich oft in Filmen: Dort muss der Bösewicht, sofern er böse genug war, eigentlich immer am Ende sterben. Einfach nur "in's Gefängnis" reicht nicht aus, wenn der Bösewicht vorher z.B. den Freund des Protagonisten getötet hat.
Andererseits ist der Held aber auch oft moralisch sehr erhaben und tötet selbst nicht. Deswegen kommt es dann oft vor, dass der Bösewicht nicht einfach durch die Hand des Helden stirbt, sondern z.B. durch einen Unfall, der nicht selten durch seine eigene Hinterhältigkeit ausgelöst ist.
Oder der Held besiegt den Bösen in einem fairen Kampf, lässt ihn aber zuerst bewusst am Leben und der Böse versucht dies dann auszunutzen und hinterrücks anzugreifen, woraufhin er dann erst, in moralisch vertretbarer Notwehr, erschossen wird.
Das Schema findet man gerade in Hollywoodfilmen ja sehr oft, und ich finde das zeigt ziemlich gut die Zwiespältigkeit die damit verbunden ist. Man will, dass der Böse stirbt, aber zugleich ist es auch moralisch nicht annehmbar, dass der Held ihn einfacht tötet. In Hollywoodfilmen gibt's dann oft den einfachen Ausweg, dass der Bösewicht stirbt ohne, dass der Held moralisch gesehn sinken muss. Sozusagen die perfekte Lösung.
In der Realität ist es natürlich selten so einfach, aber die Art wie das Thema in Filmen behandelt, wird spiegelt denke ich gut die Einstellung wieder, die ein Großteil der Leute zu der Frage hat.
 
partykiller hat folgendes geschrieben:

Silverhawk hat folgendes geschrieben:

@ partykiller

Mordlust, Befriedigung des Geschlechtstriebes, Habgier usw. zählen insgesamt zu den niederen Beweggründen.

so kann man den Wortlaut des Paragraphen tatsächlich auch lesen. "oder aus sonstigen niederen Beweggründen" deutet darauf hin, dass die eingangs genannten dann auch konkretisierte niedere Beweggründe sind.

es ist schon so gemeint, dass die einzeln aufgezählten Mordmerkmale (ob subjektiv oder objektiv gemeint) spezielle niedere Beweggründe sind, der Gesetzgeber konnte aber natürlich nicht jeden Tötungsgrund als Mordmerkmal in den Gesetzestext von § 211 StGB schreiben und ferner kommt es ganz wichtig auf Einzelfallsbetrachtung an, pauschal zu sagen, dieses oder jenes Merkmal ist ein Mordmerkmal ist sehr gefährlich :)
 
Ja, das ist schon klar. Der Gesetzgeber wollte mehrere konkrete Beispiele geben und dann mit dem "oder aus sonstigen niederen Beweggründen" eben andeuten, dass diese beispielhaft zu sehen waren, die Formulierung ist dann zum Auffangen anderer Ausprägungen zu verstehen.
Es kommt dann auf den konkreten Fall und seine Umstände an.
In den Kommentaren finden sich dann die Ergebnisse wieder, was von der Rechtsprechung zu welchen Merkmalen gezählt wurde.

Ich würde auch nicht hingehen und sagen: das ist aber kein Mordmerkmal und dann auch kein Mord (-> klingt zu sehr nach Urteilsstil, wäre hier auch einfach falsch).
Man geht als Jurist im Gutachten nicht umsonst hin und formuliert es so, dass jemand ein Merkmal verwirklicht haben "könnte" und summiert dann die Begebenheiten des Sachverhaltes auf, die diese These stützen könnten oder womöglich dagegen sprächen. Und dann kann man es bejahen oder verwerfen.

Du bist ja vom Fach und weißt, wie ich es meine.
 
Na da muss ich auch meinen Senf dazugeben ;-))

Warum gleich die Todesstrafe ?

Jugendliche, die aus Spass oder erhöhtem Drogen/Alkoholkonsum Menschen auf Bahnhöfen zusammentreten, sollten meiner Meinung nach öffentlich bestraft werden. Ich denke da an zb. 20 Hiebe mit der " Neunschwänzigen ". Daraus könnte man dann gleich ein feines Spektakel im Sportstadion machen. Bringt ausserdem noch Geld in die Kassen. Abschrecken dürfte diese Art der Bestrafung sicherlich auch. Ich würd die Knirpse in Unterhosen an den Peitschbock fesseln und dann schauen wir doch mal, ob sie eine Woche später nochmal Lust haben, vollgedröhnt jemandem ins Kreuz zu springen....

Bei nachgewiesenen Kapitalverbrechen, zb Mord sehe ich das noch etwas anders. Nehme ich ein Leben, dann gebe ich danach ein Leben. So einfach ist das.

Schaue ich mir an, wieviele Menschen verzweifelt auf Spenderorgane warten, dann nimmt das ganze Form an.
Ich hab ein kleines Mädchen umgebracht ? Ok, da warten sicherlich einige Kinder verzweifelt auf ein neues Organ. Ergo, nochmal...Nehme ich ein Leben, dann gebe ich eins zurück. Auch hier überlegt dann wohl jeder Hobbyverrückte zweimal, bevor er seiner Perversität freien Lauf lässt.

Die pure Todesstrafe bringt meiner Meinung nach nix, ausserdem...warum die Vögel auch noch erlösen ?


Schönen Sonntag euch....
 
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