Laptop Kauf - Rechtliche Frage

MeerAffe

Neuer Benutzter
Mitglied seit
30.01.2008
Beiträge
28
Reaktionspunkte
0
Hi Zonler!

Ich habe gestern bei einem Händler ein äußerst äußerst günstiges Angebot eines Laptops gefunden, welches wohl ein Fehler in der Verkaufssoftware war. habe insofern natürlich zugeschlagen und eine Bestellbestätigung, jedoch noch keine Auftragsbestätigung, bekommen. In dieser steht, das meine Bestellung zu diesem und jenen Preis über diese und jene hardwar einging. Enthalten war zudem die wuederufsklausel und noch ein bissl was rechtliches.

Nun hat der Verkäufer den fehlerhaften Preis entdeckt und korrigiert, sodass nun zwei Nullen mehr (auf der seite von denen) hinten dran stehen. Meine Frage: Habe ich Anspruch darauf, die Ware zu dem mir angebotenen Preis auch zu bekommen? Oder kam noch kein Vertrag zustande? Falls doch: Kann der Verkäufer von diesem zurücktreten? Oder kann der Verkäufer den nun angezeigten Preis verlangen, obwohl das Angebot, dass ich "gekauft" habe anders lautete?

Grüße,
SeaMonkey (rulez^^)

PS-Edit: Wäre übrigens ultrafunktional, wenn mir hier nur Leute antworten würden, die sich auch n bissl auskennen. Comments wie "Könnte klappen" oder "Naja, eigentlich schon, aber eigentlich bin ich n 12-jähriger Zocker und weiß nicht mal wie man Amtsgericht buchstabiert und dass ein Amtsgericht nix zum essen ist" brauchts net*g* Bin nämlich echt auf der Suche nach Rat^^ Danke
 
Was da Angebot heißt, ist eigentlich kein Angebot in dem Sinne, sondern eine Aufforderung ein Angebot zu machen, was du ja getan hast. Allerdings muss der Gegenpart das natürlich zuerst noch annehmen. Die Annahme würde erst erfolgen, wenn der Händler die Bestellung quasi zum Versand vorbereiten würde, da das ja vorraussetzt, dass er die Preislage realisiert hat und damit einverstanden ist. (konkludentes Handeln)

Das ist auch so wie im Schaufenster, wo der Besitzer z.B vergisst eine Null drauf zu schreiben. Muss er ja auch nicht zu dem Preis verkaufen. Oder du willst was kaufen, ist im Schaufenster noch ausgeschildert, jedoch gerade verkauft worden.

So hast du also keine rechtliche Handhabe.
 
Möchte nur bestätigen, was DataBase geschrieben hat.

Du hast keinen Anspruch. Egal, ob Schaufenster, Katalog oder Angebot im Netz - keines davon ist ein verbindliches Angebot des Verkäufers.

Es ist immer nur eine sog. "invitatio ad offerendum", d.h. wie DataBase gesagt hat, das Angebot, ein Angebot zu machen. In Deinem Fall hat der Verkäufer Dein gemachtes Angebot abgelehnt.

Näheres siehe hier: http://de.wikipedia.org/wiki/Invitatio_ad_offerendum

Hatte übrigens selbst mal das gleiche Problem mit amazon. Da kann man nix machen.
 
Zurück