B
BigJim
Guest
Thoben hat folgendes geschrieben:
Apropos Todesstrafe in Deutschland: Gibts die nicht noch in Hessen?
Ne, Du meinst wahrscheinlich Franz-Josef-Land (Bayern).


Thoben hat folgendes geschrieben:
Apropos Todesstrafe in Deutschland: Gibts die nicht noch in Hessen?


Silverhawk hat folgendes geschrieben:
Angst verhindert keine Straftaten.
Silverhawk hat folgendes geschrieben:
@ bigjim
Natürlich macht es für mich keinen Unterschied ob ich Opfer eines Mörder, eines Totschlägers oder eines Autofahrers werde, der eine rote Ampel übersehen hat.
Aber darum ging es nicht.
Es wurde gesagt, dass die Todesstrafe für die folgen soll, die aus niederen beweggründen gemordet haben.
Habe nur angemerkt, dass Mord sowieso immer aus niederen BEweggründen erfolgt und man daher die Todesstrafe für alle Mörder fordern müsste.

nicht ganz richtig. Ein Mord liegt auch dann vor, wenn die Merkmale "Mordlust", "zur Befriedigung des Geschlechtstriebes", oder "Habgier" vorliegen.Silverhawk hat folgendes geschrieben:
Zum einen:
Mord ist in Deutschland ohnehin nur dann Mord wenn er aus niederen Beweggründen geschieht.
Eine Tötung ohne niedere Beweggründe ist in Deutschland persé kein Mord.
endlich jemand, der es auch weiß und glaubt.Zweitens:
In Deutschland bedeutet Lebenslang lebenslang.
Ich weiss nicht wie vielen Leuten ich das in den letzten 10 Jahren meines Lebens schon erklären musste.
Ist aber erschreckend immer wieder mitzubekommen, wie viele sich zu unserem Rechtssystem äußern und keinen Schimmer haben wovon sie eigentlich reden.
Also, lebenslang bedeutet auch bei uns lebenslang.
Kein Mensch der zu lebenslang verurteilt wurde kommt nach 8 Jahren wieder raus.
Ist einfach Unsinn.
Man hat nach frühestens 15 Jahren die Möglichkeit den Rest der lebenslangen Haft zur Bewährung ausgesetzt zu bekommen.
NACH FRÜHESTENS 15 JAHREN!
Nicht eine Sekunde eher.
Im Durchnschnitt sitzen zu lebenslang verurteilte in Deutschland 20 Jahre ein.
Ca. 8% der zu lebenslang Verurteilten sterben im Gefängnis.
Van_Helsing hat folgendes geschrieben:
Was ändert die Todesstrafe? Nichts .. Opfer von u.a. Kapitalverbrechen werden damit auch nicht wieder lebendig und ein "Befriedigung auf Hinterbliebenen Seite" ist auch nicht gegeben. Trauer und Schmerz bleiben.
Zum Thema i-wie passen die derzeitige Diskussion ob das Verfahren "Auge um Auge" der Iranerin, die Säure verätzt wurde und das nun ihrem Peiniger gleich tun will (wurde aber verschoben). Das ist genauso sinnig bzw. wirkungsvoll. http://www.focus.de/panorama/welt/iran-iranerin-wuetend-ueber-verschobene-vergeltungsaktion_aid_627283.html
gyroscope hat folgendes geschrieben:
Ich dachte immer, Abschreckung ist gerade bei Nicht-Kapitalverbrechen sehr wichtig.


Spidey hat folgendes geschrieben:
Der biblische Schiedsspruch "Auge um Auge, Zahn um Zahn" kommt ja nicht von ungefähr.

BigJim hat folgendes geschrieben:
Thoben hat folgendes geschrieben:
Apropos Todesstrafe in Deutschland: Gibts die nicht noch in Hessen?
Ne, Du meinst wahrscheinlich Franz-Josef-Land (Bayern).
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so kann man den Wortlaut des Paragraphen tatsächlich auch lesen. "oder aus sonstigen niederen Beweggründen" deutet darauf hin, dass die eingangs genannten dann auch konkretisierte niedere Beweggründe sind.Silverhawk hat folgendes geschrieben:
@ partykiller
Mordlust, Befriedigung des Geschlechtstriebes, Habgier usw. zählen insgesamt zu den niederen Beweggründen.
Du klaust mir meine Schaufel, also klaue ich dir deine Schaufel
partykiller hat folgendes geschrieben:
Silverhawk hat folgendes geschrieben:
@ partykiller
Mordlust, Befriedigung des Geschlechtstriebes, Habgier usw. zählen insgesamt zu den niederen Beweggründen.
so kann man den Wortlaut des Paragraphen tatsächlich auch lesen. "oder aus sonstigen niederen Beweggründen" deutet darauf hin, dass die eingangs genannten dann auch konkretisierte niedere Beweggründe sind.
