Der werte Herr Näf hat ja aber nicht wegen des Verkaufes an Minderjährige geklagt, sondern wollte die Spiele gleich ganz verbieten.
Der fragliche Gesetzestext, Artikel 135 des Schweizer Strafgesetzes lautet:
"Wer Ton- oder Bildaufnahmen, Abbildungen, andere Gegenstände oder Vorführungen, die, ohne schutzwürdigen kulturellen oder wissenschaftlichen Wert zu haben, grausame Gewalttätigkeiten gegen Menschen oder Tiere eindringlich darstellen und dabei die elementare Würde des Menschen in schwerer Weise verletzen "
Was mich an der Sache stört ist dass einzelne darüber entscheiden wollen, was andere für kulturell wertvoll zu halten haben. Weil irgendein Opa der Ansicht ist dass dieses neumodische Medium per se keine Kultur sein kann, hat er gleich das Gefühl, dass auch niemand sonst Freude daran haben dürfen sollte. Was mich dann andererseits wieder beruhigt ist das Wissen, dass sich genau die gleichen Szenen schon beim Fernsehen, Film, Rock-Musik, und Büchern abgespielt haben. Dort sieht man heute ja wie gross der Einfluss solcher Hinterwäldler und Ewiggestrigen dann schlussendlich war.