Bill G4tes hat folgendes geschrieben:
§ 86 StGB
(1) Wer Propagandamittel
1.einer vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärten Partei oder einer Partei oder Vereinigung, von der unanfechtbar festgestellt ist, daß sie Ersatzorganisation einer solchen Partei ist,
2.einer Vereinigung, die unanfechtbar verboten ist, weil sie sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder gegen den Gedanken der Völkerverständigung richtet, oder von der unanfechtbar festgestellt ist, daß sie Ersatzorganisation einer solchen verbotenen Vereinigung ist,
3.einer Regierung, Vereinigung oder Einrichtung außerhalb des räumlichen Geltungsbereichs dieses Gesetzes, die für die Zwecke einer der in den Nummern 1 und 2 bezeichneten Parteien oder Vereinigungen tätig ist, oder
4.Propagandamittel, die nach ihrem Inhalt dazu bestimmt sind, Bestrebungen einer ehemaligen nationalsozialistischen Organisation fortzusetzen,
...im Inland verbreitet oder zur Verbreitung im Inland oder Ausland herstellt, vorrätig hält, einführt oder ausführt oder in Datenspeichern öffentlich zugänglich macht...
...wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2)Propagandamittel im Sinne des Absatzes 1 sind nur solche Schriften (§ 11 Abs. 3), deren Inhalt gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung oder den Gedanken der Völkerverständigung gerichtet ist.
(3)Absatz 1 gilt nicht, wenn das Propagandamittel oder die Handlung der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken dient.
(4)Ist die Schuld gering, so kann das Gericht von einer Bestrafung nach dieser Vorschrift absehen.
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Soso, der Besitz an sich ist also neuerdings strafbar...
Naja, dann holt mich mal ab, Jungs.
Meine Adresse findet ihr auf diesem Server...und könnt ihr mich gleich zu Paris in die Zelle stecken, bitte?
Danke, Bill
JA zum gewerblichen Handel, also die Dinger importiert um sie zu verticken, dass ist verboten, aber nicht die private einfuhr zum privaten erwerb/besitz!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
Händler dürfen nicht verkaufen, richtig, aber ich als Bauer X, darf mein Exemplar bestellen und besitzen.
Einzig mit einer Beschlagnahmung durch den Zoll bei Versand muß ich rechnen, dann ist die Ware und mein Geld futsch, aber das wars auch und das betrifft ja nicht EU-Länder wie Österreich, da gibbet kein Zoll, ist also auch sicher!!!!