pitlobster hat folgendes geschrieben:
Und genau davon spreche ich: O2 ist Sauerstoff, nichts anderes, und die Mehrheit assoziiert genau das damit. Wenn ich ein Gewerbe anmelde, um Beispielsweise Software verkaufen zu dürfen, dann kann ich meine Firma eben nicht O2 nennen, oder H2O, weil das Irreführung ist. Warum aber dürfen das große Konzerne, aber der kleine Gewerbetriebende muss einen "plausiblen Namen" führen?
Ebenso kann ich meine eigenen persönlichen Gene nicht patentieren, aber irgendein Pharmaunternehmen darf Teile "meines" Genoms unter Patentschutz stellen? Wie kann das sein? Und warum kann ich keinen Baum oder ein Tier patentieren?
Ich will nicht rechthaberisch erscheinen, nur aufzeigen, dass hier mit zweierlei Mass gemessen wird. Egal ob beim Markenrecht oder beim Patentrecht. Sonst gäbe es keine Urteile, dass eine Frau Müller ihre private Website mueller.de an einen Milchkonzern abgeben muss, nur weil irgendwer meint, dass die Mehrzahl der deutschen Bürger mit Müller eine Milch meinen. Als nächstes werden Leute aus ihren Wohungen geschmissen, weil sie in der Siemens-Strasse wohnen, oder wie soll der Wahnsinn weitergehen?
Pitlobster
Also pit, nichts für ungut, aber du vermischst hier alles kreuz und quer

Das komplette Marken- und Patentrecht ist wie gesagt ziemlich komplex und sehr umfangreich. Nur eins kannst du mir glauben, zweierlei Maß gibt es auf jedenfall nicht! Du hast als große wie auch als kleine Firma dieselben Rechte und Chancen. Du glaubst gar nicht wieviel große Firmen schon zähneknirschend klein bei geben mussten weil eine kleine 2 Mann klitsche sich einen Namen hat schützen lassen.
Wie gesagt, man kann einen Namen nur immer für eine Branche schützen und es muss festgelegt werden in welchem Land dieser Schutz gilt.
Bei deiner "Mueller.de" Sache gilt das Gerichtsurteil vom Bundesgerichtshof vom November 2001, welches besagte das auch eine Private verwendung einer internetdomain zu einer Verletzung des Namensrechts führen kann. Je nachdem wie Umfangreich der SChutz für "Müller" liegt.
Grundsätzlich ist es in Deutschland so, wenn du einen Namen schützen lassen willst musst du zum DPMA in MÜnchen gehen und dort für 300 Euro den Schutz beantragen. Dieser umfasst normalerweise den SChutz für bis zu drei!!! Waren- und Dienstleistungsgruppen. Dies ist aber wiederum nur ein Nationaler Schutz.
Hier das was du als Marke schützen kannst:
- Eine Wortmarke schützt ein Wort, egal welche Darstellung
- eine Wort/Bildmarke schützt zudem noch ein Wort und ein Bild bzw. eine kombination aus beiden, bzw. die Verbindung aus Wort und Bild
- Eine Bildmarke schützt nur ein bestimmtes grafisches Element
es gibt noch mehr (Hörmarke zb.)..ist aber jetzt nicht so wichtig.
Die von dir angesprochenen einzelnen Buchstaben kannst du dir nur für einen bestimmten (meist selbst kreeirten) Schriftzug schützen lassen. Deshalb haben die meisten großen Firmen eigene Firmenschriften (siehe Benz,Audi,VW...)
Und von wegen das man als Großer mehr Chancen hat, hier ein Beispiel aus meiner eigenen Erfahrung:
Meine Eltern haben ein eigenes Unternehmen mit 5 Mitarbeitern. Sie sind im Buchhandel tätig. Eines schönen Tages gabs eine tolle Abmahnung einer Kanzlei, von wegen der Name der Firma Verstoße gegen die Rechte einer anderen Firma. Die besagte Firma ist der grösste Hersteller für "Schwimmartikel" wie zb. SChwimmflügel,SChwimmflossen etc. in Deutschland. Ziemlich großer Laden. Da die aber in einer komplett anderen Branche tätig sind, wurde die Klage sofort abgewiesen und auch ein jahrelanger Rechtsstreit seitens des "Großen" war am Ende erfolglos...Die Branchen sind grundlegend verschieden und zudem hat der Name der Firma meiner Eltern den Zusatz "Buchvertrieb". Also keine Chance für den Badeartikelhersteller
