@sreveth:
Ich verweise hier mal auf den Wikipediaeintrag zur EULA. Dort steht beschrieben wie das mit der EULA ist, wenn sie nicht explizit vor dem Kauf vereinbart wurde.
Und dazu noch einen Quote von einer anderen Seite:
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Verbraucherrecht in EU-Verordnung
Amazon entschädigte den Kunden, weil seine Playstation 3 nach dem Firmware-Update nicht mehr über zugesagte Eigenschaften, die entsprechende Linux-Funktion, verfügt. Der Kunde berief sich bei seiner Beschwerde auf eine EU-Verordnung, die Richtlinie 1999/44/EG.
Demnach müssen Händler innerhalb einer Zwei-Jahres-Frist gewährleisten, dass erworbene Konsumgüter der Beschreibung durch Händler oder Herstellung entsprechen müssen. Und zwar unabhängig davon, wie die Veröffentlichung der Beschreibung erfolgt - etwa durch Artikeltexte, Werbung oder Produkthandbücher. Im Falle des britischen Nutzers hatte Amazon die Playstation 3 zum Kaufzeitpunkt offenbar mit Linux-Funktion beworben.
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Also ist das ganze für mich nicht so ganz astrein, was Sony da durchzieht.
Wie die Rechtslage in den USA aussieht weiß ich nicht genau, es kann sehr gut sein, dass das mit der EULA da anders geregelt ist.