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Indizierte Spiele in die Spielesammlung

TommyKaira

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10.11.2003
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Gibt es denn keine Möglichkeit, dass man indizierte Spiele in der Datenbank aufnimmt und somit zumindest mal die Spiele in der Datenbank eintragen kann?

Klar, das weiß ich auch, darf man hier keine indizierte Spiele aufnehmen, aber man könnte es doch so machen, wie es früher die Zeitschriften gemacht haben. Da wurde zum Beispiel Quake so geschrieben: Q***e. Die Zocker wissen worum es geht, aber der Titel wird nicht genannt. So ginge auch Gold***ye.

Ist das keine Möglichkeit?
 
Geht doch, ansonsten hätte ich Sachen wie Doom 64, Goldeneye und ähnliches gar nicht in meiner Liste stehen :D
 
Hm, merkwürdig. In deiner Spielesammlung ist das Spiel, aber wenn ich es in meiner Spielesammlung hinzufügen möchte findet er es nicht. Ich habe ganz normal goldeneye eingegeben.

Naja, danke jedenfalls:)
 
das ist quasi die einzige Möglichkeit. Man sucht sich jemanden, dessen Sammlung das Spiel enthält und schaut sich die Detailsicht an, dann kann man es aktivieren.
Über die normale Suchfunktion findet man es nicht.
 
das ja echt doof :P ich möchte auch gerne meine ganzen quakes, mortal kombats und resis eintragen wie ich will ;)
 
echt, ich frage mich, wozu das alles. wenn ich nem 11 jährigen "mortal kombat 2 " ins gesicht schreie, explodiert er? :kuh:
 
perfect007 hat folgendes geschrieben:

Geht doch, ansonsten hätte ich Sachen wie Doom 64, Goldeneye und ähnliches gar nicht in meiner Liste stehen :D

Was, ist Goldeneye indiziert!?? Ich hab das mit 10 immer ganz brav bei nem Freund gespielt! :bigsmile:
 
ja, kaum zu glauben. es hatte noch nicht mal bluteffekte oder ähniches.....
 
Ja, das ist bis heute ein Rätsel. Vielleicht war denen der geniale und revolutionäre Multiplayer-Modus zu heiß:bigsmile:

Ein Kumple hat es sich damals für ne Menge Kohle unter der Ladentheke gekauft. Das war geil:bigsmile:
 
Doch es hatte paar Bluteffekte am Körper und man konnte den Gegner so abschießen, das er sich 1 bis 2 Minuten auf den Boden quält bis er stirbt.
 
TommyKaira hat folgendes geschrieben:

Wer wartet denn so lange und sieht sich das die ganze Zeit an:kuh::bigsmile:

Ich :bigsmile: ;), um das ganze zu verkürzen gibt man per Kopfschuss den Rest
 
Oder man tritt wie bei Condemned noch ein paar mal mit dem Fuss nach dem am Boden liegenden Gegner.. :bigsmile:
 
Kann sein, dass man im diesem neuen Portal die Games nicht mehr aufnehmen kann. Auf der alten Seite ging es noch! Doc?
 
Mich hat es nur gewundert, weil ich ein bisschen in alten Threads gestöbert habe und dort auf einen Spielesammlungs-Thread gestoßen bin, in dem green die neue Funktion Spielesammlung verkündete. Jedenfalls hat dort pit dann noch geschrieben, dass man von nun an keine indizierten Spiele mehr aufnehmen kann.

Ist schon komisch
 
häääää?????
ist mir was entgangen? bei mir sind die getöteten sofort verschwunden...
hatte ich ne andere version? :knockout:
 
Swar hat folgendes geschrieben:

Doch es hatte paar Bluteffekte am Körper und man konnte den Gegner so abschießen, das er sich 1 bis 2 Minuten auf den Boden quält bis er stirbt.

Nicht nur, außerdem hatten die Gegner an den Schusswunden immer große rote Blutflecke.
 
Ich würde auch gerne Doom I, Doom II, Castle Wolfenstein, Return to Castle Wolfenstein... eintragen.
Is es denn wirklich verboten die Titel zu nennen?
Oder habt ihr immer noch schiss weil euch letztens jemand erfolglos verklagt hat?

Sollte unbedingt geändert werden hat sich ja noch nichts getan.
Tut sich hier überhaupt was?
Stichwort: Chat ins Quakenet, Komplettlösungen, Ausführlichere Statistiken, Zitate in den News, Punkte für Spieledatenbank korrekturen.
Niemand außer EA hat etwas gegen den Fortschritt ;)
 
mousepotato hat folgendes geschrieben:

Stichwort: Chat ins Quakenet,

Der Chat bleibt da wo er ist.
Und du bist doch nichtmal alt genug, um die Spiele kaufen zu dürfen ;P

Eine Indizierung ist mit der Einstufung "Keine Jugendfreigabe" (ab 18) der USK oder FSK zu vergleichen. An das betreffende Medium kommt nur noch, wer nachweislich volljährig ist.

Jedoch ist eine Indizierung strenger als die Einstufung "Keine Jugendfreigabe". Ist ein (Träger)Medium indiziert unterliegt es folgenden Auflagen:

1. absolutes Werbeverbot
2. kein Ausstellen im Händlerregal
3. keine Sendung im Fernsehen
4. kein Versandhandel

Nurmal nebenbei... Also erst denken, dann posten/beschweren.
 
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